Guten Morgen zusammen,
kaum gibt es wieder mehr zu tun holt uns das Thema Überstunden ein.
Bei unseren Angestellten gilt durch eine BV folgende Regelung:
bis zur 24 Std im Monat können als Überstunden aufgebaut werden.
Jede Stunde darüberhinaus wird am Monatsende ersatzlos gestrichen.
Das ist schon nicht sonderlich schön.
In einer Reihe von Arbeitsverträgen gibt es allerdings Klauseln wie:
"Mit der Zahlung des vereinbarten Gehaltes ist die Leistung gebotener Mehrarbeit
als abgegolten anzusehen."
Es gibt keine Begrenzung auf eine Höchststundenzahl. Uns - BR - liegen nun Anfragen von
angestellten Kollegen vor, die Fragen, ob ein solcher Arbeitsvertrag überhaupt gültig
ist und ob es hier Nachforderungsansprüche gibt.
Die Verträge laufen zum Teil 15 oder 20 Jahre mit dieser oder ähnlich lautenden
Klauseln.
Also konkrekt:
Sind solche Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen mit solchen Klauseln
gültig?
Gibt es eine Möglichkeit hier Ansprüche (Nachforderungen) gegenüber dem AG geltend
zu machen?
Auf die Antworten sind wir sehr gespannt.
Gruß Nico