Hallo zusammen,
gerade angemeldet, vorgestellt und hier kommt auch schon meine 1. Frage.
Unsere Firma arbeitet bundesweit im Service im Telekommunikationsbereich und unsere Einsatzsteuerung soll jetzt zentralisiert werden. Bisher war sie auf 3 Standorte verteilt. Da das ja eine Betriebsänderung ist, wollen wir einen Interessenausgleich und einen Sozialplan verhandeln.
Den Kollegen/-innen wird angeboten, an dem neuen Dienstort zu den gleichen Bedingungen weiterzuarbeiten. Das würde aber bedeuten, dass die betroffenen Kollegen/-innen umziehen müssten ( ca. 650 km). Meiner Meinung nach ist das nicht zumutbar, da sie ja ihr jahrelanges soziales Umfeld mit Familie, Freunden und Bekannten verlassen müssten. Ein Angebot für eine endsprechende Umzugsregelung ist vom AG gekommen, wir prüfen aber noch, ob sie realistisch ist. Die betroffenen MA des einen Standortes ( die kollegen des anderen Standortes haben sich schon intern wegbeworben), haben signalisiert, dass sie wohl nicht umziehen werden ( Alter jeweils ca 50).
Die eigentliche Frage ist, ob die betroffenen MA einen Anspruch auf eine Abfindung haben, da es unserer Meinung nach kein zumutbares Angebot für einen neuen Arbeitsplatz ist. Dies müsste dann ja im Sozialplan konkretisiert werden.
Vielleicht kann man den AG ja dadurch überzeugen, diese Massnahme nicht oder nur teilweise durchzuführen, weil es sonst zu teuer wird.
Wir werden uns auch anwaltlichen Beistand holen, aber ich denke, hier ist soviel Fachwissen und Erfahrung versammelt ( die fehlt uns leider noch), dass man hier sicherlich gute Tips bekommt bzw. die grundsätzliche Rechtslage in Erfahrung bringt. Irgendwann werde ich sicherlich auch mal fundierte Antworten geben können
Vielen Dank schonmal
Reddel