Rücktritt eines ordentliches Mitgliedes -> Ersatzmitgliedschaft?

  • Aus unserem BR möchte ein Mitglied aus persönlichen Gründen zurücktreten und nur noch Ersatzmitglied sein.
    Das Ersatzmitglied soll dann ordentliches Mitglied des Gremiums werden.
    Geht das so einfach oder muss dabei was spezielles beachtet werden?

  • Zitat von Helgomat :


    Aus unserem BR möchte ein Mitglied aus persönlichen Gründen zurücktreten und nur noch Ersatzmitglied sein.


    das geht nicht. Rücktritt aus dem Betriebsrat ist Rücktritt aus dem Betriebsrat.

    Zitat von Helgomat :


    Das Ersatzmitglied soll dann ordentliches Mitglied des Gremiums werden.


    das wiederum geht automatisch.
    Den Wechsel im Betriebsrat solltet ihr der Belegschaft und dem Arbeitgeber mitteilen. Am Besten schriftlich zwecks der Nachvollziehbarkeit.

  • ja - das ist nicht rechtens. Das zurückgetretene Ex-Betriebsratsmitglied ist nicht mehr im Betriebsrat, kann nicht mehr als Ersatzmitglied nachrücken und darf demzufolge auch nicht zu den Betriebsratssitzungen geladen werden. Tut ihr dies dennoch, dann ist mit der Nichtöffentlichkeit Essig und auch eure Beschlüsse sind nicht rechtmäßig zustande gekommen.

  • Okay.

    Nun stellt sich die Frage:

    Die Kollegin (und auch wir) gingen davon aus, daß das mit ihrem Rücktritt und ihrer daraus resultierenden Ersatzmitgliedschaft okay ist.
    Da dem ja aber nicht so ist, ist die Frage ob wir das rückgängig machen können.
    Sie hat noch nichts unterschrieben bzgl. ihres Rücktritts.

    Ja, ich weiß, wir hätten uns ordentlich informieren sollen. Da aber der alte BR eigentlich recht firm war und es dort schon praktiziert wurde, sind wir von der Richtigkeit ausgegangen.

  • Zitat von Helgomat :


    Okay.

    Nun stellt sich die Frage:

    Die Kollegin (und auch wir) gingen davon aus, daß das mit ihrem Rücktritt und ihrer daraus resultierenden Ersatzmitgliedschaft okay ist.
    Da dem ja aber nicht so ist, ist die Frage ob wir das rückgängig machen können.
    Sie hat noch nichts unterschrieben bzgl. ihres Rücktritts.

    Ja, ich weiß, wir hätten uns ordentlich informieren sollen. Da aber der alte BR eigentlich recht firm war und es dort schon praktiziert wurde, sind wir von der Richtigkeit ausgegangen.


    Wenn sie noch nicht zurück getreten ist, dann ist Sie noch ordentliches Mitglied.
    Die aussage, ich würde genre rechts links mittendrin, gibt doch nur einen Wunsch da. Da der Wunsch nicht realisierbar ist, bleibt Sie im BR.

    Gruß
    Rabauke

    PS: so sicher kann der alte BR nicht gewesen sein, wenn er das denn so praktiziert hat, denn immer wenn ein Ersatzmitglied geladen ist, ist es in dem Momant ordentliches BR Mitglied, und davon hat man ja seinen Rücktritt erklärt, somit nicht ladbar ;).

  • Zitat von Helgomat :


    Da dem ja aber nicht so ist, ist die Frage ob wir das rückgängig machen können.
    Sie hat noch nichts unterschrieben bzgl. ihres Rücktritts.

    Hallo Helgomat,

    es gibt für die Amtsniederlegung eines BRM keine Schriftformerfordernis. Es reicht die ganz einfache mündliche Willenserklärung, z.B. gegenüber dem BRV.

    Im §24 BetrVG steht nur geschrieben:

    Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch
    2. Niederlegung des Betriebsratsamtes

    Wenn die Kollegin bereits mitgeteilt hat, sie wolle ihr Amt als ordentliches BRM nicht mehr wahr nehmen, gibt es nichts rückgängig zu machen.

    Gruß
    Kokomiko

  • Zitat von Kokomiko :

    Wenn die Kollegin bereits mitgeteilt hat, sie wolle ihr Amt als ordentliches BRM nicht mehr wahr nehmen, gibt es nichts rückgängig zu machen.

