Hallo Ihr Lieben,
wollte nur kurz "vorbeugend" (da wir erst Mitte Jan. unsere erste IFB-Schulung haben) nachfragen, ob die GL der SBV im Falle der Notwendigkeit vorschreiben kann, ob überhaupt und wenn ja, welcher RA zu SBV-Themen hinzugezogen wird?
Ich frage dies deswegen, da wir "Hausjuristen" haben und ganz allgemein Kosten "gespart" werden muß. Diese RA-Kollegen, sind erstens der GL verbunden und zweitens nicht in dem für uns wichtigen und speziellen Thema SBV, Sozialrecht und/oder Arbeitsrecht "beheimatet"...
Wie kann man hier gegenüber der GL argumentieren (die ja auch die Rechnung bezahlen soll/muß)?
Könnt ihr uns evtl. die entsprechenden §§ nennen, die Licht ins dunkel bringen, ich weiß nicht nach welchem Suchwort ich im Internet danach suchen soll?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Gruß in die Runde,
Nahema