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In einem BV-Entwurf zur Suchtproblematik steht, das der betriebliche Sucht beauftragte bei jedem Personalgespräch dabei ist. Neben dem Vorgesetzten (immer), BR (auf Wunsch) und Betriebsarzt (zwingend ab Stufe 3 von 5 im Eskalationsmechanismus).
Hat jemand mit so etwas Erfahrung? Mich geht um, das man ja ev. gerade nicht möchte das Suchtbeauftragter A dabei ist, sondern eher C. Dann muss es aber A, B und C überhaupt geben. Vielleicht sogar ganz ohne SB. Verschwiegenheit ist eh Pflicht, aber der ein oder andere mag ja eher eine ganz geringe Beteiligtenzahl.
Ich würde auch alle, außer natürlich AG, als "kann" oder "auf Wunsch" Option setzten, mit dem Vermerk, dass der AN das Recht hat, diese Organe am Gespräch teilnehmen zu lassen. Selbst der Betriebsarzt kann doch aufgrund seiner Schweigepflicht nichts aussagen, da frage ich mich doch was er da will bzw soll. Ich weiss ja nicht wie viele Suchtbeauftragte ihr habt, dass man die Auswahl hat, aber bei uns gibt es nur einen bei 3200 MA.
Was soll mit der BV bezweckt werden ? Bei uns im Unternehmen ist der Suchtbeauftragte ( 1 Person bei 350 beschäftigte )ein ausgebildeter Suchtkrankenhelfer. der in dieser Rolle von allen Beteiligten anerkannt wird. Er führt, wenn notwendig, Gespräche nur mit dem Betroffenen, Betroffener und Personalabteilung und oder Vorgesetzter. Unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Familie des Betroffenen. Bei uns geht es darum dem Betroffenen zu Helfen. Der Suchtkrankenhelfer pflegt auch Kontakte zu Beratungsstellen. Wie gesagt: ALLE Beteiligte wollen dem Kollegen / der Kollegin in erster Linie helfen. Dem entsprechend ist auch unsere BV ausgelegt. In ihr ist auch ein " Handlungsplan " enthalten. Die Hans Böckler Stiftung hat auch gute Muster-BVs zu diesem Thema