Mobilität BR

  • Unsere FA. ist eine Montage FA. im Kabelbau ca 80% unserer MA.arbeiten auf Aussenbaustellen.
    Da dem BR jederzeit ein zugangasrecht zu den einzelnen Betriebsteilen gewährt werden muss sehen wir es für nötig das wir über ein Auto verfügen sollten.Zumndest Zeitweise.
    Auch auf hinsicht des Arbeitsschutzes und unserer Kollegen meinen wir müsen wir Mobil sein.
    Mein AG behauptet jezt BR Arbeit findet nur im Hauptsitz des Unternehmen statt und nur bei Betrieblicher Notwendigkeit ( nicht BR Notwendigkeit ) z.B. einem Arbeitsunfall auf der Baustelle hätte ich als Freigestellter BRV ein Recht ausser Haus tätig zu werden.Wir führen einmal Wöchentlich im Hause eine Sprechstunde durch, 3 STD
    Wie seht ihr das?

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • da ist dein Chef etwas schief gewickelt. Sofern es die Betriebsratsarbeit erfordert, wird der Betriebsratsvorsitzende auch aus anderen Anlässen heraus außerhalb des Hauptsitzes tätig werden müssen. So zum Beispiel bei der Konsultation eines Arbeitsrechtsanwaltes, dem Integrationsamt, dem Gewerbeaufsichtsamt oder auch mal der dringenden Unterredung bei einem erkrankten Kollegen auf seinen Wunsch hin, usw..
    Ob und wann Derartiges erforderlich ist, entscheidet der Betriebsrat autonom. Liegt so ein Außer-Haus-Einsatz an, wird die bzw. der freigestellte Betriebsratsvorsitzende der Arbeitgeberin Dienstgangbeginn und Dienstgangende mitteilen, das wars meines Erachtens.

  • Hallo,

    ich stimme Siegbert in allem zu, will aber ergänzend anmerken, dass dieser Anspruch nicht nur für den/die BRV bzw. für den/die FreigestellteN gilt, sondern für den BR als Gremium. Insbesondere die Aufgaben aus § 80 I Nr. 1 BetrVG können ein Aufsuchen der Baustellen nötig machen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • ... aber einen Anspruch auf ein (ständig verfügbares) Auto kann ich nicht erkennen. Es gibt andere Möglichkeiten (z.B. bei Bedarf ein Mietauto; ggf. auch Bahnfahrt usw.).

  • Hallo heelium ein ständig zur verfügung stehendes Auto haben wir auch nicht direkt verlangt, aber aus organisatorischen Gründen ist dieses wohl nicht anders zu machen, entweder man hat bei uns eins oder sie sind alle unterwegs, spontan eins zu Organisieren ist nur schwer möglich.
    Aber andere verkehrsmittel scheiden hier auf dem Lande definitiv aus.
    Die Frage ist aber,findet BR Arbeit wirklich nur im Hauptsitz statt oder auch auserhalb?
    Und da finde ich die Antwort von Siegbert und Winfried schon recht hilfreich und bedank mich für eure aller mühen.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Ich möchte noch etwas ergänzend zu diesem Tema fragen.
    Muss ich mich als Freigestelltes BR Mitglied in der FA jedes mal abmelden wenn ich zu unseren Aussenbaustellen fahren möchte oder zu anderen BR Arbeiten ausser Haus?
    Und muss ich dabei sagen wohinn ich fahre und warum?

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Ich denke schon:
    a) Anstand
    b) vertrauensvolle Zusammenarbeit (gilt nicht alleine für den AG, sondern auch für den BR/die BRM)
    c) AG muss wissen, wo seine AN während der Arbeitszeit sind. AN hat seine Arbeitsleistung an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten zu erbringen (AV).
    d) BR hat keine Sonderstellung

    Würdest Du Dich ohne Bescheid zu sagen "aus dem Staub" machen, könnte Dir der AG das entsprechende Entgelt verweigern (Du könntest Dich auch z.B. im Freibad amüsieren).

  • OK. so gesehen ist das einzusehen aber muss ich jedesmal Diskutieren ob meine Fahrt berechtigt ist oder binn ich hier autonom?

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Hallo,

    analog zu den Abmeldepflichten nach § 37 BetrVG, die ja zumindest für innerbetriebliche BR-Tätigkeit bei den nach § 38 BetrVG Freigestellten entfallen, würde ich bei nach § 38 BetrVG Frigestellten für BR-Tätigkeit außerhalb des Betriebes die Verpflichtung sehen, zumindest den Ort und die voraussichtliche Dauer der aushäusigen BR-Tätigkeit anzugeben.

    Sich rechtfertigen oder diskutieren muss man natürlich nicht. Über BR-Tätigkeit entscheidet das BRM nach eigenem pflichtgemäßen und billigen Ermessen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,
    schau mal §89 Rn 12 Fitting
    Der BR kann jederzeit.....Über die Durchführung einer Betriebsbegehung braucht er den AG nur bei Vorliegen besonderer Umstände zu informieren.
    Wenn der AG weis wohin ich nun fahre können ja keine unangekündigte Stichproben gemacht werden.(Und es können eventuelle Rückschlüsse geführt werden) Für die aushäusige Abmeldung und Dauer gebe ich Dir Recht.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.