SBV Konflikt mit BRV/Massive Behinderungen der SBV-Arbeit durch BRV

  • Hallo und guten Morgen in die Runde,

    als „frisch gewählter“ SBV-Neuling (1. Stellvertreter der Vertrauensperson) und noch ohne IFB-Schulung (findet erst Mitte Januar 2011 statt) würde ich gerne mal Euren erfahrenen Rat zu nachfolgendem, leider sehr unschönen, Thema hören.

    Unsere SBV ist seit 3 Wochen neu im Amt und bisher noch ungeschult. Leider zeichnet sich momentan ein „Machtkampf“ mit dem langjährig amtierenden und erfahrenen BR-Vorsitzenden ab (der, sehr zu seinem Kummer, „seine“ Leute bei der SBV-Wahl nicht platzieren konnte) und nun die SBV blockiert und behindert wo er nur kann... :(

    Wir wollen eine gute und vernünftige Zusammenarbeit SBV/BR und haben es in Gesprächen und Briefen, im guten wie im Bösen versucht, leider bisher ohne Erfolg.

    Der BRV betreibt Rechtsbruch, Amtsmissbrauch und begeht vorsätzliche Amtspflichtverletzung. Es wird von ihm massiv und wissentlich gegen geltendes Recht, zum Beispiel gegen: BetrVG § 32, SGB IX, § 95 (Teilnahme/Aufgaben der SBV) verstoßen und auch § 96 Abs. 2 SGB IX (Behinderung der SBV) oder § 156 SGB IX ist ihm bekannt.

    Der BRV hat sogar die Teilnahme der SBV-Stellvertretung an BR-Sitzungen, Ausschüssen etc. verweigert .Die SBV hat (wegen Verhinderung) rechtzeitig schriftlich und mündlich, die Teilnahme des Stellvertreters-SBV bekanntgegeben, dies interessiert den BRV aber nicht.
    Der BRV geht sogar so weit und übt sein Hausrecht aus (verweigert dem SBV-Stellvertreter die Teilnahme an der Sitzung, schickt ihn aus dem Raum mit dem Hinweis, der Stellvertreter wäre nicht eingeladen...).

    Damit die Sache nicht noch mehr eskaliert, haben wir gute Miene zum bösen Spiel gemacht (allerdings mit dem schriftlichem Hinweis auf die §§ 96 und 156 SGB IX) und gehofft, der BRV würde vernünftig. Gespräche und Aufforderungen unsererseits fruchteten bisher nicht.

    Die Geschäftsleitung ist informiert, hat zu diesem Thema den Hausjustiziar um Stellungnahme gebeten und auch mit dem BRV ein Gespräch diesbezüglich geführt. Leider ohne Erfolg und Einsicht seitens des BRV.

    Dies ist alles sehr unschön und scheinbar leider nur mit der „Holzhammer-Methode“ in den Griff zu bekommen (was von uns eigentlich als allerletzter Schritt geplant ist…).

    Sollen wir zur Durchsetzung unserer Rechte einen Rechtsanwalt einschalten und das Integrationsamt informieren?

    Wie würdet Ihr vorgehen, habt ihr Tipps für uns?

    Vielen Dank und herzliche Grüße,
    Nahema

  • Hallo Nahema,

    leider haben immer wieder BRM ein falsches Amtsverständnis ggü. der SBV.

    Zuerst mal würde ich an Eurer Stelle versuchen, den Beauftragten des AG iSd § 98 SGB IX mit "ins Boot zu holen".
    Zu dessen Aufgaben gehört sehr wohl auch die Sicherstellung der Beteiligungsrechte der SBV.
    Auch das IA zu informieren und um Vermittlung zu bitten, ist eine gute Idee.
    Letztendlich aber muß dies in allernächster Zukunft passieren, damit Ihr nicht weiterhin an der Ausübung Eurer Tätigkeit gehindert werdet.
    Bezüglich der BR-Sitzungen müßt Ihr Euch einen Rausschmiss nicht gefallen lassen. Dies ist eindeutig doppelt geregelt in den §§ 95 Abs. 4 SGB IX und 32 BetrVG.
    Der BRV kann gegen Euch gar kein Hausrecht geltend machen, da Ihr ein eigenständiges Teilnahmerecht habt.
    Lediglich die Beauftragung von Dir als Stellv. muß von der VP eindeutig (ggfs. schriftlich) ausgesprochen werden. Die VP muß darauf achten, daß eine Beauftragung rechtlich einwandfrei iSd SGB IX ist.