    Gruß
    Kokomiko

    Lieber Kokomiko,
    ich habe folgendes verstanden:
    Sie wollte nicht zurück treten, Sie wollte nur einen anderen den Vorrang lassen und als BR-Mitglied im Ersatz tätig sein, wenn dieses denn möglich ist.
    Somit ist sie weiterhin ordentliches BR-Mitglied, wenn denn Ersatz benötigt wird.

    Dieses ist kein eindeutiger Rücktritt vom Mandat, aus meiner bescheidenen Sicht.
    Da der Vorgänger BR dieses auch so praktiziert hat, war auch der BRV im guten Glauben, dass dieses so möglich ist. Da die Möglichkeit jedoch nicht besteht, und nun die Aufklärung erfolgt ist, das dieses so nicht geht, wird Sie sich entscheiden müssen, weiter BR oder ganz raus.

    ich gehe bescheiden davon aus, das hier nur mit vielen wenns und abers und evt. gesprochen wurde. Wenn es denn möglich wäre, mache ich den Ersatz und Fritz ist dafür drin. der BRV hat darauf gesacht, ich denke das es möglich ist, weil der alte BR hat das ja auch getan, und dann muß das doch richtig sein, prüfe aber mal.


    Die Prüfung ist nun erfolgt. Es ist nicht möglich. Alles auf Anfang.

    Weiterhin zu deiner Aussage, "mündlich" reicht. Ich halte es für möglich, das mündlich reicht, jdoch fehlt dann ggf. die Beweiskraft. Sonst könnte ja ein BRV wenn er sich denn eines Mitgliedes entledigen möchte sagen, Johanna hat mir gegenüber müdlich den rücktritt vom Mandat erklärt (auch wenn dieses so nicht war), aus diesem grund lade ich Sie nicht mehr ein. Wie einfach könnte man sich damit umbequemen BR#s entledigen. Ich denke wenn es hiermit vor gericht geht, und der eine Sagt nö habe ich nicht, dann wird es schon schwierig. aus diesem Grund halte ich die Amtsniederlegung wie eine kündigung vom Mandat, und Kündigungen müssen schriftlich erfolgen ;). Wir im BR bstehen auf die schriftlich Amtsniederlegung und den Schriftlichen Mandatsverzicht bei Wahlen. Wenn jemand nicht will, dann soll er es auch schreiben.

    hier noch ein Leitsatz vom LAG:
    LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 162/03 vom 28.11.2003
    Rechtsgebiete: BetrVG
    Schlagworte: Zutrittsrecht eines Ersatzmitglieds zum Betriebzeitweilige Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds, Niederlegung des Betriebsratsamts
    Stichwort: Niederlegung des Betriebsratsamts
    Leitsatz: In der bloßen Äußerung eines gewählten Betriebsrats-/Ersatzmitglieds, man wolle keine Betriebsratsarbeit machen, liegt keine zeitweilige Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds nach § 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG und auch keine Niederlegung des Betriebsratsamtes im Sinne des § 24 Nr. 2 BetrVG.

  • Dazu hab ich jetzt noch mal eine Frage.
    In dem entsprechenden Paragraphen steht glaube ich, daß der Rücktritt eindeutig sein muss.
    Wenn jetzt aber der Satz lautet:

    "Ich trete mit sofortiger Wirkung als ordentliches BR-Mitglied zurück und nehme aus persönlichen Gründen die Rang eines Ersatzmitgliedes ein"

    ist es dann trotzdem eindeutig?
    Ja, ich weiß als ordentliches Mitglied zurücktreten und nur Ersatzmitglied sein, geht nicht.
    Aber mir geht es hier um die Eindeutigkeit der Aussage.

  • Hallo.

    M.E. ist diese Äußerung ...

    Zitat von Helgomat :

    "Ich trete mit sofortiger Wirkung als ordentliches BR-Mitglied zurück (...)"

    ... so eindeutig, dass es eindeutiger nicht geht. Und das auch dann, wenn diese inhaltlich falsche Aussage / Schlußfolgerung ...

    Zitat von Helgomat :

    "(...) und nehme (...) die Rang eines Ersatzmitgliedes ein"

    ... hinterhergeschoben wird.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.