Gefährdungsanalyse

  • Hallo,

    wir haben im Herbst 2010 im Rahmen des ASA die Erstellung einer Gefährdungsanalyse für ein bestimmtes Gebäude vereinbart. Der Anlass dafür war sehr vielfältig wie z.B. Temperaturen bis zum knapp unter 40 Grad in Büroräumen, Luftfeuchtigkeit von unter 20%, schlechter Luftaustausch, Kolleginnen und Kollegen die über starke gesundheitlich Problemen leiden etc.

    Wir hatten vereinbart, dass die Analyse bis 31.3. erstellt werden soll. Das wird definitiv nicht der Fall sein. Die Erstellung scheint zurzeit in weite ferne zu rücken... :evil:

    Gibt es rechtliche Möglichkeiten die Erstellung einer Gefährdungsanalyse voranzutreiben. Beziehungsweise gibt es für solch eine Erstellung gesetzliche Fristen?

    Vielen Dank im voraus für Eure Antworten. :D

  • Hallo,

    Ihr habt bzgl. der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach BAG-Rechtsprechung erzwingbare Mitbestimmung nach § 87 I Nr. 7 BetrVG, die solltet Ihr nutzen (siehe z.B. http://lexetius.com/2004,2074).

    Konkretisierungen zur Pflicht des AG bzgl. Gefährdungsveurteilungen findest Du hier, insbesondere in § 3 und den Anlagen: http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/.

    Der Pflicht des AG steht auch ein individueller Rechtsanspruch der AN gegenüber: http://www.gesetze.juris.de/bgb/__618.html.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,

    ich frage mich, ob die Zustände nicht schon so weit wären, dass der BR auch noch http://www.gesetze.juris.de/betrvg/__91.html ins Spiel bringen könnte.

    Außerdem kann und darf der BR auch die BG kontakten und die Aufsichtsbehörde ins Spiel bringen, vielleicht sollte er das sogar.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Mit der seit Juni 2010 revidierten Ausgabe der "Technischen Regeln für Arbeitstätten" ASR A3.5 ist leider auch die Temperatur der Arbeitsräume unter die Räder gekommen. Hier hat die AG Lobby zugeschlagen. Früher waren Temperaturen bis 26°C im Sommer ok, heute sind dann die Aufgeführten Maßnahmen einzuhalten wenns wärmer wird. Zu einer Gefährdung darf es nicht kommen wenn die Maßnahmen in der ASR A3.5 eingehalten werden. Diese würde ich mir auch erstmal mit dem AG durcharbeiten und für Lösungsansetzte suchen.

  • Hallo Bartender,

    es gilt dabei zu beachten, dass der BR bei den "geeigneten Maßnahmen" aber voll in der Mitbestimmung nach § 87 I Nr. 7 BetrVG ist und den AG in die Pflicht nehmen kann.

    Weiter steht in der ASR, dass bei einer Überschreitung von 35°C (es war von 40°C die Rede...) der Arbeitsraum als solcher nicht mehr geeignet ist. Und da hat der BR dann u.U. sehr massive Eingreifmöglichkeiten: http://www.gesetze.juris.de/betrvg/__91.html, Verständigung der Gewerbeaufsicht usw.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • @ Winfried,
    Was Anderes wollte ich mit meinen Ausführungen auch nicht sagen.Ich wollte nur die ASR ins Spiel bringen, die ertmal Maßgeblich ist.
    Sprich die Maßnahmen müssen erst mal angewand werden, vieleicht läßt sich dadurch schon eine Milderung feststellen. Und alles ist gut. Erstdann greift auch Dein letzter Satz.
    Um die ASR aufrecht zu erhalten muss ich über den 87er gehen.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.