  • Hallo Wolfgang,
    vielen Dank für die schnelle Info und deinen Rat, den wir gerne beherzigen werden.

    Kannst Du uns noch hinsichtlich der Problematik einige §§ des BetrVG und SGB IX die greifen nennen?

    Ich glaube, heute eskaliert es, da heute wieder einige "böse Mails" seitens des BRV "im großen BR-Kreis" hin- und hergehen. Die lieben BR-Kollegen lassen nur ihr "BetrVG" gelten, von SGB IX haben sie keine! Ahnung und wollen auch keine haben :-). Sie sind völlig verbohrt und beratungsresistent.

    Wir machen, in weiser Voraussicht, immer schriftlich unsere Teilnahme oder Ersatzfunktionen bei Verhinderung der SBV geltend. Auch die GL ist darüber informiert und auf unserer Seite.

    Es könnte alles prima sein, wenn da der "bockige" BRV nicht wäre und seine "Schäfchen" voll blindem Vertrauen mit ihm ins falsche Horn blöcken würden... :)

    Danke und lieben Gruß in die Runde,
    Nahema

  • Zitat von Nahema :


    Kannst Du uns noch hinsichtlich der Problematik einige §§ des BetrVG und SGB IX die greifen nennen?

    Hallo Nahema,

    §80 BetrVG zählt die Aufgaben des BR auf, z.B.

    darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;

    zu den Gesetzen zählt das SGB IX, also MUSS der BR die Einhaltung dieses Gesetzes überwachen. Da in dem SGB IX u.a. auch die Aufgaben der SBV geregelt sind, begehen sie Mandatsverletzung, wenn sie selber das SGBIX als für sie nicht anzuwenden betrachten.

    die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern;

    auch dazu ist das SGBIX zu beachten, denn wie sollen sie ohne Kenntnisse dieses Gesetzes die Eingliederung erreichen

    S

  • Hallo,
    es ist doch der BR der eskaliert , nehmt euch eueren eigenen Anwalt!
    Den muß euer Arbeitgeber bezahlen genau so wie er den Anwalt vom BR bezahlen muß.
    Ich würde die GL da raus halten. Denn es könnte am Ende ein Teilen Und Herrschen
    Dabei heraus kommen.

    § 95 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

    Ihr seit die Vertreter des SB und der BR und er Arbeitgeber ist gegenüber in der Bringschuld.

    (2) Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen. Die Durchführung oder Vollziehung einer ohne Beteiligung nach Satz 1 getroffenen Entscheidung ist auszusetzen, die Beteiligung ist innerhalb von sieben Tagen nachzuholen; sodann ist endgültig zu entscheiden. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht auf Beteiligung am Verfahren nach § 81 Abs. 1 und beim Vorliegen von Vermittlungsvorschlägen der Bundesagentur für Arbeit nach § 81 Abs. 1 oder von Bewerbungen schwerbehinderter Menschen das Recht auf Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen und Teilnahme an Vorstellungsgesprächen.

