Befürchtete Gesundheitsbedrohung

  • Hallo,

    auf Nachtschicht, wenn viele offizielle Ansprechpartner nicht erreichbar sind, kann es bei uns vorkommen, dass wir Arbeiten ausführen, bei denen einzelne oder eine Mehrheit der Kollegen eine starke Gefahr für Ihre Gesundheit sehen.
    In unserem Fall waren es das letzte mal Arbeiten in Räumlichkeiten, in denen es zuvor gebrannt hatte. Die eigentliche Brandstelle konnte man nicht sehen da sie sich hinter Verkleidungen und in Maschinen befanden. Es sollte ein Ausbau der Verkleidungen erfolgen.
    Der eigentliche Brand sowie der Gestank konnten vermuten lassen, dass eine sehr hohe Schadstoffbelastung bestand.
    Als Atemschutz steht lediglich eine Papiermaske zur Verfügung.

    Dem Vorarbeiter der betreffenden Nachtschicht wurde lediglich mündlich übermittelt, dass keine Gefahr bestünde, Messprotokolle hat es entweder nicht gegeben oder wurden nicht bekannt geben.

    Alle Kollegen verweigerten nun diese Arbeiten weil es in der Nachtschicht nicht möglich war, die Bedenken zu beseitigen.

    Wie verhält es sich in einem solchen Fall rein Rechtlich? Kann durch den Vorarbeiter oder einen anderen Vorgesetzten, wenn er denn am kommenden Tag verfügbar ist, diese Arbeit angewiesen werden? Muss ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden?

    Gruß,

    RPW

  • Hallo,

    prinzipiell haben AN ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung, wenn der AG gegen seine Pflichten zum Schutz der Gesundheit und zur Gewährleistung der Sicherheit (z.B. aus http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__4.html, http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__618.html) verstößt, so dass gesundheitliche Gefahren drohen. Könnte deswegen keine Arbeitsleistung erbracht werden, wäre der AG im Annahmeverzug (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html).

    Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, so läge eine Arbeitsverweigerung vor, die abmahnbar wäre und im Wiederholungsfall zur Kündigung führen könnte.

    Ob diese Voraussetzung hier tatsächlich erfüllt ist, kann im Forum nicht beurteilt werden. Jedoch sehe ich hier sehr eindeutigen und dringenden Aufklärungs- und ggf. Handlungsbedarf für den BR vor Ort - man sollte sich umgehendst an den AG wenden und um komplette Sachaufklärung bitten, ggf. auch BG und/oder Gewerbeaufsicht befragen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

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