Hallo,
wir sind ein Unternehmen im Dienstleistungsbereich mit meheren Standorten in Deutschland. Auf Grund mangelnder Auslastung unseres Standorts verleihen wir Mitarbeiter auf freiwilliger Basis an andere Standorte. Diese MA wurden bis Mitte diesen Jahres in Privtunterkünften untergebracht und erhielten 24€ Aufwndsentschädigung/Verpflegungsmehraufwand pro 24 Std Abwesenheit.
Ab 1.05.10 hat unser AG eine 1 Zimmerwohnung angemietet um verliehene MA unterzubringen. Am 1.08. fiel dem AG auf, dass die Wohnung eine sogenannte "Kochgelegenheit" (mobile Herdplatte mit 20 cm Durchmesser) und eine Mikrowelle aufwies und kürzte die Verpfleungspauschale auf nunmehr 10€.
Unsere Reiserichtlinie, die m. E. nicht mitbestimmungspflichtig ist, gibt dieses Verhalten her.
Nun sind die MA natürlich entrüstet und verweigern die Ausleihe, so dass unser AG mit betriebsbedingten Kündigungen droht.
Gibt es irgendwo ein Gesetz oder Richtlinie, die den Begriff Kochgelegenheit definiert.
Der AG weigert sich auch die Kochgelegenheit zu entfernen. Spart ja schliesslich Kohle.
Wie kann ich mich als BR verhalten, wenn die Kollegen die vollen 24€ fordern?
Grüsse Querulant