Einstellungsuntersuchung - nicht durch BG vorgeschrieben

  • Unser AG hat aktuell Einstellungsuntersuchungen eingeführt. Kann er ja so tun, wenn eine freiwillige Einwilligung des Bewerbers vorliegt.
    Bestandteil dieser Untersuchung soll u.a. eine Blutabnahme und die Bestimmung des yGT sein (hochspezifischer Wert für Alkoholkonsum).
    Ist diese Untersuchung bereits einem unerlaubten "Drogenscreening" gleichzusetzen?
    Welche Erfahrungen habt Ihr bzgl. Einstellungsuntersuchungen, was ist seitens des BR generell zu beachten?
    Hoffe auf Antworten!
    Danke und Gruß Fayence

  • Hallo Fayence,

    so wie sich das bei Dir anhört, sind es Einstellungsuntersuchungen, die bei Bewerbern durchgeführt werden sollen, also von KollegInnen, die noch nicht eingestellt sind.
    Was mir bekannt ist, habt Ihr als BR hier (noch) kein Mitbestimmungsrecht. Trotzdem solltet Ihr versuchen mit Eurem AG eine freiwillige BV dazu abzuschließen.
    Gewisse Regeln sollten beachtet werden:
    • Blutentnahme nur bei Freiwilligkeit
    • keine Weitergabe der Ergebnisse
    • wer führt die Untersuchung durch
    • Einstellungsuntersuchungen nur stellenbezogen -> hier sollte mit dem AG ausdrücklich festgelegt werden, welche Untersuchungen zulässig sind. (hier solltet Ihr Euch vom Werksarzt, Amtsarzt beraten lassen, welche Untersuchungen sinnvoll sind).

    Handelt es sich jedoch um Untersuchungen, nachdem die KollegIn eingestellt wurde, habt Ihr ein erzwingbares MBR (§ 87 Abs. 1 Ziffer 6 und 7, § 89 und § 94). Fitting empfiehlt, die Untersuchungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Eine Weitergabe des Ergebisses ist unzulässig. Der Arzt dürfe nur die Eignung für eine bestimmte Stelle bejahen oder verneinen. Jeder Bewerber/AN kann sich weigern an der Untersuchung teilzunehmen, allerdings mit der Gefahr beim Bewerber, ggf. nicht genommen zu werden. Es gibt allerdings gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen §§ 18, 47 BundesseuchenG; § 32 ff JugArbSchG, § 5 BerufskrankheitenVO, sowie Untersuchungen auf Grund von Arbeitsschutzvorschriften und UVV.

    Wichtig ist auch, dass die ärztlichen Befundbogen nicht in die Personalakte gehören; diese sind getrennt davon aufzubewahren (BAG vom 15.7.87).

    Nach dem Beginn des AV dürfen ärztliche Untersuchungen nur verlangt werden, wenn überwiegend betriebliche Interessen oder der Schutz des betreffenden AN oder anderer AN am Arbeitsplatz oder öffentlich-rechtliche Vorschriften dies erfordern.

    LG/heelium

  • Hallo Fayence und Heelium,

    bei Einstellungsuntersuchungen hat der BR volle Mitbestimmung, d.h. eine BV ist erzwingbar - so sagt die Rechtsprechung. Führt der AG solche Untersuchungen ohne Zustimmung des BR durch, bewegt er sich außerhalb des Rechts.

    Grüße
    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,

    ich denke, man muss trotzdem unterscheiden, ob sich die Einstellungsuntersuchung auf Bewerber bezieht -> hier hat der BR m.E. kein erzwingbares MBR, weil diese nicht unter das BetrVG fallen. Sind sie jedoch eingestellt, dann hat der BR ein erzwingbares MBR (-> § 5 BetrVG), weil dann Beschäftigte.
    Bewerber sind eben noch keine Beschäftigten.
    Eine Ausnahme ist § 99, der das MBR bei Einstellungen explizit regelt.

    Gruß/heelium

  • Hallo heelium,

    so wie du es geschildert hast:

    ob sich die Einstellungsuntersuchung auf Bewerber bezieht -> hier hat der BR m.E. kein erzwingbares MBR, weil diese nicht unter das BetrVG fallen.

    sehe ich es nicht. Vergleichbar ist die Mitbestimmung bei Bewerbungs-/Fragebögen für Bewerber. Auch hier gibt es ein MBR des BR, obwohl der "Deliquent" noch nicht eingestellt wurde.

