Guten Morgen,
ich denke Ihr könnt mir mal wieder aus der Klemme helfen.
Folgendes Problem:
Unsere GS hat uns letzte Woche eine Anhörung zur neugründung einer Abteilung sowie die Versetzung zweier Kollegen, welche in die Abteilung wechseln sollen, in die Hand gedrückt.
Da in beiden nicht die Orte der Ausführung und wir auch für die Kollegen Probleme in der Versetzung sehen, haben wir beides abgelehnt.
Die Abteilung nach §93 wegen keine interne Ausschreibung
Die Versetzung nach §99 Abs. 3/5
Da wir auch noch Fragen an die Kollegen hatten, haben wir diese hierzu befragt. Keiner der Kollegen wußte von einer Versetzung.
Meine Fragen nun: Reicht eine Bgründung nach den § so aus und durften wir im Vorfeld mit den Kollegen über eine mögliche Versetzung sprechen?
Mein Vorstand ist der Meinung das erstens die Bgründung nicht reicht und zweitens wir mit den Kollegen gar nicht sprechen dürfen. Ist das auch so richtig da ich anderer Meinung bin?
Besten Dank für Eure Antworten.
Gruß LK