Mitarbeiter-PC eines BR-Mitglieds, was darf der AG damit anstellen?

  • In einem IT-Unternehmen hat jeder Mitarbeiter, darunter auch die (nicht freigestellten) Mitglieder des BR, einen "eigenen" PC (Gänsefüßchen, weil der PC natürlich Eigentum des Arbeitgebers ist).

    Eines der BR-Mitglieder war nun betriebsbedingt für mehrere Monate in Kurzarbeit und wurde nun aus der Kurzarbeit zurückgeholt. Nun stellt er fest, dass "sein" PC in seiner Abwesenheit anderweitig verwendet wurde, und das ohne Rücksprache. Über den tatsächlichen Verbleib des PCs hat sich die Vertretung des Arbeitgebers nur lapidar mit den Worten geäußert: "Deinen PC in dem Sinne gibt es nicht mehr".

    Natürlich bekam er für seine Arbeit einen neuen PC zur Verfügung gestellt, aber das eigentliche Problem an der Stelle ist, dass auf seinem alten PC u.U. BR-relevante Daten gespeichert waren.

    Frage an Euch: Hat sich der Arbeitgeber im rechtlichen Sinne unkorrekt verhalten, und wenn ja, inwiefern? Habt Ihr auf die Schnelle Links auf Seiten, die etwas dazu hergeben?

    Und auch nicht uninteressant: Hat das BR-Mitglied sich durch das Speichern von Daten auf dem PC irgendwas zu schulden kommen lassen?

  • Was auch noch wichtig wäre, darf der PC auch für private eMails genutzt werden?
    Hier würde schon der Artikel 10 des GG greifen.
    Die Behinderung von BR Tätigkeit schließe ich hier auch nicht aus.

  • Zitat


    handelte es sich um einen Netzwerk-PC oder einen mit eigener Festplatte ?


    Falls Du damit meinst, alles liegt im Netzwerk, also die komplette Software inkl. Betriebssystem: Nein.
    Ein ganz normaler PC, halt mit Netzwerkzugang.

    Zitat


    Gibt es im Betrieb eine BV zum Umgang mit AN-PC’s (Anschaffung, Ersatz, Datenspeicherung, Einsichtnahme) ?


    Nein.

  • Zitat von Bartender :


    Was auch noch wichtig wäre, darf der PC auch für private eMails genutzt werden?

    Darf er, mit der Einschränkung, dass private Emails in einem eigens dafür gekennzeichneten Ordner liegen müssen. Den Emailzugang sehe ich aber unkritisch, da jeder MA seinen Account komplett auf dem Mailserver liegen hat (inkl. aller Emails etc.). Und die Zugangsdaten kennt der Arbeitgeber nicht, bzw. wenn er sie kenne würde, bräuchte er dafür auch nicht den PC des MA (Stichwort: Webmail-Zugang).

  • Hallo,

    daß derartige Eingriffe ausgerechnet in einem IT-Unternehmen nicht geregelt sind, ist schon befremdlich.
    Der AG hat jedenfalls keinen Zugriff auf einen PC, auf dem auch (nicht nur ausschließlich) Daten zur BR-Arbeit abgelegt sind - und schon gar nicht diesen PC in Abwesenheit zu entfernen.

    "Hat das BR-Mitglied sich durch das Speichern von Daten auf dem PC irgendwas zu schulden kommen lassen? "
    Die Speicherung von Daten zur BR-Arbeit auf einem Firmen-PC kann mE in keiner für mich denkbaren Konstellation untersagt haben - außer der AG stellt für BR-Arbeit ein komplettes Ersatzsystem zur Verfügung.
    Das einzelne BRM hat sich hier wohl nichts zu Schulden kommen lassen - aber der BR insgesamt sehr wohl durch Untätigkeit.

  • Grundsätzlich wären hier erst ein Mal folgende Fragen zu stellen:
    - War das ein PC, der nur für die BR-Arbeit gedacht war oder war er allgemein zugänglich? Hätte sich also auch jeder andere Mitarbeiter an den Rechner setzen können?
    - Wie sind eure Vorschriften zur Datenablage? Hättet Ihr überhaupt etwas „lokal“ ablegen dürfen?
    Daten lokal auf einem Rechner abzulegen ist immer unschön, denn Festplatten können kaputt gehen und dann wären die Daten auch weg. Besser ist hier immer ein Netzwerklaufwerk was auch gesichert wird.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.