wann muss ich eine krankschreibung meinen arbeitgeber vorweisen?

  • hallo ihr:

    habe gerade mit meiner kollegin diskutiert und habe jetzt folgende frage!

    es gibt in unserem klinikum die möglichkeit bei arbeitsunfähigkeit einen bis drei K.O-Tage zu nehmen,
    somit muss man nicht gleich zum arzt sich ein attest holen.

    Ihr ehemann arbeitet in einem anderen betrieb und muss sich am gleichen tag schon krank melden und sich ein attest besorgen (immer)!

    dort gibt es wohl nicht die möglichkeit K.O-Tage zu nehmen, ich dachte jedoch man muss erst am 4 tag eine krankschreibung vorweisen wenn es der AG nicht vorher verlangt.

    ab wann muss ich einen attest meinen AG geben, ab wann kann der AG einen attest verlangen?
    Gibt es zu diesem thema ein gesetz oder Urteil.

    Ich bedanke mich schon mal :)

  • Hallo,

    ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, was Du mit "K.O.-Tagen", die "man sich nimmt", meinst.

    Aber egal: Die Rechtsgrundlage zur Vorlage der AU-Bescheinigung ist http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html, genauer: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. D.h. nach dem Gesetz faktisch ab dem 4ten AU-Tag. Dort steht jedoch weiter: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Und das ist schon das ganze Geheimnis.

    Manchmal wird in TVen eine abweichende Regelung zur AUB-Vorlage getroffen, das ist statthaft. Der TVöD z.B. trifft keine abweichende Regelung. Im Übrigen unterliegen Regelungen zur früheren Vorlage von AUBen der Mitbestimmung des BR nach § 87 I Nr. 1 BetrVG.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • hallo Du,
    KO Tage (Krank ohne Attest) gibt es überall dort wo der Arbeitgeber keine Verschärfung verlangt, wie Sie nach Gesetz zulässig sind.
    In unserem Haus ist laut Arbeitsordnung ein Attest ab dem ersten Krankheitstag auch für Kurzfehlzeiten (1-3 Tage) erforderlich.

    Rechtliche Grundlage hat mein Vorschreiber dargelegt.
    zum nachlesen: Entgeldfortzahlungsgesetz § 5 Abs. 1 Satz 1 bis 3

    Gruß Rabauke

  • Hallo.

    Zitat von Rabauke :

    KO Tage (Krank ohne Attest) gibt es überall dort wo der Arbeitgeber keine Verschärfung verlangt, wie Sie nach Gesetz zulässig sind.

    Diese Begrifflichkeit (KO-Tag = jeder AU-Tag, für den keine AUB vorgelegt werden muss) ist mir komplett neu. Wieder was gelernt... Aber wenn das die Definition ist, dann "nimmt man sie sich" nicht, diese Tage. Man ist einfach AU, man hat nicht Urlaub o.ä.

    Zitat von Rabauke :

    In unserem Haus ist laut Arbeitsordnung ein Attest ab dem ersten Krankheitstag auch für Kurzfehlzeiten (1-3 Tage) erforderlich.

    Ich hoffe, die Mitbestimmung des BR nach § 87 I Nr. 1 BetrVG wurde dabei beachtet? (siehe z.B. Fitting Rn 71) Und wenn nein, gedenkt der BR etwas zu unternehmen? Und wenn ja, warum stimmt der BR einer solchen verschlechternden Regelung zu?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried :


    Hallo.

    Diese Begrifflichkeit (KO-Tag = jeder AU-Tag, für den keine AUB vorgelegt werden muss) ist mir komplett neu. Wieder was gelernt... Aber wenn das die Definition ist, dann "nimmt man sie sich" nicht, diese Tage. Man ist einfach AU, man hat nicht Urlaub o.ä.

    Ich hoffe, die Mitbestimmung des BR nach § 87 I Nr. 1 BetrVG wurde dabei beachtet? (siehe z.B. Fitting Rn 71) Und wenn nein, gedenkt der BR etwas zu unternehmen? Und wenn ja, warum stimmt der BR einer solchen verschlechternden Regelung zu?

