Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr seid hier schlauer als ich und könnt mir weiterhelfen.
Wir sind ein IT Dienstleister, und es kommt immer wieder dazu, dass kurzfristig Wochenendeinsätze mit Sonntagsarbeit anfallen.
Arbeitsvertraglich haben wir eine 40 Stunden Woche, die auf 5 Werktage, bei Bedarf im Einzelfall auch auf 6 Werktage aufzuteilen ist.
In einer BV zur Arbeitszeit sind Arbeitszeitrahmen (Mo-Fr 6.00-22.00 Uhr.) sowie Zuschläge für Nacht-, Samstags- und Sonntagsarbeit definiert,
sowie ein Passus, dass Arbeit außerhalb des Arbeitszeitrahmens 2 Wochen im Voraus anzukündigen sind.
Nun sind aber nicht alle Mitarbeiter zu Wochenendarbeit bereit, insbesondere bei Sonntagsarbeit gibt es immer wieder Konflikte.
Soweit ich verstanden habe ist Sonntagsarbeit keine Mehrarbeit im Sinne des ArbZG.
Daraus würde ich folgern, dass hier der BR nicht zustimmen muss und auch Schwerbehinderte sich nicht von Sonntagsarbeit freistellen lassen können?
Sprich der AG hat hier ’freie Hand’ und kann Mitarbeitern Arbeiten zuweisen, obwohl im Arbeitsvertrag Sonntagsarbeit nicht einmal erwähnt wird?
Das kann doch sicher so nicht richtig sein?
Wer kann mir da weiterhelfen?
Togego