  • Hallo Rolf,

    wie gesagt, ich habe ausdrücklich geschrieben, dass es meine Meinung ist. Ich konnte aber in der Literatur hier (noch) nichts anderes finden. Daher bin ich lieber auf die sichere Seite gegangen und gehe nicht von einer erzwingbaren BV bzgl. von Bewerbern aus.

    Gruß/heelium

  • Hi Heelium,

    die Formulierung im § 95 I BetrVG ist ziemlich eindeutig: "Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen (...) bedürfen der Zustimmung des Betriebsrates." Mein Däubler schreibt im Kommentar: "Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen, z.B. vor der Einstellung, unterliegen ebenfalls der Mitbestimmung, da hierin die Kriterien für die Eignung festgelegt werden."

    Im Fall von Fayence hat der BR also Mitbestimmung. Mit der Erfassung des Gamma-GT zielt der AG offensichtlich darauf ab, Menschen mit übermäßigem Alkoholkonsum auszusortieren.

    Dies halte ich übrigens fachlich für vollkommen falsch, weil ein erhöhter Gamma-GT viele verschiedene Ursachen haben kann, Alkoholmißbrauch ist nur eine mögliche davon (ist also überhaupt nicht hochspezifisch). Hier würde also unzulässig diskriminiert.

    Und Heelium: Blutentnahme bei Freiwilligkeit? Würde ich nie und nimmer so regeln, weil: Wie freiwillig ist denn so etwas bei BewerberInnen, die wissen, wenn sie nicht mitmachen, werden sie wohl kaum genommen werden? Würde ich nicht so regeln...

    Grüße
    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich sehe auch ein MBR des BR bei dieser Art von Einstellungsuntersuchungen. Beim "googeln" habe ich auch ein Urteil gefunden, das passen könnte. LAG Baden-Würtemberg,AZ: 16 TaBV 4/02 von Dezember 2002.
    Der Kernsatz des LAG-Beschlusses lautet: "Betriebsärztliche Untersuchungen sind, wie das Arbeitsgericht zutreffend festgestellt hat, Maßnahmen zur Klärung der persönlichen Eignung nach einem generellen Zuschnitt, die als formalisierte Prüfungen zu werten sind." Es handele sich, so das LAG, um einen der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegenden Teil einer Auswahlrichtlinie im Sinne von § 95 Betriebsverfassungsgesetz.
    Bin gespannt, ob Ihr eine BV abschliessen werdet. Übrigens möchte ich das Forum malloben, bin relativ neu und schätze den angenehmen Umgangston und die meistens fundierten Antworten der Kollegen, die einem fast immer weiterhelfen. LG aus dem kalten Sauerland
    Edelweis

  • Hi Fayence,

    unter http://www.wikipedia.de findest Du beim Eintrag "Gamma-Glutamyltransferase" Infos zu dem entsprechenden Blutwert - eine Erhöhung kann ganz verschiedene Ursachen haben.

    Und das bringt mich auf das Grundsatzproblem: hat man das Fachwissen nicht oder nicht in ausreichendem Maße, dann stimmt man evtl. vollkommen überflüssigen bzw. falschen, hier: diskriminierenden Dingen zu.

    Ich würde Dir den Tip geben, daß Ihr Euch kundig macht, was in Eurem Bereich gesetzlich oder über die BG vorgeschrieben ist. Als BR würde ich dann maximal eine BV abschließen, die diese vorgeschriebenen Untersuchungen regelt, bei den anderen würde ich mich sperren. Soll der AG doch erst einmal darlegen, warum diese Untersuchungen wichtig sind... Nötigenfalls würde ich mir dann auch einen Sachverständigen suchen, um das sicher beurteilen zu können...

    Wichtig ist auch die Abwägung: Wo hat der AG ein (berechtigtes) Interesse, und wie steht das im Verhältnis zum Persönlichkeitsrecht der BewerberInnen?

    Grüße
    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo zusammen,

    man lernt nie aus. Da wir gerade an eine neuen BO sind, ist auch das Thema Einstellungsuntersuchungen hier aufgetaucht. Durch Eure Hilfe haben wir wieder zusätzliche Argumente bekommen.

    Liebe Grüße allseits/heelium

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.