Zeitgutschrift für Auszubildende

  • Hallo,

    unsere Azubis machen jährlich eine Projektarbeit des Betriebs. Sinn udn Unsinn des Ganzen sei mal dahingestellt.

    Nun haben wir erfahren, dass die Auszubildenden sich nach ihrer Arbeitszeit treffen sollen - und die Zeit dementsprechend nicht gutgeschrieben wird.

    Ist das überhaupt rechtens??? Ich bin der Meinung, dass die Zeit vergütet werden muss, denn die Teilnahme am Projekt ist Pflicht. Ich habe aber keine passende Stelle in den Gesetzestexten gefunden.

    Könnt ihr mir da bitte weiterhelfen?? Danke schon mal :D

  • Hallo.

    :arrow: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html
    :arrow: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__612.html
    :arrow: Und bei der Anordnung der Projektarbeit hat der AG die Mitbestimmung des BR nach Absätzen 2 und 3 des http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html zu beachten. Da könnt Ihr und da müsst Ihr ihm einen Riegel vorschieben.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von AnKa T.1 :


    Nun haben wir erfahren, dass die Auszubildenden sich nach ihrer Arbeitszeit treffen sollen - und die Zeit dementsprechend nicht gutgeschrieben wird.


    die Projektabschlussparty muss doch auch nicht zwingend arbeitszeitlich gutgeschrieben werden. Und was sagen den die Azubis und Azubinen zu dem Treffen?

  • Zitat von Siegbert :

    die Projektabschlussparty muss doch auch nicht zwingend arbeitszeitlich gutgeschrieben werden. Und was sagen den die Azubis und Azubinen zu dem Treffen?

    Wer sagt denn, dass es eine Abschlussparty gibt? Wo denkst Du denn hin... so was käme denen doch nicht in den Sinn, unsere Azubis für ihren Fleiß noch zu belohnen. :roll: Die kriegen ’nen feuchten Händedruck und das war’s.

    Und unsere Azubis haben auch überhaupt keinen Bock drauf... eben weil es ja nicht wirklich einen Nutzen für sie bringt. Und gerade die, die bald Prüfung haben, sind alles andere als begeistert.


    Fried: Leider hilft mir die Stelle nicht so ganz weiter... weil unsere Firma ja argumentiert, es würde in der Freizeit passieren - und dafür gibt es keine Vergütung. Viel besser wäre ja ein Passus, mit dem wir erreichen könnten, dass die Azubis das Projekt während der Arbeitszeit machen können... dann ist das mit der Bezahlerei auch geregelt :D

  • Hallo.

    Zitat von AnKa T.1 :

    Fried: Leider hilft mir die Stelle nicht so ganz weiter... weil unsere Firma ja argumentiert, es würde in der Freizeit passieren.

    Die Stellen helfen Dir weiter. Wenn der AG die Azubis verpflichtet, ist es keine Freizeit. Sondern Arbeitszeit. Ganz schlicht und einfach. Punkt. Wäre es Freizeit, müßten die Azubis ja nicht kommen bzw. keine Projektarbeit machen - denn in der Freizeit hat der AG kein Direktionsrecht.

    Und wenn Ihr Euch als BR von dem AG mit diesem Blödsinnsargument ins Bockshorn jagen lasst und Eure Mitbestimmung nach § 87 I 2 & 3 BetrVG deswegen nicht wahrnehmt, dann wäre Euch als BR wirklich nicht zu helfen.

    Übrigens schon mal http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__8.html nachgelesen? Für minderjährige Azubis würde der greifen, denn durch diese Zusatzarbeit würden wohl auch die 8 Stunden täglich überschritten.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

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