Ein Mitarbeiter war auf Grund eines Arbeitsunfalls mehrere Monate AU (OP, Reha)
Er befindet sich jetzt in der Wiedereingliederung.
Frage: Kann er für die Zeit der Wiedereingliederung Fahrtkostenübernahme/ zuschuss von der Berufsgenossenschaft beantragen/ verlangen?
Fahrtkostenübernahme
- eisenkalle
- Geschlossen
- Erledigt
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was sagt denn die Berufsgenossenschaft dazu?
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Wenn ich das wüßte, würde ich die Frage hier nicht stellen!
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Hallo Eisenkalle,
aber es lohnt eigentlich nicht, die Frage hier zu stellen.
Sie muss den Beteiligten der Wiedereingliederung, also dem Rehabilitationsträger / Kostenträger, hier also der BG, und dem AG, gestellt werden. Die BGen sind da i.d.R. offen.
Ein Anspruch besteht nicht, es handelt sich um eine Zusatzleistung, aber eine solche Erstattung von Mehraufwendungen kann (freiwillig) vereinbart werden. Inhaltlich ließe es sich schon begründen, da RekonvaleszentInnen, die sich für eine schrittweise Arbeitsaufnahme entscheiden, in dieser Zeit derartige Auslagen im Zusammenhang mit der Tätigkeit haben, während diejenigen, die arbeitsunfähig zu Hause blieben, von solchen Aufwendungen verschont wären.
Grüsse Winfried
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Na dann werde ich mal bei unserem AG nachfragen, vielleicht existiert zwischen BG und unserem AG ja solch eine Vereinbarung.
Danke für den Tip Winfried. -
... besser bei der BG nachfragen. Winfried
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Hallo,
es gibt eine Vereinbarung zwischen BG und AG, der MA bekommt seine Fahrtkosten erstattet.:) -
Team-ifb
Hat das Thema geschlossen.