Überstunden durch BR-Arbeit

  • hallo...,

    in wie weit habe ich das recht heimarbeit, zum beispiel zur vorbereitung auf die nächste BR-sitzung, als überstunden geltend zu machen? dazu sei bemerkt, dass ich am arbeitsplatz weder internet (auch nicht im betriebsratsbüro) noch aktuelle gesetzbücher zu verfügung habe.

    lieben gruß gunnar

  • Hallo,
    ihr habt doch Anspruch auf Mittel zur Kommunikation.
    Fordert ein vernünftiges Büro.

    § 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
    (1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
    (2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.

    Auf Heimarbeit würde ich mich nicht einlassen.
    Gruss
    ergo

  • Zitat von gunnar01 :


    in wie weit habe ich das recht heimarbeit, zum beispiel zur vorbereitung auf die nächste BR-sitzung, als überstunden geltend zu machen?


    darin sehe ich null Ansatz. Deswegen gibts den § 37 Abs. 2 BetrVG.

  • Hallo Gunnar,

    ich sehe ebenfalls keinen Ansatz für eine Vergütungspflicht für "BR-Heimarbeit". Du darfst zum Einen zur Vorbereitung der Sitzung nach ordnungsgemäßer Abmeldung auch ins BR-Büro gehen und die dortigen Sachmittel (z.B. Kommentare) nutzen. Zum Anderen wirst Du schwerlich argumentieren können, zur Vorbereitung das Internet zu benötigen, gerade wenn das Gremium gar nicht vernetzt ist. Da sollte vielmehr der BR aktiv werden und das als erforderliches Kommunikationsmittel einfordern.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • dazu sei bemerkt, das wir kein BR Büro haben und in einem Pausenraum unsere Sitzungen abhalten. Begründung: Unsere Vorsitzende ist ja Büroangestellte und hat dort Internetzugang. Nach wie vor haben wir keine aktuelle Fachliteratur oder Zeitschriften.So sehe ich mich also gezwungen mich zu hause auf Sitzungen vorzubereiten und möchte dies auch vergütet wissen.

  • Zitat von gunnar01 :


    dazu sei bemerkt, das wir kein BR Büro haben und in einem Pausenraum unsere Sitzungen abhalten. Begründung: Unsere Vorsitzende ist ja Büroangestellte und hat dort Internetzugang. Nach wie vor haben wir keine aktuelle Fachliteratur oder Zeitschriften.So sehe ich mich also gezwungen mich zu hause auf Sitzungen vorzubereiten und möchte dies auch vergütet wissen.


    Hallo,
    dann kümmer euch darum zur not mit Gewerkschaft und Rechtsanwald.
    Den RW muss auch der AG bezahlen. S.o. § 40 BetVg

  • Hallo Gunnar,

    dann muss der BR jetzt endlich seine Rechte einfordern und auch durchsetzen und, wenn der AG dem BR die notwendigen Sachmittel und Büroräume nicht zur Verfügung stellt, Rechtsbeistand beauftragen und den AG nach §23 III BetrVG verklagen. Daraus, dass der BR dies (m.E. sträflicherweise) unterlässt, lassen sich keine im BetrVG nicht vorgesehenenen weiteren Rechte einzelner BRM ableiten.

    Warum zur Hölle ist Dein BR da so untätig?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von gunnar01 :

    wir haben eine handbremse...unsere vorsitzende!

    Erstens: Handbremsen kann man lösen. In diesem Fall ablösen. Durch Ab- und Neuwahl. Zweitens: Ein BR ist ein Gremium, in dem der/die BRV auch nur eine Stimme hat. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.