Hallo zusammen,
aufgrund von Fusion erlebe ich gerade die erste "echte" Zeit in der Welt der GSBV und ein Seminar zu dem Thema ist leider noch weit Weg...
Frage an die Experten:
ich konnte überall nach lesen, dass es ein Teilnahmerecht an den GBR-Sitzungen etc. gibt - ok - verstanden... was ich nirgendwo gelesen habe - wahrscheinlich liegt es an meinen müden Augen - ob ich das Recht habe GSBV Sitzungen mit den örtlichen SBV’en einzuberufen??? und wenn ja, ob dort Beschlüsse gefasst werden können und mit welchem Stimmrecht dort entschieden wird - Anwesende oder Wahlberechtigte, wie beim GBR ???? mmmmhhhh - hab jede Menge hat jemand Antworten ????