hallo ihr:
habe gerade mit meiner kollegin diskutiert und habe jetzt folgende frage!
es gibt in unserem klinikum die möglichkeit bei arbeitsunfähigkeit einen bis drei K.O-Tage zu nehmen,
somit muss man nicht gleich zum arzt sich ein attest holen.
Ihr ehemann arbeitet in einem anderen betrieb und muss sich am gleichen tag schon krank melden und sich ein attest besorgen (immer)!
dort gibt es wohl nicht die möglichkeit K.O-Tage zu nehmen, ich dachte jedoch man muss erst am 4 tag eine krankschreibung vorweisen wenn es der AG nicht vorher verlangt.
ab wann muss ich einen attest meinen AG geben, ab wann kann der AG einen attest verlangen?
Gibt es zu diesem thema ein gesetz oder Urteil.
Ich bedanke mich schon mal