    4) Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Erachtet sie einen Beschluss des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen schwerbehinderter Menschen oder ist sie entgegen Absatz 2 Satz 1 nicht beteiligt worden, wird auf ihren Antrag der Beschluss für die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an ausgesetzt; die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsrechtes über die Aussetzung von Beschlüssen gelten entsprechend. Durch die Aussetzung wird eine Frist nicht verlängert. In den Fällen des § 21e Abs. 1 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist die Schwerbehindertenvertretung, außer in Eilfällen, auf Antrag eines betroffenen schwerbehinderten Richters oder einer schwerbehinderten Richterin vor dem Präsidium des Gerichtes
    Wenn der BR meint euch behindern zu müssen kann er sich u.U. strafbar machen
    Gruß
    ergo

  • Hallo,

    ich würde wie Wolfgang vorschlagen, erst den Weg der Einschaltung des/der Beauftragten des AG und des IA zu gehen. Wenn das nichts hilft, muss man ggf. den gerichtlichen (Erzwingungs-)Weg beschreiten. Und in allerletzter Konsequenz wäre auch ein Verfahren nach § 23 I BetrVG gegen den/die BRV möglich (wobei die SBV da nicht klageberechtigt ist, d.h. dass das nur mittelbar ginge).

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Nahema..... es ist wirklich schade daß BRV immer wieder versuchen die SBV
    aus allem rauszuhalten. Bin selber BRV und für mich ist es selbsverständlich die SBV/JAV zu allen BR-Sitzungen einzuladen... wollt ich nur mal dazu sagen.:)

  • Hallo und guten Morgen an alle,
    vielen Dank für Eure hilfreichen Ratschläge.

    Wir hatten die Hoffnung, daß mit etwas guten Willen, die Sache doch noch vernünftig lösen wäre...

    Da es sich immer aber weiter zuspritzt und immer größere Kreise zieht, läuft es zu 99%, im neuen Jahr darauf hinaus einen Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht zu konsultieren. Traurig aber scheinbar, geht leider es nicht anders.

    Für den Fall der Fälle: Könnt Ihr einen guten RA empfehlen (gerne auch via PN)?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung.

    Für die bevorstehenden Feiertage wünsche ich Euch und Euren Familien wunderschöne, besinnliche und ruhige Stunden, weiße Weihnachten,zum Jahreswechsel gute Stimmung und im neuen Jahr Glück und Gesundheit.

    Alles Liebe,
    Nahema


  • Hallo,
    wo seit ihr daheim?

  • Hallo, Nahema,

    erst einmal wünsche ich Dir ein gutes neues Jahr 2011.

    Es hört sich wirklich so an, als müssten von Seiten der SBV nun Taten folgen. Im Guten geht’s nicht, also wie heißt es so schön? Wer nicht hören will muss fühlen! Meiner Meinung nach muss so ein Mensch dringend seines Amtes als BRV enthoben werden :evil: (auch das kann man/sollte man in’s Auge fassen).

    Ich würde Dir raten, entweder einen empfohlenen Rechtsbeistand vom VdK (das sagt Dir ja hoffentlich was?) einzuschalten oder einen der Anwälte, die für das ifb auch als Referenten in den Seminaren tätig sind; bestimmt kann Dir das ifb einen in Eurem Umkreis nennen.

    Wichtig ist, dass Ihr das auch wirklich durchzieht; Androhungen die nicht in die Tat umgesetzt werden, machen Euch nur unglaubwürdig und schwächen Eure Position noch mehr.

    Kopf hoch und lasst Euch bloß nicht unterbuttern.

    Viele Grüße aus Frankfurt
    SBV-NH

  • Liebe SBV-Anfänger,

    viele BRV’s versuchen erstmal ihre SBV klein zu halten.

    Ich würde nach der Schulung mit dem IFB, gleich den Anwalt einschalten (wenn er dein Vertrauen genießt)und den BRV schriftlich Abmahnen, ihn auffordern dieses Vorgehen zu unterlassen, ansonsten mit Klage drohen. Gleichzeitig den Arbeitgeber überzeugen, ein Ausschlußverfahren gegen den BRV einleiten wegen groben Pflichtverstößen nach § 23 BetrVG. Wenn dieses durchkommt wäre der BRV nicht mehr Mitglied des BR.

    Gruß Rabauke

  • Team-ifb

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