Einen oder mehrere Betriebsräte?

  • Hallo,

    unser Betrieb hat zwei Betriebsstätten, diese liegen 30 km voneinander entfernt. Die Fusion zu einem Unternehmen fand kurz vor der letzten BR-Wahl statt. Beide Betriebsstätten haben die gleiche Belegschaftsstärke (ca. jeweils 60 AN) und führen in etwa die gleichen Arbeiten aus.
    Es bestehen zwei Betriebsräte und ein Gesamtbetriebsrat. Es gibt oft Zoff über die Zuständigkeiten BR/GBR untereinander.
    Für die kommende BR-Wahl sind wir am überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, nur "einen starken" Betriebsrat zu wählen.
    Für die Geschäftsleitung ist der Ansprechpartner nur der Gesamtbetriebsrat.

    Was wäre sinnvoll? Bitte um Eure Meinung.

    Liebe Grüße

    Simone

  • Hi,

    eigentlich wären 2 BRe zu wählen, da es sich ja offensichtlich um 2 organisatorisch voneinender unabhängige Betriebe handelt. Die Lösung 2 BRe - 1 GBR ist also nicht ganz unlogisch.

    Ihr könntet aber nach § 3 II BetrVG auch eine BV abschließen, die einen gemeinsamen BR vorsieht. Dazu müßten natürlich beide BRe, der GBR und der oder die AG sich einig sein.

    Ob das sinnvoll ist, könnt nur Ihr vor Ort entscheiden.

    Grüße
    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Einen einheitlichen BR für beide Betriebe finde ich wenig sinnvoll.
    1. So hat jeder Betrieb 5 BR Mitglieder, nachher nur insgesamt 7.
    2. Ihr lauft Gefahr, dass ein Betriebsteil wesentlich mehr Mitglieder hat und die Interessenvertretung einseitig wird.

    So, wie bisher ist es doch die beste Lösung und was den GBR anbetrifft ist die Zuständigkeit doch gesetzlich geregelt. Im GBR sind ja dann auch jeweils 2 Mitglieder des jeweiligen Betriebsrats drin.

  • Hallo Rolfo,

    so knallhart formuliert würde ich das nicht unterstützen - ich denke, es kann (muß aber natürlich nicht) sinnvoll sein, aus 2 BRen 1 zu machen. Simone schreibt ja, daß die BRe sich untereinander streiten - das kostet Energie und verschlechtert das "Standing" gegenüber der Geschäftsführung. Wenn Simone schreibt, sie wünsche sich 1 "starken" BR, impliziert das ja, daß die BRe bisher "schwach" sind, weil zerstritten. Also könnte die Zusammenlegung hier doch sinnvoll sein?

    Grüße
    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,
    natürlich kann es sinnvoll sein, glaube ich in dem Fall aber nicht, eben weil doch jetzt schon jeweils 2 BR Mitglieder im GBR sind.
    Eine Benachteiligung eines Betriebsteils könnte durchaus die Folge sein.
    Ich denke, man sollte den GBR mal an seine gesetzlichen Aufgaben errinnern, nach denen er nur überbetrieblich tätig sein kann bzw. auf Beschluss des BR auch für ihn.
    Die Geschäftsleitung kann ja auch gezwungen werden sich mit dem zuständigen BR auseinanderzusetzen und nicht nur mit dem GBR.
    Der GBR kann und muss sogar jährlich eine Versammlung aller Betriebsräte einberufen, da sollte das Problem doch am ehesten gelöst werden können, wenn alle an einem Tisch sitzen.
    Na, bin mal gespannt wie das ausgeht, sofern wir das noch erfahren.

  • Hallo,

    die jährliche Versammlung hat stattgefunden, über die Probleme wurde gesprochen.

    Geschäftsleitung und unser Betriebsrat sind für einen Betriebsrat für das Gesamtunternehmen.
    Der andere Betriebsrat besteht weiterhin auf zwei Betriebsrate und einen GBR.

    Wahlvorstände sind noch nicht berufen. Kann der/die Wahlvorstände sich dieser Thematik nochmals annehmen? Habt ihr einen Rat?

    Danke, Simone.

  • Hallo Simone,
    wenn ihr Euch intern nicht einig werdet, gibt es immer noch die Möglichkeit die Sache per Arbeitsgericht oder per Gewerkschaft zu klären.
    In Frage kommt hier ein Mix aus §1(2)Nr.1 und dem §18(2) BetrVG
    oder §3 BetrVG.

    Zum einen kann also ein gemeinsamer Betrieb unterstellt werden. Sind die Voraussetzungen da (ganz wesentlich die personelle Hoheit in einer einzigen Hand) dann kann das Gericht beide Betriebsstellen zu einem Gemeinsamen Betrieb erklären. da hat dann aber auch Wirkung auf die Vergleichbarkeit bei Versetzungen, Kündigungen, Sozialplänen etc. weil die immer über den ganzen Betrieb gehen. Also dann über beide Betriebsstellen. Das kann, wie immer, von Vor- oder Nachteil sein.

    Nach 18(2) könntet ihr das ebenfalls klären lassen.

    Nach §3 kann die GF das auch per Tarifvertrag regeln, wobei die Gewerkschaft dabei a) evtl. eigene Interessen mit reinbringt und b) die Gewerkschaft üblicherweise nichts gegen den ausdrücklichen Willen der BRs regelt.
    Ausserdem seit ihr als BR mit dieser Regelung ein für alle mal raus aus der Nummer. Wann immer ihr wieder als 2 Betriebe arbeiten wollt geht das nur noch über die Tarifpartner.

    Aber bevor ihr so harsche Wege beschreitet, gibt es denn keine Möglichkeit von anderer Übereinkunft? Vielleicht mal eine große Runde aller BRs mit einem Mediator, wo ihr mal klärt, wieso ihr eigentlich gegeneinander arbeitet.
    Ich finde es immer sehr schade, wenn die, die eigentlich denselben Weg haben, aus Prinzip, verblendung oder warum auch immer getrennt unterwegs sein müssen.
    Aus meiner Erfahrung resultiert das häufig daraus, dass man verschieden Sichtweisen und Prioritäten hat. Und die kann man eigentlich ganz gut angleichen und Kompromisse finden.

    Halte uns mal auf dem Laufenden, wie das bei Euch ausgeht.

    Denn das mit dem Gemeinsamen Betrieb versucht unser AG derzeit durchzusetzen - gegen den Willen der 4 BRs am Standort. Zur Erklärung: wir sind ein Konzern mit diversen Tochterunternehmen, von denen im Zentralstandort 6 verschiedene Firmen sind. Eine Firma wird nach Abstimmung bereits durch den BR der Mutter vertreten, eine Firma will der AG nicht dabei haben. Bleiben also 4 BRs, die der AG gerne zu einem Betrieb gem. §1(2)Nr.1 BetrVG verschmelzen will. Die erste Instanz haben wir BRs gewonnen. Jetzt ist das Verfahren am LAG und wir warten nur noch auf den Verhandlungstermin.

    Grüße
    Gertrüde

    PS: ich habe im Hinterkopf, dass es (geurteilte) Entfernungen gab, bis zu denen eine Betreuung durch einen Betriebsrat zumutbar ist. Ich finde auf die Schnelle nur nix. Vielleicht hat einer der anderen in der Richtung was?

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.