Mahlzeit,
bei uns arbeitet ein Teil der "Vertrauensarbeitszeitler" nicht im Vertrieb, sondern in klassischen Bürojobs. Über persönliche Zeiterfassung haben wir nun das bestätigt gefunden, was wir immer vermutet haben, dass nämlich deutlich mehr als die im Arbeitsvertrag vereinbarten 8 Stunden im Schnitt (nämlich 9,6 Stunden) gearbeitet wird.
So haben sich bei einigen Kollegen aufgrund des Arbeitsanfalls innerhalb weniger Monate dreistellige Stundensalden aufgetürmt, die natürlich nicht registriert werden, sondern verfallen.
Jetzt die heikle Frage: Unsere BV Gleitzeit nimmt diese Kollegen aus, d. h. es gilt das was im Arbeitsvertrag steht ("....beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Etwaige Mehrarbeit wird nicht zusätzlich vergütet, sondern ist durch das monatlich zahlbare Gehalt mit abgegolten...).
Ist es im Rahmen der arbeitsvertraglichen Regelungen möglich, Überstunden über einen freien Tag, quasi Gleittag, auszugleichen oder muss dafür eine separate BV her? Könnte der AG einem Kollegen rechtliche Gründe gegen einen freien Tag entgegen halten?
GRuss
Christian