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Das BetrVG kennt keine Online- Wahl. Kann mir beim besten Willen auch nicht vorstellen, dass das funktionieren könnte ohne immensen Aufwand. Die Sicherheit, dass der Wahlberechtigte seine Stimme selbst abgibt wird wohl das grösste Problem sein. Macht doch einfach eine Briefwahl, wenn eine normale Stimmabgabe nicht möglich ist.
Hallo Rolfo, das mit der online-Wahl gebe ich Dir Recht. Eine alleinige Briefwahl ist aber m.W. auch nicht zulässig:
Schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl):
Die entsprechenden Regelungen hierzu finden sich in § 24 bis 26 der WO 2001. Wichtig ist, dass der Wahlvorstand nicht generell - ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 24 WO 2001 - die Briefwahl anordnen darf (LAG Schleswig-Holstein, NZA - RR 99, 523, Fitting, a.a.O., § 24 WO 2001 Rn 2).
eine Online-Wahl ist derzeit schlicht und einfach nicht zulässig. Davon steht nichts im Gesetz. Geht also nicht. (Wir leben immerhin in Deutschland! Woanders mag ja alles erlaubt sein, was nicht verboten ist. Bei uns ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. (Das gilt, dem Herrn sei es gelobt, getrommelt und gepfiffen, nicht immer, ist als Arbeitsthese aber immer brauchbar...) )
Nach § 24 (2) und (3) WO könnt ihr aber in der Tat für eine ganze Reihe von Kollegen die Briefwahl von vorne herein beschließen. Mit ein bisschen Good-Will bleiben dann nicht mehr viel übrig.
Aber seid gewarnt: der Aufwand für eine solchen Aktion ist nicht zu unterschätzen. Wir lassen die Briefwahlunterlagen immer in einer Behindertenwerkstatt drucken und eintüten. Das hilft schon ungemein. Aber die Auszählung müssen wir ja schon selber machen. Und auch da ist es mehr Aufwand....
@ heelium allgemeine Briefwahl kann schon zulässig sein. Jedenfalls überwiegend. Denk mal dran, es gibt noch andere Branchen, wie z.B. Speditionen, wo 95 % der Mitarbeiter im Fernverkehr sind. Hier bietet sich die Briefwahl auf jeden Fall an, ist sogar erforderlich und die restlichen 5 % Wahlberechtigten wählen ganz normal. So könnte es ja sein, dass der Betrieb von Elke ähnlich ist, z.B. überwiegend Aussendienstler. Wenn alle im Betrieb sind und normal wählen können macht es ja auch keinen Sinn über eine online Wahl nachzudenken. Ansonsten hat Moritz Recht, ist sehr aufwendig, viel Arbeit und Organisation erforderlich.
diese kleine Meinungserhebung hat mir sehr weitergeholfen, sie ist recht eindeutig ausgefallen. Die "gute alte" Wahl ist immer noch am besten. Auf eine risikoreiche Vorreiterrolle habe ich eigentlich keine Lust.
Alle die es trotzdem probieren wollen sollten sich überlegen, dass dies zu einer Anfechtung der Wahl führen könnte und somit zu einer Betriebsratslosen Zeit! :twisted: