Hallo,
wir haben eine BV, die Regelungsabrede genannt wurde, die das Thema "Rufbereitschaft" regelt.
Da hier u.a. geregelt wird, dass Mitarbeiter verpflichtet sind Rufbereitschaft zu leisten und wie diese zu erfolgen hat, dürfte es sich um keine Regelungsabrede sondern um eine BV handeln.
Nach kurzem googlen habe ich herausgefunden, dass es einen Unterschied zwischen "Rufbereitschaft" und "Bereitschaftsdienst" gibt. Zum Unterschied sagt Wikipedia:
ZitatDer Arbeitnehmer darf sich während der Rufbereitschaft an einem von ihm selbst gewählten Ort aufhalten. Er darf sich aber nicht in einer Entfernung vom Arbeitsort aufhalten, die dem Zweck der Rufbereitschaft zuwiderläuft, er muss also die Arbeit alsbald aufnehmen können, so dass im Bedarfsfall die Arbeitsaufnahme gewährleistet ist[1].
Wird allerdings von einem Arbeitnehmer verlangt, dass er ständig binnen eines so kurzen Zeitraumes dienstlich zur Verfügung steht, dass seine Möglichkeit erheblich eingeschränkt wird, sich um persönliche und familiäre Angelegenheiten zu kümmern, beispielsweise an sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen, oder sich mit Freunden zu treffen, liegt keine Rufbereitschaft mehr, sondern Bereitschaftsdienst vor[2].
ein weiterer Unterschied ist die Berechnung der Arbeitszeit. Während bei der Rufbereitschaft nur die tatsächliche Tätigkeit berechnet wird, wird bei dem Bereitschaftsdienst die komplette Zeit berechnet, also auch die, in der gerade kein Anruf eingeht.
In der BV ist u.a. geregelt, dass der Mitarbeiter "unverzüglich" und "jederzeit" einsatzbereit sein muss und an seinem Heimarbeitsplatz zu arbeiten hat.
Die Begriffe "unverzüglich" und "jederzeit" klingen für mich nicht danach, dass der Mitarbeiter die Möglichkeit hat nebenbei Veranstaltungen oder Freunde zu besuchen.
Handelt es sich nun Rufbereitschaft oder um Bereitschaftsdienst?