Hallo.
Zitat von chaos_elfe :Liege ich richtig damit wenn der AG nun ein Versetzungsangebot unterbreitet, so handelt es sich doch um eine personelle Einzelmaßnahme § 99 BetrVG.
Nein. So lange es nur ein Angebot ist, nicht. Erst im Rahmen der faktischen Umsetzung, also vor der Vornahme der Versetzung, wäre der BR zu beteiligen.
Zitat von chaos_elfe :Somit müßte der AG doch bevor er mir ein solches Angebot unterbreitet den BR/Schwerbehindertenvertreter davon unterrichten / bzw. Zustimmung einholen ?
Wenn Du SB bist, wäre tatsächlich auch die SBV zu beteiligen, und zwar im Vorfeld, sprich: bei Unterbreitung des Angebotes, und zwar nach § 95 II SGB IX.
Grüsse Winfried