Maschine wurde angeschaft ohne genauere Infos am Br

  • Fast Überaschend hat unserer Arbeitgeber eine Maschine angeschaft ,die momentan Montiert wird ohne den BR Untelagen zukommen zu lassen . Es wurde mal im Monatsgespräch erwähnt das eine neue Maschine (lautstärke über 100db) angeschaft wird . Aber genauere Informationen sind den BR nicht zugekommen. Normalerweise hätte aufgrund der möglich Gesundheitsrisiken eine genauere Info am BR erfolgen müsen.
    Wie geht man jetzt am besten vor?
    Reichen die Informationen beim Monatsgespräch vor ca 6Monaten für den Arbeitgeber aus?
    werde mir nacher nochmal den Fitting zu Paragraph 90 BetrVG zur Brust nehmen.

  • Hallo Franzel,

    Ob hier eine rechtzeitige und umfassende Unterrichtung und Beratung stattgefunden hat kann ich aus Deinen Äußerungen nicht direkt ableiten.Ihr habt hier volles Mitbestimmungsrecht.
    Wenn Ihr aber der Meinung seit, dass dies nicht der Fall ist, müsstet Ihr Euren Anspruch auf Unterlassung der Durchführung beim ArbG geltend machen.
    Oft Hilft auch nur die Androhung gegenüber dem AG um etwas Licht ins Dunkle zu bringen.

  • Hallo,

    ein Mitbestimmungsrecht des BR besteht nicht, aber ein volles Unterrichtungs- und Beratungsrecht. Das scheint mir hier nicht beachtet worden zu sein. Wegen eines solchen Verstoßes ist m.E. kein Verfahren nach § 23 III BetrVG möglich, ein Anspruch auf Unterlassung der Inbetriebnahme der Maschine besteht schlicht nicht. Allerdings kann nach § 121 BetrVG auf Antrag des BR eine Geldbuße von bis zu 10000€ gegen den AG verhängt werden.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich verstehe eure Aufregung nicht.

    Der AG hat eine neue Maschine angeschafft, was er euch vorher mitgeteilt habt. Er war der Meinung er hat seine Pflichten erfüllt.
    Wenn ihr noch mehr Infos gebraucht hättet, dann hättet ihr doch nachfragen können. Offensichtlich war das Thema für euch damit erledigt.

    Wenn ihr euer Unterrichtungs- und Beratungsrecht nicht zum damaligen Zeitpunkt eingefordert habt, seid ihr aber auch Schuld. Dies erst jetzt zu bemängeln halte ich nicht gerade für fair. OK der AG ist auch meist nicht fair.

    Wenn dadurch der Verlust von Arbeitsplätzen droht sieht es natürlich anders aus, aber davon gehe ich mal nicht aus.

    Ohne eure betrieblichen Verhältnisse zu kennen, sehe ich den Kauf einer neuen Maschine erstmal positiv. Es sichert euren Standort.

    Was die Lärmbelästigung angeht, da seit ihr (und der AG) natürlich gefordert. Die Maschine wird wohl den hohen Sicherheitsanforderungen in D ( TÜV...) entsprechen.
    Also muß Gehörschutz getragen werden oder andere lärmmindernde Maßnahmen z.B. für angrenzende Arbeitsplätze angemahnt werden.

    Sicherlich sehe ich das mal wieder zu blauäugig. Bin schon auf eure Proteste gespannt.:wink:

    heig

  • Fried:
    Mitbestimmung über §87 Abs.1 nr 7,
    § 91 BetrVG Mitbestimmungsrecht
    Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, Arbeitsablauf oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der BR angemessene Maßnahmen zur Abwendung, milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle.

    Das in dieser Vorschrift enthaltene erwingbare Mitbestimmungsrecht knüpft an die in §90 beschriebenen Unterrichtungsrechte bei technischen und orgnisatorischen Änderungen an. ( das ist hier doch auch der Fall). Wurden die dort beschriebenen Maßnahmen vollzogen und die Mitwirkungsrechte derBR insbesondere bei Arbeitsschutz gemäß §87 Abs 1 nr 7 beachtet, kann das Mitbestimmungsrecht dennoch neu aufleben. Das ist an selten anzutreffende Bedingungen geknüpft, nämlich für jedermann erkannbare Verstöße gegen gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, deren Folgen
    -besonders belastend für die AN sind
    - die der AG nicht sowieso abstellen will.
    oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
    heig
    hohen Sicherheitsanforderungen
    Jeder Hersteller baut seine Geräte so wie sie bestellt werden natürlich gibt es EU Richtlinien. Das schließt nicht aus, dass eine Maschiene so laut ist, dass der Arbeitsbereich zum Lärmarbeitsplatz erstmal ausgewiesen werden muss. Und hier greift wieder der BR ein, der dann Nach BG Richtlinien eine technische dann organisatorische und zum Schluss eine persöhnliche Maßnahme fordert. Und das rechtfertigt nicht die Aussage, Arbeitsplätze zu schaffen.
    Also ich würde dem AG erstmal Alles um die Ohren hauen.

  • Zitat von Bartender :


    heig
    hohen Sicherheitsanforderungen
    Jeder Hersteller baut seine Geräte so wie sie bestellt werden natürlich gibt es EU Richtlinien. Das schließt nicht aus, dass eine Maschiene so laut ist, dass der Arbeitsbereich zum Lärmarbeitsplatz erstmal ausgewiesen werden muss. Und hier greift wieder der BR ein, der dann Nach BG Richtlinien eine technische dann organisatorische und zum Schluss eine persöhnliche Maßnahme fordert. Und das rechtfertigt nicht die Aussage, Arbeitsplätze zu schaffen.

    Ich habe nichts anderes gemeint.

    heig

  • Hallo.

    Zitat von Bartender :

    Mitbestimmung über §87 Abs.1 nr 7

    Das hat mit dem Fall hier - der Anschaffung und Inbetriebnahme einer Maschine - nur überhaupt-gar-nichts zu tun.

    Zitat von Bartender :

    § 91 BetrVG Mitbestimmungsrecht

    Das hat hier wohl auch nichts zu suchen, denn es nicht im Ansatz erkennbar, dass die Anschaffung und Inbetriebnahme der Maschine den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen würde.

    Ich würde das genaue Lesen der entsprechenden Kommentierungen empfehlen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo.

    Zitat von Bartender :

    Gehst Du jetzt mit mir konform?

    Nein. Der AG muss sicherlich Maßnahmen zum Lärmschutz ergreifen, und nur insoweit er hier überhaupt einen Gestaltungsspielraum hat, greift die Mitbestimmung des BR nach § 87 I Nr. 7 BetrVG.

    Der BR hat aber kein irgendwie geartetes Mitbestimmungsrecht bzgl. der Anschaffung und Inbetriebnahme der Maschine.

    Das sind zwei Paar Stiefel.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.