    Grüsse Winfried


    Hallo Winfried,

    um deine Frage zu beantworten
    1. ja, die Mitbestimmungsrichtlinien wurden beachtet, die Arbeitsordnung ist eine BV.
    2. welche Verschlechterungen? Ist es schlecht, wenn mann/frau krank ist, sofort zum Arzt zu gehen, anstatt eine Krankheit zu verschleppen, erst nach drei Tagen zum Arzt zu gehen, und damit den Gesundungsprozess zu verzögern, ggf. länger krank zu sein, als wenn man/frau sofort zum Arzt gegangen wäre?
    Wir halten das nicht für schlechter als das Gesetz sondern besser. Aus der Fürsorge für den Mitarbeiter heraus.
    Das Problem ist (wie fast immer) das es auch die Fälle gibt, wo ich nur 2 Tage AU bin, und dann wieder Fit, die Gefahr der Verschleppung also nicht gegeben ist, nur wo ziehe ich dann die Grenze? Wir waren gemeinsam der Meinung ein Arztbesuch ab dem ersten Krankheitstag ist sinnvoll für den Beschäftigten, und beschleunigt den Genesungsprozess.
    Wir sind ein 365 Tage Kontibetrieb (Industrie), und unsere Mitarbeiter haben mit dieser Regelung kein Problem.

    Gruß
    Ranbauke

  • Hallo Rabauke,

    jetzt sind wir in einer sehr spannenden Diskussion, die zwar mit dem Thread wenig zu tun hat, aber doch geführt werden sollte.

    Ja, ich sehe eine deutliche Verschlechterung für die AN, und sogar eine potentielle Gefährdung. Denn die AN werden, so sie erkrankt sind, zu einem zusätzlichen und an sich nicht erforderlichen Akt gezwungen, nämlich zum unverzüglichen Aufsuchen ihres Arztes / ihrer Ärztin und zum Übersenden der AUB. Bei Eurer Arbeitszeitgestaltung kann es sogar ein sehr erheblicher Mehraufwand werden, das zu tun, nämlich z.B. wenn der 1. AU-Tag an einem Sonn- oder Feiertag ist, oder wenn die AU kurz vor einer Nachtschicht einsetzt: Dann muss man den Notdienst finden und aufsuchen.

    Die Meinung, Bagatellerkrankungen bzw. leichte gesundheitliche Störungen (und nur um solche kann es sich handeln, wenn eine AU unter 4 Tage dauert) seien schneller geheilt, wenn man umgehend eineN Arzt/Ärztin aufsuche, ist nicht belegbar.

    Dein Argument, die sofortige AUB-Pflicht sei gesundheitsfördernd, weil es dem Verschleppen von Krankheiten entgegenstehe, geht zudem m.E. komplett und meilenweit an der Realität vorbei. AN verschleppen Krankheiten nicht, indem sie AU zu Hause bleiben, und sei es nur für 3 Tage, AN verschleppen in unserer Arbeitswelt vielmehr Krankheiten dadurch, und das zuhauf, indem sie trotz Krankheit arbeitsunfähig / eingeschränkt arbeitsfähig und genesungswidrig zur Arbeit erscheinen. Durch den Zwang, eine AUB ab dem ersten Tag vorzulegen, steigt m.E. die Hemmschwelle, sich AU zu melden, und die Gefahr des Verschleppens von Krankheiten wächst eher deutlich, als dass sie sinkt.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,
    interessante Diskussion die ihr führt.

    Bei uns gibt es diese "KO" Tage auch, wird bei uns nur nicht so genannt.
    Der Hintergrund dieser Regelung ist ein ganz banaler:
    Wenn ich direkt für den ersten Tag ein Attest brauche, gehe ich auch direkt am ersten Tag zum Arzt, der mich dann für mindestens 3 Tage krankschreiben wird.

    Muss ich aber erst für die Zeit ab dem zweiten Tag ein Attest vorlegen, gehe ich auch erst am zweiten Tag zum Arzt. Das aber nur dann, wenn es mir dann noch nicht wieder besser geht. Während ich im ersten Fall also für drei Tage arbeitsunfähig ausfalle, bin ich im zweiten Fall eventuell nach einem Tag schon wieder am arbeiten.

