4 Teams Dreischichtmodell (Vierschichtmodell)

  • Hallo ihr Helfer/innen,
    erstmal ein frohes und gesundes neues Jahr in die Runde.
    Nun zu unserem Problem:
    Bei uns ist die Auslastung so drastisch angestiegen, das wir ein Modell mit 18 Schichten einführen müssen.
    Bei dem 4 Teams die 6*3 Schichten wöchentlich abdecken. Somit kommen die MA auf 33,3 Stunden pro Woche. Im Tarif sind aber 37 Wochenstunden veranschlagt. Meinen Berechnungen zu Folge laufen im Jahr theoretisch für jeden Beschäftigten 26 sogenannte Bringschichten (Dispositionsschichten) auf, die dann irgendwie wieder rausgeholt werden müßen.
    Hat jemand von euch Erfahrung mit diesen sogenannten Bringschichten? Wie dieses zu Handhaben ist???
    Ich freue mich auf Atworten.
    Gruß von Werner

  • Hallo Werner,

    zuerst mal muß bei Eurem Modell geklärt werden, ob nicht Annahmeverzug vorliegt, wenn der AG nicht die vereinbarte Wochen- und/oder Monatsarbeitszeit abruft.
    Das weitere Vorgehen wäre abhängig von dieser Prüfung, wobei Ihr natürlich in allen Eventualitäten voll in der MB wäret.
    Allerdings würde ich - wenn kein Annahmeverzug vorliegt - als BR keinem Schichtmodell zustimmen, das derart einseitig zu Lasten der AN geht. 26 Dispositionstage (= zusätzliche Arbeitstage) pro Jahr ist mE zuviel.

  • Moin Wolfgang,
    ich sehe das mit der Menge an Bringschichten genauso. Viel zu viele. Annahmeverzug sehe ich nicht, da der AG ja letztes Jahr auf uns zu kam um ein Schichtmodell zu erarbeiten, dass die Belastung der MA minimiert. Ich werde mal mit der TBS in Verbindung treten.
    Für weitere Anregungen wäre ich sehr dankbar.

  • wir haben die "Dreierschicht mit 4 Mannschaften" irgendwo in den Achziger Jahren eingeführt. Unsere Leute bekommen eine Aufzahlung bis zur betrieblichen Regelarbeitszeit und gelten als Vollzeitbeschäftigte. "Bringschichten" haben wir damals abgelehnt, denn schließlich dehnt der Arbeitgeber mit dem Schichtmodell ja seine Betriebsnutzungszeit aus. Der Urlaubsanspruch ist der durchschnittlich geringeren Anzahl an Schichten pro Woche angepasst.

  • Hallo Werner,

    Du solltest Dich mal mit der Literatur zum Annahmeverzug (§ 615 BGB) beschäftigen, denn das hier
    da der AG ja letztes Jahr auf uns zu kam um ein Schichtmodell zu erarbeiten, dass die Belastung der MA minimiert
    hat mit dem individualrechtlichen Anspruch auf Leistungsannahme erst mal nix zu tun. Du mußt das auch deswegen prüfen, da evtl. dieser Anspruch nur sehr begrenzt Eurer kollektiven Regelungskompetenz unterliegt.

  • Hallo Wolfgang,

    ich weis nicht wieso du nur auf 33, irgendwas an Stunden kommst.
    Auch wir haben ein 4-Schichtmodell, hier erbringt jeder Arbeitnehmer 36 h je Woche, da 6x24/4= 36 ist.
    Aufgrund der hohen Produktionsauslastung haben wir unseren Arbeitgeber erklärt, dass die Mitarbeiter keine Pausen haben, die Sie zur freien Disposition haben (wo Sie also machen können was und wo sie wollen zu einen festgelegten Zeitpunkt), sondern da die Maschinen durchlaufen, sie 8 Stunden arbeiten, und schauen das Sie auf der Schicht verteilt irgendwie ihre 30 Minuten erholzeiten bekommen, wie es die Produktion zuläßt. Diese Erholzeiten sind dann keine Pausen, sondern bezahlte Bereitschaftzeiten und somit Arbeitszeit, da die Mitarbeiter weiterhin dem Weisungsrecht der Vorgesetzten auch in dieser Zeit unterliegen, und jederzeit ihre "Pause" unterbrechen müssen, wenn denn die Produktionsabläufe das erfordern.
    Das führt dazu, das bei uns (35 h Woche) jeder Mitarbeiter im Jahr 6 Freischichten addtiv hat, weil er eine Stunden in der Woche zuviel Arbeitet.

    Gruß
    rabauke

  • Hallo rabauke,

    das sehe ich genauso wie Heelium, eure "Pausen"regelung ist keine gesetzeskonforme, auch nicht unter Berücksichtigung von § 7 Abs. 1 Nr 2 (wenn denn die Vorraussetzungen für die Anwendung von § 7 überhaupt vorliegen).

    Pausen (auch Kurzpausen iSd § 7 Abs. 1 Nr. 2) müssen zwingend idR vorher festliegen, sie sind übrigens auch individualrechtlich einklagbar.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.