Mitarbeiter sollen selbst für Fehler beim Alkohol und Zigarettenverkauf haften-Zulässig??????

  • Hallo zusammen ,
    Bei uns im Betrieb (Einzelhandel) war es bisher so, das bei Testkäufen die, die Abgabe von Zigaretten und Alkohol an Jugendliche überprüfen sollen, die Firma haftet wenn etwas falsch gemacht wurde von den Kassiererinnen.
    Also wenn jemand versäumt hat nach dem Ausweis zu fragen, oder der Ansicht war, der Käufer wäre schon 18.
    Nun ist es so, das die Kassiererinnen, nachdem die Revision im Haus war, ein Schreiben unterschreiben sollten, in welchem drin steht, das sie im Falle eines Fehlers persönlich haften :shock:
    Das ist bisher nur in den BR gelangt, weil MA uns angesprochen haben ob das rechtens wäre.
    Solche Massnahmen sind doch Mitbestimmungspflichtig oder sehe ich das falsch???
    Unser Verdacht ist nun, das man auf diesem Wege versuchen will, sich von MA zu trennen.
    Weiß vielleicht jemand was zu diesem Thema?
    Es kommt immer wieder vor, das neue Regeln herrschen, vor allem im Kassenbereich wenn die Revision da war.

    Würd mich freuen wenn jemand sich da auskennt.
    Gruß Brezel

  • Hallo,

    was bedeutet in diesem Fall "Haftung"? Welcher Schaden entsteht denn? Oder geht es um Ordnungsgelder, die vom Amt verhängt werden? Was steht denn in dem Schreiben, das die Kassierer/innen unterschreiben sollen?

    M.E. ist das ähnlich zu behandeln wie bspw. bei Kraftfahrern. Wenn die zu schnell fahren oder falsch parken und ein Ticket kriegen, zahlen sie das idR selbst, es hat aber keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Die entstehen zwangsläufig ja erst, wenn es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommt. Bei diesen arbeitsrechtlichen Konsequenzen greift im Übrigen genau die Mitbestimmung, die Wolfgang meinte. Fordert den Arbeitgeber zu Verhandlungen zu einer Betriebsvereinbarung auf, in der ihr regelt, ob es arbeitsrechtliche Konsequenzen gibt und wenn ja, wie die aussehen. Eine Kündigung käme bspw. m.E. frühestens dann zum Tragen, wenn dem/der Kassierer/in amtsseitig die Ausübung der Kassentätigkeit untersagt würde... und selbst dann könnte man noch über eine Versetzung (zum Regale einräumen o.ä.) sprechen.

    Ihr solltet außerdem die Gelegenheit nutzen, und die Testeinkäufe gleich mitregeln (wann, wie oft, welcher Art, mit welchen Folgen).

    Grüßchen,
    Carola

  • Hallo Carola,
    Ich habe das Schreiben selber leider noch nicht gesehen, werde dies aber morgen, nachholen.
    Haftung in diesem Fall soll bedeuten, das der MA bei fehlverhalten unter umständen gekündigt wird.
    Wie sieht es denn aus, wenn der GL sich weigert das wir die ganze Sache mitregeln, wegen wann wie und mit welchen Folgen, wo kann ich erlesen das wir das Recht dazu haben?
    Gruß Brezel

  • Hallo Brezel,

    Zitat von brezel51 :

    Ich habe das Schreiben selber leider noch nicht gesehen, werde dies aber morgen, nachholen.


    Das solltest du auf jeden Fall tun.

    Zitat

    Haftung in diesem Fall soll bedeuten, das der MA bei fehlverhalten unter umständen gekündigt wird.
    Wie sieht es denn aus, wenn der GL sich weigert das wir die ganze Sache mitregeln, wegen wann wie und mit welchen Folgen, wo kann ich erlesen das wir das Recht dazu haben?


    Die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG ist zwingend. Wenn sich der Arbeitgeber weigert, euch mitregeln zu lassen, ruft ihr die Einigungsstelle an, siehe Abs. 2 des Paragrafen.

    Grüßchen,
    Carola

  • Hallo,

    das müßte dringend geklärt werden. Gesetzlich sind, glaube ich, Ordnungsstrafen bis zu 50000€ möglich (das müßte man im JuSchG nachlesen). Für diese kann der AG schlichterdings nicht einfach die AN in Haftung nehmen. Es gelten die vom BAG ausgeurteilten Leitlinien zur AN-Haftung, die zum Einen eine Staffelung nach Grad der Fahrlässigkeit vornehmen, zum Anderen die Haftung beschränken. Eine verhaltensbedingte Kündigung wird wegen Abgabe von Alkohol bzw. Nikotin an Jugendliche ohne eine vorherige Abmahnung idR wohl nicht möglich sein.

    Daran ändert auch eine Unterschrift der AN nichts.

    Eine Mitbestimmung des BR sehe ich in Haftungsfragen im Übrigen nicht.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • M.E. ist es hier keine Betriebsbuße, weil es lt. Fitting nicht gegen die kollektive betriebliche Ordnung verstößt, sondern eine Schlechterfüllung des AV vorliegt. Hier kann der AG nur abmahnen (§ 87 RN 82).
    Inwiefern der AG Bußgeld-/Strafgeldbescheide an den AN weitergeben darf, müsste m.E. entweder im AV oder im TV geregelt sein, wobei die Höhe sich dann am Entgelt des AN zu orientieren hat (ähnlich AN-Haftung bei gefahrgeneigter Arbeit).

  • Zitat von mietze :


    Ist jetzt das Schreiben vom AG an AN nicht Mitbestimmungspflichtig?


    kommt drauf an, was genau da drin steht (wie hasse ich doch solche Sätze). In Sachen Haftungsregelung jedenfalls, sind die Leitplanken durch die Rechtsprechung und ggf. durch tarifliche Regelungen gesetzt. Da dürfte für die Betriebsparteien sehr wahrscheinlich kein Raum mehr sein (Trarifregelung vorhanden? geöffnet?). Sofern jedoch eine Betriebsbußregelung darin angesprochen ist, besteht die Mitbestimmung eindeutig nach § 87.1.1 BetrVG.

  • Heute Abend weiß ich mehr, ich werde mir das Schreiben ja später ansehen, muss allerdings bis 22 Uhr arbeiten, wird also etwas später wenn ich euch davon berichte.
    Gruß Brezel

  • Zitat von Carola :

    Die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG ist zwingend. Wenn sich der Arbeitgeber weigert, euch mitregeln zu lassen, ruft ihr die Einigungsstelle an, siehe Abs. 2 des Paragrafen.

    Hallo Zusammen,

    Mitbestimmung auch nach § 94 BetrVG Personalfragebögen, Beurteilungsgrundsätze.

    Die Testkäufe sind auch Beurteilungen der KassiererInnen.

    Gruß Berny

  • Hallo,

    LAGe und BAG haben mehrfach eindeutig geurteilt, dass Testkäufe nicht der Mitbestimmung unterliegen. Und es handelt sich hier weder um Personalfragbögen noch um Beurteilungsgrundsätze.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.