Hallo zusammen,
kann der Arbeitgeber seinen Service-Technikern gegenüber anordnen, dass diese ab sofort Rufdienst- und Notdienstbereitschaft zu leisten haben, wenn im Arbeitsvertrag nur von der Bereitschaft zu Überstunden im gesetzlich zulässigen Rahmen die Rede ist? Die zulässigen Wochenstunden werden bereits in der alltäglichen Routnearbeit voll ausgeschöppft bzw. überschritten.
Nun soll ca. 1x/Monat für eine Woche eine 24h-Bereitschaft obendrauf kommen (zusätzlich zum Tagesgeschäft). Es geht dabei um "Notfälle" im Bereich Heizung/Sanitär, die jedoch über die reine Schadensbegrenzung (z.B. durch Wasser absperren) hinausgehen (nämlich Ursachenermittlung/Reparatur).
Eine GBV für Notdienst- und Rufbereitschaft gibt es grundsätzlich, auch einen allgemeinen Hinweis im Arbeitsvertrag, dass die im Unternehmenvorhandenen (G)BVn auf den Vertrag Anwendung finden, jedoch ist der Ruf-/Notdienst weder direkt im Vertrag vereinbart noch in der Stellenbeschreibung enthalten.
Vielen Dank für euere Hinweise.