Eine Kollegin bekommt häufig kurz vor Feierabend Anweisungen, etwas zu erledigen. Sie hat ein Kind und kann daher nur begrenz Üh machen. Trotzdem verlangt ihr Vorgesetzter dies von ihr.
Sie hat nun schon gesundheitliche Probleme und befürchtet, dass es sich verschlimmert, wenn die Belastung nicht abnimmt.
Kann Sie sich weigern, die Üh zu machen oder ist das Arbeitsverweigerung? sie hat eine entsprechende Klausel in ihrem AV... aber gleichzeitig garantiert der AGe auch einen fairen Umgang und den Gesundheitsschutz...
(Problematisch sind nur die kurzfristig angeordneten Üh!)