  • mir scheint, Rabauke`s Betriebsrat meint es zwar gut, bewirkt aber genau das Gegenteil. Ich bin schon alt genug, die Entscheidung, wann ich zum Arzt gehe und wann nicht, selber zu treffen. Da brauche ich niemanden dazu, keinen Vormund und auch keinen Betriebsrat. Ihr verhindert den gesetzlichen Normalfall, nämlich die Entscheidung zur Bescheinigungsbeistellung bis zu drei Tage lang selbstbestimmt zu treffen. Die frühere Vorlagepflicht auf Verlangen des Arbeitgebers sieht das Gesetz wohl vor, aber als Ausnahme. Sie bedarf daher, zumindest moralisch, auch einer Ausnahmebegründung. Eine solche legt ihr aber nicht vor. Das finde ich nicht gut.

  • Winfried,
    ja es ist eine spannenden Diskussion, die ich gerne mit dir führen werde, jedoch halte ich ein Forum hierfür für ungeeignet. Unsere Feststellung seit Einführung dieser Verpflichtung (2007) ist, die Krankheitszeiten über 14 Tage sind gesunken, während die Summe der Krankheitszeiten (Anzahl Krankheitszeiten je Mitarbeiter) Konstant geblieben sind.
    Dank BEM kann dieses ja ausgewertet werden. Somit sind auch die Gesamtanzahl der Krankheitstage gesunken.
    Ich denke, es liegt hier in der Ursache des Betriebs, Unkonzentriertheit im Job ist eine Unfallgefahr, unsere Produktionsanlagen haben hohe Geschwindigkeiten, verlangen volle Aufmerksamkeit, das Risiko hier Krank zu erscheinen, und sich damit selbst zu gefährden geht kaum einer ein.

    Wie beschrieben, für unser Betrieb sehen weder die Mitarbeiter noch der Betrieb einen Nachteil in dieser Vorgehensweise.
    Siegbert,
    deine Interpretation ist spannend, aber nicht zutreffend! Ich sehe keinen zwingenden Grund einer Ausnahmebegründung, die würde ja bedeutet, die Ausnahme ist... dafür ab dem ersten Tag der Rest ab dem dritten Tag....
    Hier sind wir jedoch der Meinung gewesen, für alle die gleiche Regelung.

    Es mag sein, das du es in deinem Betrieb als Verschlechterung empfindest, und wenn ich in deinem Betrieb arbeiten würde, ich es dort genau so sehen würde, nur arbeite ich hier.
    Achja, BR-Beschluß einstimmig, und ausser von den höheren AT’s (Abteilungsleiter und mehr) hat kein Mitarbeiter hier ein Problem mit.

    Gruß
    Rabauke

  • Hallo Rabauke,

    vorab: Für mich ist es eine Unsitte, weil es das Lesen erschwert, komplette Beiträge anderer zu kopieren und an den Anfang des eigenen Threads zu stellen.

    Zitat von Rabauke :

    ja es ist eine spannenden Diskussion, die ich gerne mit dir führen werde, jedoch halte ich ein Forum hierfür für ungeeignet.

    Ach so. Ein Diskussionsforum wie das unsere ist Deiner Meinung nach ungeeignet, eine Diskussion zu führen. Ja dann.

    Zitat von Rabauke :

    Unsere Feststellung seit Einführung dieser Verpflichtung (2007) ist, die Krankheitszeiten über 14 Tage sind gesunken, während die Summe der Krankheitszeiten (...) Konstant geblieben sind. (...) Somit sind auch die Gesamtanzahl der Krankheitstage gesunken.

    Außerdem besteht eine hoch signifikante Korrelation zwischen der Storchenpopulation eines Landes und dessen Geburtenrate (siehe z.B. hier: http://www.math.uni-paderborn.…assungen/2001-2_Matth.pdf). Im Ernst: Du glaubst hoffentlich nicht wirklich, dass DIESE Maßnahme ursächlich war für das Sinken des Krankheitsstandes? Und: Ich würde doch annehmen wollen, dass Euer Gesundheitsmanangement und das BEM sich nicht in dieser einen Maßnahme erschöpfen.

    Zitat von Rabauke :

    (Anzahl Krankheitszeiten je Mitarbeiter) (...) Dank BEM kann dieses ja ausgewertet werden.

    Ich hoffe, Ihr macht das anonymisiert. Denn das personalisierte Auswerten von Krankheitsdaten pro AN dürfte auch im Rahmen eines BEM nicht rechtens sein.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)


  • leve Winfried
    was du für eine Unsitte hällst ist mir mit verlaub Wurscht,
    mit dem Zittieren zeige ich worauf ich mit in meiner Antwort beziehe, wie ich die einzelnen Zittate setzten kann weis ich nicht, will ich auch nicht wissen, da gibt es wichtigers.

