Nichtbeachten eines Betriebsärzlichen Attestes seitens des Arbeitgebers

  • Hallo.

    Zitat von chaos_elfe :

    Liege ich richtig damit wenn der AG nun ein Versetzungsangebot unterbreitet, so handelt es sich doch um eine personelle Einzelmaßnahme § 99 BetrVG.

    Nein. So lange es nur ein Angebot ist, nicht. Erst im Rahmen der faktischen Umsetzung, also vor der Vornahme der Versetzung, wäre der BR zu beteiligen.

    Zitat von chaos_elfe :

    Somit müßte der AG doch bevor er mir ein solches Angebot unterbreitet den BR/Schwerbehindertenvertreter davon unterrichten / bzw. Zustimmung einholen ?

    Wenn Du SB bist, wäre tatsächlich auch die SBV zu beteiligen, und zwar im Vorfeld, sprich: bei Unterbreitung des Angebotes, und zwar nach § 95 II SGB IX.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Gütetermin mittlerweile zum 2 Mal verschoben worden, AG beschäftigt mich nach wie vor nicht.Nachdem mir unberechtigterweise das Gehalt für April/ Mai eingefroren wurde zahlt der AG jetzt wieder Gehalt.
    Mal schauen wie es weiter geht.

  • Gütetermin war heute, kam nix dabei raus, das einzige Angebot seitens des Arbeitgebers ist ein anderer Arbeitsplatz mit Absenkung des Grundgehaltes( für mich nicht akzeptabel). Anwalt des AG forderte schon beim 3 Satz einen Kammertermin, der steht auch schon, 31.01.2012. Was bis dahin ist, keine Ahnung.

  • Hallo.

    Zitat von chaos_elfe :

    Was bis dahin ist, keine Ahnung.

    Ja mei, Du arbeitest nicht und beziehst weiter Dein Gehalt. Interessant, was Dein AG hier für einen Amoklauf abzieht, und zwar auf seine eigenen Kosten. Denn zum Ersten bezahlt er Dich ohne dass Du dafür arbeitest. Und zum zum Zweiten führt er einen Rechtsstreit, den er eigentlich nur verlieren kann (außer Du gibst vorher zermürbt auf, darauf spekuliert er wohl).

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Das mit meiner Gehaltszahlung im Juni war ne einmalige Sache, Abrechnungen für Juli habe ich nach Hause geschickt bekommen mit einer Forderung meines AG ihm Geld zurück zu zahlen.
    Also Gehalt bekomme ich seit meiner Suspendierung nicht und AG hat mich weiterhin im Status unbezahlter Urlaub.
    Zermürben lasse ich mich nicht, ist zwar nervenaufreibend, aber da musse ich halt durch.

  • Hallo Chaoselfe,

    ich gehe aber doch davon aus, dass Du Deinen Entgeltanspruch einklagst bzw. eingeklagt hast, und das auch mit einstweiliger Verfügung? Denn Du bist ja nicht gekündigt, und eine einseitige Suspendierung, noch dazu ohne Entgelt, ist nicht rechtens.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Das ist der nächste Schritt den mein Anwalt eingeleitet hat.
    Irgendwie wollen die nen Musterprozess führen, anders kann ich mir das ganze Verhalten nicht erklären.
    Mein AG steht immer noch auf dem Standpunkt ich hätte unbezahlten Urlaub und wäre nicht suspendiert.

  • Hallo.

    Zitat von chaos_elfe :

    Das ist der nächste Schritt den mein Anwalt eingeleitet hat.

    Das sollte man auch, schließlich sind die meisten Menschen auf ein geregeltes Eikommen angewiesen. Außerdem gibt es Ausschlußfristen. M.E. sollte Deine anwaltliche vertretung auf jeden Fall auch das Eilverfahren wählen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von chaos_elfe :

    Also Gehalt bekomme ich seit meiner Suspendierung nicht und AG hat mich weiterhin im Status unbezahlter Urlaub.

    Hallo Chaos_elfe,

    bin erst jetzt auf Deinen Fall aufmerksam geworden.

    Du kannst die Zeit auch mit Arbeitslosengeld überbrücken. Gehe zum AA und beantrage es. Wenn Du wieder in Arbeit stehst, wird das Gehalt nachbezahlt. Davon wird dann das bezogene Arbeitslosengeld abgezogen. So dass Du nur die Differenz ausbezahlt bekommst. Der Arbeitgeber zahlt von Deinem Lohn dann das Arbeitslosengeld an das Arbeitsamt zurück. Dann wirst Du wieder so gestellt, als hättest Du das Arbeitslosengeld nicht bezogen. Aber zur Überbrückung eine bessere Lösung als ohne Lohn darzustehen.

    Gruß Berny

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.