Hallo zusammen,
wir sind ein produzierender Betrieb im Holz- und Kunststoffbereich mit ca 700MA ( davon ca 540 in der Produktion, Rest Verwaltung).
Meine Frage: u.a. gem. §§ 10 und 12 ArbSchG ist der AG verpflichtet Maßnahmen zur Brandbekämpfung ( auch im eigenen Interesse :lol: ) einzuleiten. Hierzu ist eine "geeignete" Anzahl MA zu benennen und auch an Feuerlöscheinrichtungen jährlich zu unterweisen.
Wieviele sind "geeignet"?
Ich freue mich auf eure Mitteilungen und konstruktive Unnterstützung
euer HeinBollo
jährliche Unterweisung der MA an Feuerlöschern
- HeinBollo
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Praktisch, haben wir alle 2 - 3 Jahre die Sicherheitsbeauftragten und Sicherheitsfachkräfte an den Löschern und natürlich auch ein paar Zugucker, wenns dann schäumt und spritzt und der Autoreifen nicht mehr brennt.
Theoretisch, bekommens alle Beschäftigten in den abteilungsspezifischen jährlichen Sicherheitsunterweisungen zu hören. -
In der BGR133 wird nur von einer ausreichenden Anzahl von Personen und in regelmäßigten Abständen gesprochen.
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Team-ifb
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