Hallo zusammen
Folgende Situation: Eine Befristung einer MA (alleinerziehende Mutter) läuft aus. Da sie sehr zuverlässig, aber unflexibel ist, möchte der AG sie nicht mehr behalten. Nach § 80 2b haben wir die Möglichkeit, einzuschreiten.
Da aber der AG keinerlei Informationspflicht bei Ende der Befristungen dem Br gegenüber hat, sehe ich für die MA schwarz. Was könnten wir noch tun? Wenn wir sie schon versucht hätten, auf eine Familiengerechte Arbeitszeit zu setzen, hätte der AG schon vorher die Reissleine gezogen. Das gab er uns unmissverständlich im letzten Jahr zu verstehen.
Im gleichen Atemzug will der AG nun die Position neu besetzen.
In diesem Falle einer befristeten Tätigkeit haben wir trotz § 99 Abs 3 keinerlei Möglichkeiten, oder?
Wir alle möchten die MA halten, sehen aber keinen Ansatzpunkt. Das Ende der Befristung ist ja nicht Mitbestimmungspflichtig.
LG, Tamburo