Hallo,
unser AG möchte eine freie Stelle mit einem Leiharbeiter mit unbefristetem Vertrag besetzen.
Als Grund wird genannt, er möchte in Ruhe nach einem neuen MA suchen.
Bitte um Info was dabei zu beachten ist.
Leiharbeitnehmer unbefristet
- reiter
- Geschlossen
- Erledigt
-
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Hallo,
bedenklich stimmt mich schon mal die Nichtbefristung des Leih-AN. Hier würde ich darauf drängen, dass die Stelle a) innerbetrieblich und b) ggf. auch extern ausgeschrieben wird. Dann kann sich der Leih-AN auch darauf bewerben und hätte die Möglichkeit regulärer MA zu werden.
Ich vermute ganz einfach, Euer AG hat kein Interesse die Stelle fest zu besetzen und möchte möglichst flexibel reagieren können.
Spannend ist für mich hier noch die Frage, muss der BR eingeschaltet werden, wenn der AG sich vom Leih-AN trennen möchte -> Kündigung???? Ist es ja eigentlich nicht, weil kein direktes AV mit Leih-AN besteht.
Gruß
heelium -
Wie Heelium sagte: Stellenausschreibung fordern
Ich denke der Grund für den Leiharbeiter liegt darin, dass er bedeutend billiger ist, Leiharbeitsfrimen haben ja bekanntlich eigene Tarifverträge.
Eine Anhörung des BR bei einer Auflösung des Vertrages gibt es nicht, weil der Leiharbeiter kein direktes Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen eingeht. Er wird ganz einfach wieder zu seiner Firma ( Leiharbeitsfrima ) zurück geschickt.
Zu prüfen wäre ggf. ob es sich tatsächlich um Leiharbeit handelt, oder ob der AG nur die Leiharbeitsfirma beauftragt hat einen entsprechenden Arbeiter für ihn zu finden.
Kommt der Leiharbeiter als Arbeitsloser direkt vom Arbeitsamt über die Leiharbeitsfirma zum Unternehmen handelt es sich hier um eine Vermittlungstätigkeit und nicht um eine Leiharbeit.
Dies kann aber nur in einem Gespräch mit dem Leiharbeiter geklärt werden.- -
Hallo,
zu beachten ist nach §14 III AÜG, daß Ihr als BR bei der Übernahme des Leiharbeitnehmers nach §99 BetrVG wie bei einer Einstellung zu beteiligen seid. Ihr seid berechtigt, dabei die Mitteilungen des Verleihers nach § 12 AÜG einzusehen.
Wenn Ihr Nachteile für die Belegschaft oder einzelne KollegInnen fürchtet, lehnt nach § 99 ab. Oder verlangt, daß eine betriebsinterne Ausschreibung stattfindet.
Grüße
Winfried -
Team-ifb
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