Ist das Arbeitsverweigerung?

  • Eine Kollegin bekommt häufig kurz vor Feierabend Anweisungen, etwas zu erledigen. Sie hat ein Kind und kann daher nur begrenz Üh machen. Trotzdem verlangt ihr Vorgesetzter dies von ihr.
    Sie hat nun schon gesundheitliche Probleme und befürchtet, dass es sich verschlimmert, wenn die Belastung nicht abnimmt.

    Kann Sie sich weigern, die Üh zu machen oder ist das Arbeitsverweigerung? sie hat eine entsprechende Klausel in ihrem AV... aber gleichzeitig garantiert der AGe auch einen fairen Umgang und den Gesundheitsschutz...

    (Problematisch sind nur die kurzfristig angeordneten Üh!)

  • Hallo
    Ich gehe mal davon aus das ihr einen BR habt.
    Dem BR sind sämtliche Überstunden zu melden und er muss die ÜSTD genehmigen.
    Hier sollte der BR Tätig werden, und die Überstunden in dieser Weise nicht genehmigen. Stichwort Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • ergänzend zu erco: Zusätzlich sollte der BR natürlich auch auf eine angemessene Ankündigungsfrist der Ü-Std. achten. Auch andere MA ohne Kind haben ein Privatleben und müssen gegebenenfalls Termine umorganisieren.
    Und wenn sich bei bestimmten Vorgesetzten die "kurzfristigen Notfälle" häufen, reagiert der BR hoffentlich angemessen...

  • Sie kann die kurzfristigen Üh ablehnen, denn diese Stunden sind nur im beiderseitigen Einverständnis möglich und mit der Genehmigung dieser Stunden durch den BR. Wenn sie die Stunden ablehnt, muss der AG halt mal jemanden anderes Fragen.

    Wenn die AN schon wegen der Mehrstunden gesundheitliche Probleme hat, sollte sie mal an eine Überlastunganzeige nachdenken, denn sie hat auch dei Pflicht dem AG gegenüber dieses Anzuzeigen.
    siehe dazu auch: BGB §612a Maßregelverbot, BGB §§611,241,242,618,278, ArbschG §§15,16,17 und den Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 §§15,16
    mietze

  • Ja, wir haben der Kollegin diesen Tipp auch gegeben. Gerade in Bezug auf die gesundheitliche Belastung. Wenn es noch mal akut wird, werden wir uns konkret mit dem Vorgesetzten auseinandersetzen.

  • Zitat von AnKa T.1 :


    Wenn es noch mal akut wird, werden wir uns konkret mit dem Vorgesetzten auseinandersetzen.


    Warum setzt ihr Euch nicht bereits jetzt mit dem ArbGeb, also dem Chef des "Vorgesetzten" auseinander? Und zwar wegen Missachtung eures Mitbestimmungsrechtes?

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.