Hallo,
es geht um eine eigentlich simple Frage. Zählt die Zeit, in der man den Rechner hochfährt
als Arbeitszeit?
Hintergrund: Ich bin Betriebsrat in einem Call-Center. Bei uns ist es bisher so geregelt,
dass die Arbeitszeit erst dann beginnt, wenn man bereit ist den ersten Anruf zu tätigen.
Das setzt natürlich voraus, dass der Rechner hochgefahren ist und die benötigten Programme/
Dateien geöffnet sind.
Das Hochfahren des Rechners, sowie das Öffnen der benötigten Programme fällt faktisch
in die Freizeit des Arbeitnehmers und wird nicht bezahlt.
Meine Recherchen im Internet haben ergeben, dass dieses Thema durchaus umstritten ist.
Die Tendenz ist, dass die "Vorbereitungszeit/Rüstzeit" durchaus zur Arbeitszeit gehört.
Eindeutige Aussagen zu diesem Thema, insbesondere Gesetzestexte bzw. Gerichtsurteile habe
ich leider nicht gefunden.
Wie seht Ihr die geschilderte Problematik?