Hallo, Gleichgesinnte,
wir haben in unserem BR einen üblen Fall von Verletzung der Verschwiegenheitspflicht seitens eines BRM aus §99 bzw. §102 und wissen nicht so recht, ob wir nicht selbst den Ausschluss des BRM beim Arbeitsgericht beantragen müssen.
Worum geht’s?
Eine personelle Veränderung wurde von einem BRM in die Belegschaft ausgeplaudert, und der betreffende AN beschwert sich vehement beim BR. Das ist natürlich grottendämlich von unserem BR-Kollegen gewesen, und die GF lauert nur auf sowas, um dieses BRM oder gleich den ganzen BR aus dem Amt zu hebeln (nach §23 BetrVG). Der betroffene AN hat den Vorfall ganz sicher zur GF getragen und erwartet unsere Stellungnahme bzw. unsere Maßnahmen.
Wir wollen es eigentlich bei einer schriftlichen Rüge belassen, weil wir den Vorfall als grenzwertig sehen im Hinblick auf "grobe Fahrlässigkeit", "objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend". Wenn die GF das anders bewertet, kann sie ja den Antrag stellen.
Andererseits sind wir unsicher, ob wir damit nicht auch eine Pflichtverletzung begehen würden, denn dabei vernachlässigen wir vielleicht das Schutzinteresse des betroffenen AN, dessen Interessen wir doch zuallererst zu vertreten haben.
Auch nach diversen Recherchen sind wir noch nicht schlauer: keine Rechtsprechung gefunden.
Kennt Ihr dazu irgendwas?
Für Eure immer wieder endlos hilfreichen Tipps danke ich jetzt schon mal!
Gruß, Syselse