    Ja, ich halte ein Forum für eine Diskussion für ungeeignet, liegt evt. an meiner Einstellung, dass das geschriebene Wort schwieriger zu erläutern ist, als mit dem gesprochenen Wort. Ich halte es für eine Unsitte, in Foren zu diskutiern, aber das istr dir wurscht, wofür ich Verständnis habe.
    Was ich nicht mag, sind Menschen, die der Meinung sind sie seinen der heilige Grall und haben immer Recht...
    aber auch das nur am Rand, weil ich nicht persönlich werden wollte...

    BEM kann nicht anoym ausgewertet werden, will soll es sonst greifen,
    wenn jemand die 30 tage überschreiten sollte, lade ich dann anomyuns ein?

    Winfried es gibt Dinge, wo ich deine Meinung achte,
    es gibt aber auch Dinge, wie in dieser "Meinungsaustauchrunde" wo ich denke, da hast du keine Ahnung von, oder bist unfähig dich in andere als in deine Arbeitsumfeldgegebenheiten hinein zu versetzten. deine Äusserung zu BEM ist auf jeden Fall Unsinn und falsch.

    Lohnlisten schaue ich auch nicht Anonymisiert an,
    Beurteilungslisten auch nicht

    wäre ja auch unsinnig

    weil ich kann weder Herr/Frau Anonym zu BEM einladen
    werder Herr/Frau Anonym helfen wenn die Bezahlung nicht stimmt
    und auch bei einer Leistungsbeurteilung nur dann Aktiv werden wenn ich weis für wen.

    Der BR ist eh verpflichtet stillschweigen über persönliche Daten seiner Mitarbeiter zu wahren.

    habe FERTIG

    Rabauke

  • Hallo.

    Zitat von Rabauke :

    Ja, ich halte ein Forum für eine Diskussion für ungeeignet (...). Ich halte es für eine Unsitte, in Foren zu diskutiern (...).

    Öha. Warum bist Du dann überhaupt in einem Forum? Also in diesem hier? http://de.wikipedia.org/wiki/Internetforum: Ein Internetforum (lat. forum, Marktplatz), auch Diskussionsforum, ist ein virtueller Platz zum Austausch und Archivierung von Gedanken, Meinungen und Erfahrungen. (Fettung von mir) Wenn das Deine Meinung ist, solltest Du Dich eventuell hier fernhalten.

    Zitat von Rabauke :

    Was ich nicht mag, sind Menschen, die der Meinung sind sie seinen der heilige Grall und haben immer Recht...

    Da haben wir was gemeinsam, die mag ich auch nicht besonders. Solche Leute brechen dann gerne mal eine sachliche Diskussion ab und/oder werden persönlich.

    Zitat von Rabauke :

    BEM kann nicht anoym ausgewertet werden, will soll es sonst greifen, wenn jemand die 30 tage überschreiten sollte, lade ich dann anomyuns ein? (...) Der BR ist eh verpflichtet stillschweigen über persönliche Daten seiner Mitarbeiter zu wahren.

    Mit der Frage haben wir uns hier im Forum schon öfter als einmal beschäftigt. Bzw. darüber diskutiert (igitt...). Die vorherrschende Rechtsmeinung ist - kurz gefasst - die, dass der BR beim BEM so lange nicht beteiligt werden darf, bis der/die AN der Weitergabe seiner/ihrer Daten an den BR explizit zugestimmt hat. Auch jenseits des BEM: Aufgrund der Persönlichkeitsrechte der AN darf der AG die AU-Daten der AN prinzipiell gar nicht an den BR weitergeben (Ausnahme wäre z.B. die Anhörung des BR wegen einer krankheitsbedingten Kündigung des/der AN, hier ist die Auskunft nach § 102 BetrVG gesetzlich gefordert).

