Hallo,
unser AG will, dass wir BR-Zeiten stempeln. Wir sollen eine extra Nummer für BR-Zeit an der Stempeluhr bekommen.
1. Frage: Jemand von Euch hat in letzter Zeit geschrieben, dass er sowas in seinem Betrieb hat. Kann mich nicht mehr erinnern, zu welchem Thema das der Fall war und wer das war. Wie lautet Eure Regelung dazu?
2. Frage: Habt Ihr generell Bedenken?
3. Frage: Habt Ihr Ideen für eine gesonderte Betriebsvereinbarung oder Ergänzung in der bestehenden BV zur elektronischen Arbeitszeiterfassung? Wie findet Ihr:
"Zeiten, in denen BR-Tätigkeit erbracht wird (gem. § 37 und § 38 BetrVG), werden innerhalb des Dienstplanprogramms/elektr. Arbeitszeiterfassung mit dem Kürzel xy gekennzeichnet und erfasst. Die BR-Mitglieder stempeln die BR-Zeiten an den Zeiterfassungsterminals mit dem Symbol xy ein und aus. Die Zeit wird auf das Arbeitszeitkonto angerechnet. Im übrigen gelten die § 37 und § 38 BetrVG."
Welche Regelung würde sich für das An- und Abmelden beim Vorgesetzten anbieten? Darauf dann gänzlich zu verzichten? Wie sieht es mit Pausen aus? BR-Zeit wird zwar wie Arbeitszeit gerechnet, die Pausen müssen aber dort nicht eingehalten werden...Soll man das in einer Vereinbarung irgendwie fixieren? Wie können wir uns vor Nachteilen schützen? Sonst noch Ideen?
Gruß
Tiger