Hallo zusammen,
uns stellt sich folgende Frage:
Aufgrund dessen, dass der Außendienst umstrukturiert werden soll und es auch in Zukunft weniger Anlaufstellen für unsere Außendienstler geben wird (Einzelfiliale auf Zentrallager), wird es in absehbarer Zeit dazu kommen, dass Bereiche zusammen gefasst werden und somit unsere Außendienstler reduziert werden sollen/müssen.
Das Problem was sich für uns nun ergibt, ist die Frage ob der Außendienstler beispielsweise aus München in eine Sozialauswahl mit dem Außendienstler aus Hamburg gehen muss, oder ob „nur“ die fusionierten Bereichsmitarbeiter miteinander verglichen werden. Wer ist verantwortlich für das zusammenlegen der regionalen Notwendigkeiten, liegt das nur im Ermessen der Geschäftsleitung oder sind wir da irgendwie in der Mitbestimmung?
Gruß
MarcoP.