Schon wieder eine weitere Befristung???

  • Hallo Kollegen,

    ich habe ein Problem, bezüglich einer weiteren Befristung eines Mitarbeiters. Es sieht wohl so aus, als solle der Kollege weiter beschäftigt werden, wieder nur befristet. Er ist seit März bei uns.
    Das an sich ist nicht das Problem. NUR: er hat bereits vor einiger Zeit bei uns gearbeitet. Ich weiß nur nicht, wie lang das schon her ist. Das recherchiere ich noch. (Über das Urteil bzgl. Befristung bin ich im Bilde... ich glaube aber, es sind unter 3 Jahre Abstand zu seiner letzten Beschäftigung bei uns)

    Meine Frage: wäre es ein taktisch gutes Vorgehen, der weiteren Befristung zuzustimmen und dann dem Kollegen zu stecken, dass er eigentlich unbefristet bei uns ist??? Oder sollen wir im Vornherein eingreifen???

    Vielen Dank für eure Antworten.

  • Hallo, liegt denn eine sachgrundlose Befristung vor? Denn nur dann könnte von einem faktisch unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgegangen werden. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo zusammen,
    wir haben bei uns gerade einen aktuellen Fall zum Thema Befristungen.
    Eine Kollegin soll das zweite mal befristet werden. Mit der zweiten Befristung wird, so wie es uns zur Anhörung vorgelegt wurde, die Gesamtdauer von zwei Jahren überschritten.

    Wandelt sich der Vertrag automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wenn der Fehler unbemerkt bleibt?

    Gruß holli

  • Hallo, es war eine sachgrundlose Befristung. Der Kollege war 2010 schon mal bei uns im Unternehmen, dann eine Weile nicht. Seit April 2011 ist er wieder befristet bei uns und soll bis 2012 befristet werden. Die 2 Jahre werden nicht überschritten. Ich glaube, da sieht’s schlecht aus für uns, oder?

    Ach so, Frage an die Experten: Ihr habt immer so schöne Zitate unter euren Beiträgen. Wie kriegt ich das auch hin???

  • Hallo,

    @Anka T1, schau Dir das an: http://juris.bundesarbeitsgeri…067&linked=pm%3Cbr%20/%3E. Da die neue Befristung sachgrundlos und das vorige Arbeitsverhältnis weniger als 3 Jahre her ist, kann von einem jetzt faktisch unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgegangen werden.

    holli2108: Auch hier fehlt die Info, sachgrundlos oder mit Sachgrund befristet?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von holli2108 :

    Die Befristung der Kollegin ist ohne Sachgrund.

    Dann wäre auch dieses Arbeitsverhältnis faktisch unbefristet. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,
    wir haben das "Problem" lösen können. Mitarbeiter bekommt eine Befristung mit Sachgrund. Ansonsten hätte unsere Firma ihn nicht weiterbeschäftigt... na ja, ist nicht das Optimum, aber wenigstens hat der Kollegen nun für ein weiteres volles Jahr Arbeit. :D

  • Zitat von AnKa T.1 :


    Hallo Winfried,
    wir haben das "Problem" lösen können. Mitarbeiter bekommt eine Befristung mit Sachgrund. Ansonsten hätte unsere Firma ihn nicht weiterbeschäftigt... na ja, ist nicht das Optimum, aber wenigstens hat der Kollegen nun für ein weiteres volles Jahr Arbeit. :D


    Euer Arbeitgeber sollte sich § 240 StGB mal genauer anschauen.

  • Zitat von markus-gt :

    § 240 StGB

    Was hat’n der Nötigungsparageraph hier verloren? Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Ohne zu dem Thema Seminare besucht zu haben, würde ich das so interpretieren:

    Ein Mitarbeiter hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber droht den Mitarbeiter damit, dass er ihn nicht mehr beschäftigen wird, wenn der Mitarbeiter nicht einen neuen Arbeitsvertrag mit Sachgrund-Befristung unterschreibt. Der Mitarbeiter wird dazu genötigt, einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.

    Die Drohung, den Mitarbeiter nicht mehr beschäftigen zu wollen, dürfte ein empfindliches Übel darstellen.

    Die Drohung ist zudem rechtswidrig, denn der Mitarbeiter hat einen gültigen Arbeitsvertrag und somit Anspruch auf Beschäftigung.

    Aufgrund dieser rechtswidrigen Drohung wurde der Mitarbeiter dazu genötigt, einen neuen (schlechteren) Vertrag zu unterschreiben.

    Oder habe ich das falsch interpretiert?

  • Der Mitarbeiter hatte bisher keinen unbefristeten AV. Und ihm wurde auch nicht gedroht, diesen AV zu unterschreiben... da hast Du was missverstanden. Ich hatte es nur so reingeschrieben, da ich wusste, dass ein unbefristeter AV nicht angestrebt war. (man kennt sich halt...)

    Der vorherige Vertrag des Mitarbeiters war zeitlich befristet und hätte genausogut sang- und klanglos auslaufen können. Wie soll denn der MA dem AGe drohen???

    Wir haben uns auch mit unserem Gewerkschaftssekretär abgestimmt, dass in unserem Fall nicht viel zu machen war, da die Sachgrundbefristung wasserfest war. Und in dem Fall galt wohl tatsächlich, dass der Spatz in der Hand besser ist als die Taube auf dem Dach.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.