    Zitat von Rabauke :

    Lohnlisten schaue ich auch nicht Anonymisiert an, Beurteilungslisten auch nicht

    Die Lohnlisten dürfen aufgrund einer klaren gesetzlichen Grundlage, nämlich dem § 80 II BetrVG, eingesehen werden, dahinter steht das Persönlichkeitsrecht der AN zurück. Falls mit Beurteilungslisten gemeint ist, dass der BR Einblick in eine auf irgend eine Art systematisiert aufgestellte Beurteilung der Arbeitsleistung bzw. des Verhaltens von bestimmten oder bestimmbaren AN hat, und zwar ohne Zustimmung der betroffenen AN, so halte ich das für rechtswidrig: Es fehlt an der gesetzlichen Grundlage, es wird gegen das Persönlichkeitsrecht der AN verstoßen.

    Zitat von Rabauke :

    (...) es gibt aber auch Dinge (...) wo ich denke, da hast du keine Ahnung von, oder bist unfähig dich in andere als in deine Arbeitsumfeldgegebenheiten hinein zu versetzten.

    Kein Mensch kann alles wissen, kein Mensch kann immer recht haben. Aber genau deswegen diskutiert man ja, weil man im Austausch evtl. einer Wahrheit näher kommen kann. Ich für meinen Teil lerne in diesem Forum regelmäßig etwas dazu, gerade weil oft so rege diskutiert wird..

    Ich habe von Deinem Arbeitsumfeld (Industrie, Vollkonti etc.) in der Tat keine, nullkommanix, Ahnung. Ich meine aber, mich relativ gut in arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen auszukennen, außerdem habe ich Schulungen speziell zum AN-Datenschutz und zum BEM gemacht; und diese Regelungen gelten für Deinen Arbeitsbereich genauso wie für jeden anderen in Deutschland.

    Unabhängig davon habe ich (ethische?) Grundsätze, die sicherlich sehr subjektiv sind. Und Euer Vorgehen bzgl. AUB ab dem ersten Tag berührt so einen Grundsatz bei mir, ich sehe nicht nur die potentielle Gefährdung, ich halte es - subjektiv - für eine Benachteiligung, ich halte es - subjektiv - für eine Bevormundung der AN. Wobei ich Dir in dem Punkt recht gebe: über solche Grundsätze ist wirklich sehr schwer zu diskutieren. Ihr habt einen guten Willen und einen anderen Grundsatz, ich respektiere das. Deswegen muss ich Eure Grundsätze aber nicht gut finden. Und Du nicht den meinen. Dann stehen halt zwei Grundsätze nebeneinander, und die anderen LeserInnen im Forum können sich eine eigene Meinung bilden.

    Zitat von Rabauke :

    habe FERTIG

    Jaja, schon verstanden: Du diskutierst nicht gerne. Das muss aber andere nicht abhalten, ihre Meinung zu äußern. Und wundere Dich nicht, wenn andere eine solche Haltung als arrogant empfinden.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Tyler Durden :


    hi rabauke, das kommt nicht so gut, hier auf beleidigte leberwurst machen. tyler

    Tyler, bin ich nicht, keine Sorge...

    nur mein ungang mit der pcwelt ist das dreifingeradlersuchsystem

    daher gibt es Dinge die ich nicht für so wichtig erachte

    Diskutieren tu ich auch gerne
    aber auf grund der dreifinger ist es mir zu langwierig das in Foren zu machen

    Foren sind für mich da Meinungen zu äußern
    ggf. wenn sie nicht verstanden werden nochmals versuchen sie zu erläutern

    aber eine Diskussion ist bei mir was anderes, und für mich ist hierzu ein Forum ungeeignet

    Weiterhin bleibe ich dabei
    der BR hat volle Einsichtnahme in Leistungsbeurteilungen (wir dank eines TV)
    und in dem BEM verfahren, hier bin ich anderer Meinung als Winfried..

    LG
    Rabauke

  • hi,

    das mit dem zitieren und der lesbarkeit hat was damit zu tun, dass man die anderen, die im forum mit dabei sind, gut behandelt. netiquette: "Es ist eine gute Angewohnheit, kurze Ausschnitte des Textes, auf den man sich bezieht, wörtlich zu zitieren und dem eigenen Text voranzustellen. Machen Sie es sich zur Angewohnheit, nur gerade so viel Original-Text stehen zu lassen, dass dem Leser der Zusammenhang nicht verloren geht. Zitierter Text (Quote) stellt nur eine grobe Gedankenstütze dar, viel wichtiger ist das, was Sie an neuen, interessanten, eigenen Gedanken hinzuzufügen haben. Zitieren Sie nur Text, auf den Sie auch Bezug nehmen." wenn dir das wurscht ist, dann bist du unfreundlich zu uns allen hier.

