Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage, weil mir hierzu bisher die Erfahrung fehlt:
Ein Kollege ist schon seit vielen Jahren schwerbehindert (GdB 70, künstl. Darmausgang), hat dies dem Arbeitgeber gegenüber aber nicht offengelegt. Auch mir war das nicht bekannt. Er hat bei seiner täglichen Arbeit auch keinerlei Einschränkungen, und es gab nie Probleme irgendwelcher Art (Schreibtischjob)
Bei seiner Einstellung hat er die Schwerbehinderung dem damaligen Personalleiter offenbart, hat sich aber mit diesem geeinigt, dass sie nicht offiziell werden muss, wenn er ( der Mitarbeiter ) das nicht möchte.
Nun hat der Kollege noch einen Bandscheibenvorfall und denkt darüber nach, jetzt seine Behinderung offen zu legen.
Kann Arbeitgeber ihm aus der bisher nicht erfolgten Offenlegung der Schwerbehinderteigenschaft einen Strick drehen? (Der Personalleiter, der ihn seinerzeit eingestellt hat, ist inzwischen nicht mehr im Unternehmen und kann nicht bestätigen, dass er davon wusste).
Ich denke zwar nicht, aber möchte doch sicherheitshalber eure evtl. Erfahrungen zu dem Thema nutzen.
Gleichzeitig macht er sich Sorgen, dass bei einem evtl. Arbeitgeberwechsel die SB-Eigenschaft unter den Unternehmen weitergegeben wird. Offiziell ist das sicher nicht so. Hat vielleicht jemand Erfahrung, ob es bei den Unternehmen irgendwelche "rote Listen" gibt oder dies im Zeugnis verklausuliert drinstehen kann?
Der Kollege macht sich sehr viele Gedanken und ich möchte versuchen, ihm seine Sorgen etwas zu nehmen...
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe!
Ulrike