Hallo,
wir haben auf der Firma folgendes Problem:
Wir sind ein Unternehmen in welchem Schichtarbeit geleistet wird. (2 Schichtsystem). 2 Mitarbeiter haben sich vor rund 2 Jahren untereinander darauf geeinigt das der eine nur die FRühschicht macht und der andere nur die Spätschicht. Beide teilen sich einen Arbeitsplatz. Dies wurde seid 2 Jahren vom AG auch so "hingenommen". Es gab weder bei der Besetzung des Arbeitsplatzes probleme noch bei der geleisteten Arbeit. Auch hat keiner von den 2 AN gegen das AZG verstossen. Nun möchte der AG aber beide dazu zwingen wieder in Wechselschicht zu fahren, was aber aufgrund der persönlichen Umstände der beiden nicht möglich ist. Der Arbeitsplatz bleibt der selbe. Haben wir eine Möglichkeit dem zu wiedersprechen? Und wenn ja auf welchen § können wir uns da berufen. $87 scheidet ja wohl aus da kein kollektiv vorliegt. Betriebliche Übung ? Es handelt sich ja "nur" um 2 AN`s. In der Stellenbeschreibung des Arbeitvertrages steht zunächst mal nix von Schichtarbeit, allerdings gibt es weiter unten den Satz das der AN sich verpflichtet soweit "Betriebliche bedürfnisse" dies nötig machen Schichtarbeit zu leisten. Wir würden den 2 Leuten gerne helfen. Vieleicht hat einer von Euch eine Idee wie??
Vielen Dank
Jörg