    wenn du nicht diskutieren magst, sondern bloß meinungen abgeben, dann bist du in nem forum echt total falsch. und wenns dir zu lang dauert auch. ich finds ganz schön panne zu sagen, "ey das dauert mir zu lang, mit dir red ich nicht".

    ich tipp übrigens mir 2 fingern.

    und was das mit dem einsehen von an-infos angeht: beim bem isses so, wie winfried schreibt. bei den leistungsbeurteilungen auch, aber kann schon sein, dass euch das vom tv her dann doch erlaubt ist.

    tyler

  • Hallo.

    Zitat von Rabauke :

    und in dem BEM verfahren, hier bin ich anderer Meinung als Winfried..

    Es gibt einige Urteile, die das Gegenteil dieser Deiner Meinung vertreten, und aufgrund derer ich zu meiner Meinung gekommen bin. Z.B. unter http://www.ifd-westfalen.de/cm…_Datenschutzes_im_BEM.pdf gibt es eine Liste solcher Urteile. Dort kann man auch lesen: Die Gerichte begründen ihre Entscheidungen überwiegend damit, dass die begehrte Bekanntgabe nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Beschäftigten vereinbar ist (...). Die genannten Daten dürfen somit nur mit Zustimmung der betroffenen Person an den Personalrat/Betriebsrat bzw. die Schwerbehindertenvertretung weitergeleitet werden. Nach Auffassung der Gerichte ist es für die Wahrnehmung der Überwachungsaufgabe des Personalrates nach § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB IX ausreichend, wenn der Arbeitgeber den Personalrat angemessen informiert, ohne diese Informationen auf die einzelnen Beschäftigten zu konkretisieren. Dies geschieht z.B. in dem der Arbeitgeber vierteljährlich die Zahl der Beschäftigten mitteilt, bei denen die Voraussetzungen des § 84 Abs. 2 SGB IX vorliegen und entsprechende statistische Daten zum BEM im Betrieb sowie die Kopien der Musteranschreiben zur Verfügung stellt. Es gibt eine Minderheit von Gerichtsentscheidungen, die das in Bezug auf die Erstinformation des BR anders sieht und von einer Informationspflicht des AG dazu, wer länger als 6 Wochen AU war, ausgeht, jedoch setzen auch diese Gerichtsurteile samt und sonders klare Grenzen bei der Weitergabe jeglicher Information, die darüber hinausgeht.

    Zitat von Rabauke :

    der BR hat volle Einsichtnahme in Leistungsbeurteilungen (wir dank eines TV)

    Ich glaube nicht, dass ein solcher TV-Passus "gerichtsfest" wäre, denn für einen dermaßen gravierenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der AN reicht ein TV als Rechtsgrundlage m.E. nicht aus.

    Bzgl. Umgangsformen, Einstellungen zum Austausch etc. im Forum schließe ich mich der Meinung meines Vorschreibers an. Es scheint, dass hier jemand genau den Nick gewählt hat, der zu seinem Verhalten passt.

    Grüsse Winfried

    P.S.: Ich tippe nach dem "Adler-System", d.h. 2 Adler schweben über der Tastatur und stoßen nieder...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Rabauke,

    ich zitiere dich jetzt hier absichtlich nicht, denn ich beziehe mich nicht nur auf deine Beiträge in diesem Thema. Dazu ist m.E. alles gesagt worden, und wenn es in eurem Betrieb keine Probleme gibt, ist es doch gut. Ich meine, ich darf meinem Nachbarn auch keine runterhauen, aber wenn’s keinen stört und er nicht klagt... so what? Andererseits wünsche ich dir wirklich viel Spaß, sollte mal einer eurer Mitarbeiter auf Ideen kommen...

    Was ich nicht unkommentiert stehen lassen möchte, ist aber etwas ganz anderes, und hier beziehe mich jetzt tatsächlich auf mehrere deiner Beiträge in unterschiedlichen Themen hier im Forum: Du vermutest, dass Winfried sich nicht in anderen als seinem eigenen Arbeitsumfeld auskennt oder nicht in der Lage ist, sich in andere Arbeitsumfelder hineinzuversetzen. Das hier von dir zu lesen, nötigt mir deutlich mehr als ein Lächeln ab. Denn gerade du beginnst viele deiner Beiträge mit Worten wie "bei uns ist...", stellst dabei eine Verfahrensweise oder einen Zustand aus deinem Arbeitsumfeld als das Nonplusultra und einzig Gangbare hin und erstickst damit jede andere Denkweise oder Möglichkeit im Keim bzw. noch schlimmer, du läßt diese gar nicht zu. Du bist häufig nicht bereit, über Alternativen auch nur nachzudenken.

