Verhinderung eines BR Mitgliedes

  • Ein BR Mitglied hat sich auf eine intern ausgeschriebene Stelle beworben. Die Ausbildung für diesen Bereich dauert ca. 1 Jahr. In der Zeit kann sie aufgrund der Ausbildung ihre BR Tätigkeit nicht wahrnehmen. Die Ausbildung erfolgt sowohl intern wie extern.
    Ist diese Ausbildung ein Verhinderungsgrund und kann das Amt für diese Zeit ruhen? Da die Ausbildung überwiegend innerbetrieblich stattfindet, kann ein Ersatzmitglied geladen werden?

    Weiterhin möchte sich eine Kollegin eine Auszeit aus gesundheitlichen Gründen aus dem BR nehmen. Sie möchte aber arbeiten gehen. Ist dies möglich und wo finde ich was dazu?

    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Der Verhinderungsfall liegt vor, wenn die Teilnahme für das BR-Mitglied aus tatsächlichmen Gründen zB. Krankheit, Erholungsurlaub, Weiterbildung oder Dienstreise nicht möglich ist.
    Kein Verhinderungsfall liegt vor, wenn ein Br-Mitglied zwar in der Lage wäre, sein Amt auszuüben, aber aus persöhnlichen Gründen der Sitzung fernbleibt.
    BAG v. 23.8.1984 - 6 AZR 520/82
    Ich denke Dir damit geholfen zu haben.

  • Hallo,

    damit ist klar, dass nicht die Ausbildung an sich ein Verhinderungsgrund sein kann.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.