Unerwartetes Rauchverbot

  • Hallo Ihr Allwissenden,
    gerade kommt unser Werksleiter zu mir und gibt mir bekannt, dass er gerade unsere Kantine zu einer rauchfreien Zone erklärt hat.
    Soweit ok. Ich denke, das kann man nachvollziehen und ist verständlich.
    Mein Problem ist, dass es im Angestelltenbereich überhaupt keine andere Möglichkeit zum Rauchen gibt, da die Büros meist Nichtraucherzimmer sind.
    Wohin sollen die Raucher gehen, die jetzt mal eine Zigarettenpause einlegen wollen? Die Antwort unseres WL war: "Mir Sch.. egal. Wenn die ein Problem haben, sollen sie zu mir kommen..."

    Meine Frage erst mal: Gibt es einen Anspruch auf eine Raucherzone im Betrieb? Kann man die Angestellten in die Werkhalle zum Rauchen schicken? Und gibt es überhaupt den Anspruch auf eine Raucherpause???

    Besten Dank schon mal für eure Auseinandersetzung mit diesem Thema.

    Gruss.
    Bassi

  • Hallo Bassi,
    brisantes Thema.
    1. Gibt es einen Anspruch auf eine Raucherzone im Betrieb?
    Rein rechtlich nicht. Meines Erachtens ist es aber MBR nach §80 Abs1.

    2. Kann man die Angestellten in die Werkhalle zum Rauchen schicken?
    Wieso denn nicht?

    3. Und gibt es überhaupt den Anspruch auf eine Raucherpause???
    Die selbe Antwort wie zu 1.

  • Hi!

    1. Rauchverbote unterliegen der Mitbestimmung nach § 87 I Nr. 1 BetrVG, d.h. ohne Zustimmung des BR ist jedes Rauchverbot nichtig.

    2. Prinzipiell gibt es eben schon einen Anspruch auf eine Raucherzone im Betrieb, weil das Rauchen zur "freien Entfaltung der Persönlichkeit" gehört. Ein komplettes Rauchverbot ist damit i.d.R. unverhältnismäßig. Aber: Die Raucherzone kann überall auf dem Betriebsgelände sein, auch draußen vor der Tür, come rain or shine.

    Grüße
    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo ihr beiden,
    vielen Dank für die kurzfristige Antwort.
    Zustimmung durch uns ist nicht erfolgt. Allerdings haben sich vereinzelt Leute beschwert, dass die Kantine so verräuchert ist, dass das Essen ungenießbar ist.
    Da werden wir auch nichts weiter machen. Wenn Mitarbeiter rauchen müssen, haben sie halt das Betriebsgelände zu nutzen. Aschenbecher haben wir bereitgestellt.

    Nochmals Dank. Jetzt bin ich mir etwas sicherer im Gespräch mit der WL.
    Gruss.
    Bassi

  • Hallo,

    das sind genau die Sachen, die man als BR dann zu bedenken hat. "Freie Entfaltung der Persönlichkeit" der RaucherInnen vs. "Recht auf Gesundheit" der NichtraucherInnen. BR und AG müssen da auch aktiv werden, weil die Gesetzeslage dies vorschreibt - aber sie müssen auch gemeinsam aktiv werden.

    Im Übrigen: Ich als erfolgreich entwöhnter ehemaliger Raucher finde es schon zu hart, die RaucherInnen ungeschützt ins Freie zu schicken... Also ein Regenschutz o.ä. sollte schon drin sein...

    Grüße
    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo zusammen,

    ich bin da auch als leidenschaftlicher Nichtraucher auf der Seite von Winfried. Es gehört eine klare Regelung her, wo die Raucher rauchen dürfen. Bei uns wurde ein teilüberdachter Innenhof als Raucherzone erklärt. Es ist zwar nicht angenehm im Winter in der Kälte da draußen zu stehen, aber zumindest ein gewisser Schutz ist da. Hier wollte der AG einfach nicht mehr für die Raucher machen. Ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn der eine oder andere Sozialraum als reiner Raucherraum ausgewiesen wird, wenn in der Nähe noch ein anderer Nichtraucherraum ist. Aber wie gesagt: der AG wollte einfach nicht.

    Gruß/heelium

  • Hallo Zusammen,
    auf Grund der neugefassten ArbeitsstättenVO (Aufnahme § 3? = Nichtraucherchutz) haben wir unserem AG unsere Unterstützung bzgl. der Umsetzung eines Rauchverbotes zugesagt.
    Bedingung für den Abschluss einer entsprechenden BV war die Prüfung und Umsetzung von nicht "ausgrenzenden Maßnahmen" bzgl. unserer Raucher.
    Zur Zufriedenheit ALLER ist jetzt seit 1 1/2 Jahren eine sogenannte "Smoke-Station" installiert. Vielleicht auch eine Lösung für Euch!
    Gruß Fayence

  • Ja, die Arbeitsstättenverordnung hat uns auch bei dem Gedanken um unser "Betriebsrestaurant" beschäftigt. Ob wir da überhaupt noch MitB haben, ist also fraglich. Zumindest haben das BR-Kollegen so gesehen.