    Und jetzt denk doch bitte nochmal darüber nach, was du Winfried da vorwirfst und ob es wirklich gut ist, von sich selbst auf andere zu schließen.

    Grüßchen,
    Carola

  • Hallo Rabauke,
    Warum wollen viele AG eine AU vom ersten Tag an?
    Das ist doch klar der AG geht vom Blauen Montag aus, ob das richtig ist oder nicht.
    Aber was spricht dagegen wenn es mir nicht gut geht einmal nicht in die Arbeit zu gehen ? Bei Kopfweh hat ist das der Sicherheit an schnellen Maschinen bestimmt nich zuträglich wenn man dort so arbeitet, aber deswegen zum Arzt wenn es am anderen Tag wieder gut ist? Nö das muss nicht sein.
    Ich arbeite auch 7 Tage vollkonti, gerade für die ist sinnvoll das man nicht gleich zu DR. muss.
    Geh ein mal am Sonntag zum Notdienst da kanst warten.
    gruss
    ergo
    P.s.
    Ich machs mit einen finger.

  • Zitat von Rabauke :


    Diskutieren tu ich auch gerne
    aber auf grund der dreifinger ist es mir zu langwierig das in Foren zu machen


    ich hoffe, du schaust noch mal vorbei, auch wenn es dir zu langweilig hier ist.

    Zitat von Rabauke :

    Foren sind für mich da Meinungen zu äußern
    ggf. wenn sie nicht verstanden werden nochmals versuchen sie zu erläutern


    deine meinung, eine AU-Bescheinigung gleich nach dem ersten Tag abgeben zu müssen sei gut, kannst du mir so lange versuchen zu erläutern wie du willst, die werd ich nicht verstehen. :twisted: ob das an mir liegt?? kann sein! :twisted: ich kann nur feststellen, dass ich, wenn ich beim Dr. war, noch nie unter drei tagen, meist eher einer woche, AU rausgekommen bin - und dass ich dann nach zwei oder drei tagen wieder hingegangen bin um zu sagen: "du, hr. doktor, ich bin wieder fit - kannst mich wieder gesund schreiben oder einen neuen AU-zettel mit nur zwei oder drei tagen ausstellen." daran kann ich mich auch nicht erinnern. ein wenig selbstverantwortung kann man dem arbeitnehmer wohl zugestehen. für die, die regelmässig an brückentagen, freitagen und montagen einen "blauen" einlegen, gibts wohl andere maßnahmen als alle MA unter einen generalverdacht zu stellen. übrigens sitz ich grad mit ner triefnase und nem hustentee vorm pc --- keine angst wir haben nen guten virenscanner installiert.
    wenn die daten sämtlicher BEM teilnehmer nicht annoymisiert an den BR gehen ... habt ihr da viele teilnehmer?? ich glaub nicht, aber evtl. hat das thema patientengeheimnis bei den MA in eurem bereich nicht so einen großen stellenwert wie bei den AN in meiner branche (rehaklinik). passte ja dann zum thema "AUB ab dem ersten Tag", damit gibts ja bei euch lt. deines postings auch wenig probleme. man erkennt strategie in euerer BRarbeit.

    Zitat von Rabauke :


    aber eine Diskussion ist bei mir was anderes, und für mich ist hierzu ein Forum ungeeignet


    ein forum ist für eine diskussion optimal. "wechselsprechen" ist kennzeichnend, "gegensprechen" ist eine der größten unsitten bei diskussionen.

    ich hol mir einen neuen tee ... servus.

  • Zitat von Winfried :

    (...)dass hier jemand genau den Nick gewählt hat, der zu seinem Verhalten passt.

    Wobei ja nicht nur "Rabauke" ein interessanter Nick ist. Auch "Tyler Durden" und "Lukutus von Borg" sind ja richtig, richtig fiese Pseudonyme. Nix für unguat... :lol: Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)