Hallo Forengemeinde
Ich bin jetzt das erste Mal als erster der SBV gewählt, war zuvor nur stellvertretend tätig. Der "alte" SBVler hat sich in alle Möglichen Ausschüsse etc. wählen lassen, bis er nun im November sein Amt nach der Wahl abgeben musste.
Nach meinem Verständnis hat die SBV das Recht zur Teilnahme an allen Sitzungen des Betriebsrates, sowie an allen Ausschüssen (was wohl den Personalausschuss, den Wirtschaftsausschuss etc. umfassen wird).
Was aber ist mit "Verhandlungsgruppen" für Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden? Ich persönlich schätze auch das als Teil der Teilnahmeberechtigten Sitzungen ein, da es ja nicht nur um einen Austausch von Informationen, sondern um Verhandlungen zu zukünftigen Verfahrensweisen geht.
Die Vorsitzenden unseres Betriebsrates sehen keine Teilnahmeberechtigung.
Aber wie ist das tatsächlich?