Hallo zusammen,
bei uns soll für eine Mitarbeitergruppe der Abteilung Technik ein täglicher Tätigkeitsnachweis eingeführt werden. Jeder der betroffenen Mitarbeiter soll minutiös aufschreiben, was er wie lange an welcher Anlage gemacht hat. Es gibt mehrere Kategorien zum Eintragen wie z.B. "Reperatur, Wartung, Instandhaltung" etc.
Das die betroffenen Kollegen davon nicht begeistert sind ist natürlich klar, das sie sich an den BR wenden natürlich auch. Wir haben das ganze erstmal aus dem Grunde gestoppt, weil es nicht über den Betriebsrat lief und wir da eine Mitbestimmung nach §87 sehen. Seht ihr das auch so? Dürfen die soetwas einfach einführen? Warum nur die eine Gruppe und nicht auch andere Gruppen? Nächste Woche haben wir ein Gespräch mit der Produktionsleitung und bis dahin, möchte ich natürlich ein paar Argumente dagegen haben und mir auch sicher sein, dass es auch wirklich dem §87 unterliegt und nicht dem Weisungsrecht des AG unterliegt.
Wir würden uns freuen etwas von Euch zu hören...
Viele Grüße
Marco