Hochfahren des Rechners

  • Hallo,

    es geht um eine eigentlich simple Frage. Zählt die Zeit, in der man den Rechner hochfährt
    als Arbeitszeit?

    Hintergrund: Ich bin Betriebsrat in einem Call-Center. Bei uns ist es bisher so geregelt,
    dass die Arbeitszeit erst dann beginnt, wenn man bereit ist den ersten Anruf zu tätigen.
    Das setzt natürlich voraus, dass der Rechner hochgefahren ist und die benötigten Programme/
    Dateien geöffnet sind.

    Das Hochfahren des Rechners, sowie das Öffnen der benötigten Programme fällt faktisch
    in die Freizeit des Arbeitnehmers und wird nicht bezahlt.

    Meine Recherchen im Internet haben ergeben, dass dieses Thema durchaus umstritten ist.
    Die Tendenz ist, dass die "Vorbereitungszeit/Rüstzeit" durchaus zur Arbeitszeit gehört.

    Eindeutige Aussagen zu diesem Thema, insbesondere Gesetzestexte bzw. Gerichtsurteile habe
    ich leider nicht gefunden.

    Wie seht Ihr die geschilderte Problematik?

  • Hallo,

    Du findest so wenig, weil dieser Punkt relativ unumstritten ist. Alle technischen Vor- und Nachbereitungshandlungen, die zur Aufnahme bzw. zur Beendigung der Arbeit zwingend erforderlich sind, sind grundsätzlich zur Arbeitszeit zu rechnen.

    Ihr könnt auch das Problem selbst klären, indem Ihr im Rahmen der (erzwingbaren) Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG dies mit dem AG regelt. Spätestens auf der E-Stelle wird der AG wahrscheinlich entsprechend aufgeklärt.

  • Hallo.

    Zitat von whoepfner :

    Spätestens auf der E-Stelle wird der AG wahrscheinlich entsprechend aufgeklärt.

    Ich habe Entsprechendes vor Jahren in einer E-Stelle vom Vorsitzenden gehört. Der AG machte den Vorschlag, für Bürokräfte die ArbZ mit dem Einloggen am hochgefahrenen PC beginnen und beim Ausloggen (am dann noch herunterzufahrenden) PC enden zu lassen, wozu der Arbeitsrichter bemerkte, dass man dann aber noch eine Pufferzeit für das Hoch- und Runterfahren dazurechnen müsse.

    Sagt denn Eure ArbZ-BV etwas dazu? Wenn nicht, dann nutzt Euer Initiavrecht als BR, wie Whoepfner es beschrieben hat.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Bei uns bedeutet Schichtbeginn (z.B. 07:00 Uhr), dass ich den ersten Anruf, der exakt zu dieser Minute eingeht, annehmen kann. Die Vorbereitungszeit (Hochfahren des Terminals, Anmelden am Server, Aktivierung der Telefonanschlusses und Öffnen der erforderlichen Programme -> insgesamt ca. 5 Minuten) wird voll als zusätzliche Arbeitszeit angerechnet.

    Da man auch nicht exakt zum Schichtende durch die Tür geht (Abmelden, herunterfahrten, ... erst am offiziellen Schichtende), leistet man pro Tag immer ein paar "Überminuten", die man zwischendurch mal früher gehen kann.

    Da gab es auch noch nie Diskusionen zu; genausowenig wie zu den 10 Minuten Bildschirmpause nach spätestens 2 Stunden.

    Bei meiner Frau (andere Branche und anderer Beruf) ist es auch so, dass die Zeit automatisch mit dem Einloggen bzw. Abmelden in einem bestimmten Programm erfasst wird, zzgl. eines Zeitpuffers für Hoch-/Herunterfahren des PC und der An-/Abmeldung am PC.

  • Ja dieses Thema „Wann beginnt die Arbeitszeit“ beschäftigt die Arbeitsgerichte bis zum BAG immer wieder. Dabei geht es meist immer darum, wie Tarifverträge, BVer oder Klauseln im Arbeitsvertrag zu verstehen sind.

    Bei den Polizeibeamten gab es ein Urteil, dass das Anlegen der Dienstkleidung zur Arbeitszeit dazugehört.
    Auch bei Krankenschwestern gab es ein Urteil, dass mit dem Anlegen der Dienstkleidung im Schwesternzimmer die Arbeitszeit beginnt, auch wenn Sie dann noch auf ihre Station gehen müssen.
    Ich meine auch mal von einem Urteil gelesen zu haben, dass bei weitläufigen Firmengeländen mit dem Betreten des Werksgeländes die Arbeitszeit beginnt. Da hatten sich tolle Firmenchefs ausgedacht, die Umkleidekabinen am Werkstor zu bauen, die Stempeluhren aber an den mehrere km entfernten Arbeitsort zu verschieben. Man stelle sich vor am Werk von Bayer in Leverkusen würde die Arbeitszeit nicht am Werkstor anfangen. Da fahren die Arbeitnehmer teilweise mit dem Fahrrad bis zum Arbeitsplatz, so weit ist das.
    Im Bergbau soll das allerdings anders sein. Da ist es wohl im TV geregelt, dass die Umkleide- und Waschzeiten nicht zur Arbeitszeit gehören. Das scheint dann aber mit der Vergütung abgegolten zu werden.

    Ich denke die o.a. Fälle müssten sich auch auf Büroarbeit übertragen lassen.
    Die Frage ist nun, wodurch und wie genau ist das bei euch geregelt.

    Bei uns im Betrieb beginnt die Arbeitszeit mit dem Betreten des Firmengebäudes. Es gab also auch keine Diskussion, als ein Kollege auf dem Weg in den Feierabend im Aufzug stecken blieb und erst eine 3/4h später nach Hause gehen konnte. Die Zeit wurde voll als Arbeitszeit angerechnet.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.