Hallo zusammen,
Situation: Empfangsmitarbeiter (Vollzeit) ist für alles mögliche zuständig (Gästebewirtung, Belegungsplan Besprechungsräume, "Fundbüro", Entgegennahme und Weiterleitung von Reparaturwünschen an den Hausmeister, etc.) und wird auch zeitweilig für Krankheits-/Urlaubsvertretung im Sekretariat der GF eingesetzt.
Nun hat die Küchenhilfe (400 EUR-Kraft) Urlaub und der Empfangs-MA soll auch deren Aufgaben übernehmen (z.B. Geschirrspüler ein- und ausräumen, Küchenflächen sauberhalten, etc.).
MA, als auch ich als BRV, halte die Zuweisung dieser Tätigkeit für unangemessen und inakzeptabel. Empfang bzw. Sekretariatsvertretung unterscheidet sich doch erheblich von einer Küchenhilfe. Es ist zwar kein Mobbing, sicher auch keine böse Absicht; ich möchte es auch noch nicht als erniedrigend oder demütigend bezeichnen, dennoch wirkt es schon demotivierend und zeugt nicht von Wertschätzung dem MA gegenüber.
Weder im Arbeitsvertrag noch in der Stellenbeschreibung ist etwas davon erwähnt; außer der Standardklausel: "Zuweisung von zumutbaren Arbeiten entsprechend Vorkenntnissen, etc.". MA will sich zugleich aber auch nicht dem Vorwurf der Arbeitsverweigerung aussetzen.
Für die beiden Bereiche sind unterschiedliche Vorgesetzte verantwortlich, wobei die beiden sich wohl untereinander abgesprochen haben und man dem MA die Küche nun am Rande mal eben "aufgedrückt" hat, ohne das Einverständnis zu erfragen.
Wie soll sich MA am besten verhalten? MA ist sich noch nicht sicher, ob es als offizielle Beschwerde (§§ 84, 85 BetrVG) durch den BR verfolgt werden soll.
Danke für eure Hinweise/Empfehlungen.
LG fieldcraft