    Bei uns gehen die Leute jetzt aufs WC zum rauchen. Da sind nämlich noch Schenbecher installiert (wenn das mal kein Schildbürgerstreich ist).

    Bester Grüße und lieben Dank für eure Reaktionen.
    Bassi

  • So, jetzt wird's ganz bunt.
    Unser etwas einsamer Werksleiter hat jetzt kurzerhand beschlossen (ohne jegliche Absprache), eine Raucherinsel einzurichten. Und zwar genau neben dem allgemeinen Kopierer im Treppenhaus. Somit sind alle umliegenden Büros davon betroffen.

    Ihr habt ja schon gesagt, dass das Mitbestimmungspflichtig ist. Soweit, so gut. Sollten wir jetzt eine einstweilige Verfügung gegen diese Entscheidung erwirken? Wir haben schon das Gespräch gesucht, aber kein Ohr gefunden.

    Gruss.
    Bassi

  • Hallo Bassi,

    um auf die ganz sichere Seite zu gehen, würde ich dem noch einen Beschluss vorschalten und diesen Beschluss mit Hinweis auf gerichtliches Beschlussverfahren Eurem AG geben (mit Fristsetzung -> ca. 14 Tage!).
    Ihr müsst ja vor dem Gericht auch vortragen, dass Ihr im Vorfeld alles versucht habt. Eure Gespräche könnt Ihr nicht beweisen!!

    Gruß/heelium

  • Hallo zusammen,
    Rauchen war auch bei uns ein großes Thema.

    Vorweg - gelöst haben wir es in unserem Gebäude mit Rauchverbot in den Büros und den Fluren, einem Raucherraum im 5. OG und einer Rauchstation (sieht aus wie eine Bushaltestelle :D ) im 3. OG.

    Es gab ellenlange Diskussionen mit Geschäftsführung, Abteilungsleitern, etc., da früher im Vorflur bei den Aufzügen geraucht wurde. Dadurch war aber jeder, der auf den Aufzug angewiesen ist, gezwungen in teilweise extremem Rauch zu warten.

    Wir haben im Internet Urteile gefunden, wonach der Arbeitgeber Rauchern das Rauchen auf dem Betriebsgelände ermöglichen muss!! (Freie Entfaltung ... etc.) Allerdings reicht dafür ein wettergeschützter Unterstand irgendwo auf dem Gelände. Die Bedingung erfüllt bereits ein besserer Fahrradständer. Beheizt sein muss da nichts!! :twisted:
    Ebenso muss der AG auch die Zeit für das Rauchen und die Wege vom Arbeitsplatz zum Unterstand und zurück nicht bezahlen.
    Eine solch drastische Vorgehensweise finde aber selbst ich als militanter Ex-Raucher überzogen. Sonst muss man eigentlich die Toiletten auch in die Pampas bauen und mal schauen wer wie lange sitzt :) Mal ehrlich: das will doch niemand.

    Die Rechtslage gibt dem Schutz der Nichtraucher jedoch eindeutig Vorrang.

    Versucht euch doch so zu einigen, dass evtl. ein etwas größeres Büro in einen Raucherraum umgewandelt wird. Oder Treppenhäuser, die eh nicht genutzt werden, bei geschlossenen Brandschutztüren. Dann zieht der Qualm bei entsprechender Be-/Entlüftung auch kaum in die Flure und Büros.
    Ggf. kann man auch einen Bau-Container an einen Seiteneingang stellen.

    PS: Bei uns in der Kantine sind 3 Tischreihen (ca. 20-30% der Gesamtzahl) zu Rauchertischen erklärt worden und über den Tischen eine Luftabsaugung installiert worden. Das klappt recht gut.

  • hallo Tamara
    rauchen ist und bleibt ungesund,egal ob mit oder ohne diese merk und fragwürdigen Dinge die du da so anpreisst!Man könnte vermuten du kriegst Provision für diesen Quatsch.
    Das einzige was hier hilft sind Verhandlungen mit der Geschäftsführung,so das jedem geholfen ist.Dem einen seine Gesundheit und die Luft und dem anderen seine Sucht!
    Ich kann dieses Thema bald nicht mehr hören es wäre soooo schön auf dieser Welt wenn :) [SIZE="18"]alle Menschen etwas toleranter wären![/SIZE]

  • Hallo Tamara

    ich denke dass mt der (blöden) Werbunug ist in einem anderen Thread bereits geklärt?

    Rauchen ist un dbleibt ungesund, auch wenn euer ach so dolles system scheinbar Zigarettenrauch zu gesunder Alpenluft macht :lol:

    MFG Matze

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.