Rechtsberatung durch RA: Darf die GL der SBV vorschreiben ob und welcher RA in SBV-Themen zu Rate gezogen wird?

  • Hallo Ihr Lieben,
    wollte nur kurz "vorbeugend" (da wir erst Mitte Jan. unsere erste IFB-Schulung haben) nachfragen, ob die GL der SBV im Falle der Notwendigkeit vorschreiben kann, ob überhaupt und wenn ja, welcher RA zu SBV-Themen hinzugezogen wird?

    Ich frage dies deswegen, da wir "Hausjuristen" haben und ganz allgemein Kosten "gespart" werden muß. Diese RA-Kollegen, sind erstens der GL verbunden und zweitens nicht in dem für uns wichtigen und speziellen Thema SBV, Sozialrecht und/oder Arbeitsrecht "beheimatet"...

    Wie kann man hier gegenüber der GL argumentieren (die ja auch die Rechnung bezahlen soll/muß)?

    Könnt ihr uns evtl. die entsprechenden §§ nennen, die Licht ins dunkel bringen, ich weiß nicht nach welchem Suchwort ich im Internet danach suchen soll?

    Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
    Gruß in die Runde,
    Nahema

  • Hallo.

    Zitat von heelium :

    (...) analog (...)

    heelium: Aufpassen, dass Sura Dir nicht auch noch dieses Wort ums Maul haut...

    @Nehema, aber mal im Ernst: Wofür benötigst Du eineN RA? Falls als Rechtsvertretung im Rahmen Deiner Aufgaben als SBV, dann kann Dir der AG in die Auswahl nicht reinreden, sondern er muss gemäß § 96 VIII SGB IX die Kosten tragen. Falls als SachverständigeN, dann sehe ich - wenn wir hier eine Analogie zum BetrVG ziehen wollen - hier eher § 80 III BetrVG als Vergleichsmöglichkeit: Dem gemäß kann der BR nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen. Und meiner Erinnerung nach kann der AG den BR erst an alle betriebsinternen Informationsquellen verweisen, und erst wenn klar ist, dass diese erschöpft oder nicht geeignet sind, muss der AG letztlich die Kosten für externen Sachverstand übernehmen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Nahema :


    Hallo Ihr Lieben,
    wollte nur kurz "vorbeugend" (da wir erst Mitte Jan. unsere erste IFB-Schulung haben) nachfragen, ob die GL der SBV im Falle der Notwendigkeit vorschreiben kann, ob überhaupt und wenn ja, welcher RA zu SBV-Themen hinzugezogen wird?

    Ich frage dies deswegen, da wir "Hausjuristen" haben und ganz allgemein Kosten "gespart" werden muß. Diese RA-Kollegen, sind erstens der GL verbunden und zweitens nicht in dem für uns wichtigen und speziellen Thema SBV, Sozialrecht und/oder Arbeitsrecht "beheimatet"...

    Wie kann man hier gegenüber der GL argumentieren (die ja auch die Rechnung bezahlen soll/muß)?

    Könnt ihr uns evtl. die entsprechenden §§ nennen, die Licht ins dunkel bringen, ich weiß nicht nach welchem Suchwort ich im Internet danach suchen soll?

    Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
    Gruß in die Runde,
    Nahema


    Hallo,
    wenn du so wie so auf Schulung gehst, frag doch mal bei den Rechtsanwalt / Referenten nach, die Geben gerne Tipps, kann auch sein das ein Rechtsanwalt aus deiner Region dabei ist.
    Schildere auf jeden Fall deine Probleme mit dem BR. Frage nach und sauge auf.
    Außer dem kannst du im Katalog von ifb bei den Referenten nach schauen, das sind alles Experten/innen ( beiRechtsanwälten) und da ist bestimmt einer aus deiner Region dabei sein.
    kann auch sein das du das mit nach hause bringst was du brauchst.
    Die Hausjuristen müssen nicht schlecht sein, kommen aber von der AG Seite, das kann der BR gegen euch verwenden. Der macht ja so schon Stimmung gegen euch. Ich würde auf einen
    RW bestehen der unabhängig vom BR und von der GL/AG (hört sich fast wie AC/DC an) Der AG muss auch den bezahlen.
    § 96 Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
    8) Die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
    .
    Gruß
    Ergo


    Gruß
    Ergo

  • Team-ifb

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