Hallo an alle Schreiber und Leser.
Ich bin im BR eines öffentlichen Nahverkehrsunternehmens ( Linienverkehr bis 50km, durchschnittlicher Haltestellenabstand unter 3km).
Eigentlich gibt es für Fahrtunterbrechungen ganz klare Vorgaben und zwar:
- nach 4,5h Lenkzeit 45min,
- 15min gefolgt von 30min,
oder abweichend nach FPersV §1 Absatz3 Nr. 2 die 1/6 Regelung.
Jetzt hat uns aber unser Boss erklärt, das von § 7 VO EG 561/2006 ganz abgwischen werden darf und dafür §1 Absatz3 Nr. 1 und 2 in Kraft tritt.
Dementsprechend sehen auch die Dienste aus, die wir natürlich nicht genehmigt haben.
Falls mir zu dem Thema jemand helfen kann, evtl. Rechtsprechung oder aktuelle Urteile, wäre ich Dankbar.
mfG Xyros