Was, wenn Seminar erst um 18 Uhr beginnt?

  • Hallihallo,

    wie sieht das eigentlich mit der Berechnung der Stunden aus, wenn ich zu einem Seminar fahre, welches um 18 Uhr beginnt? Die Fahrzeit dorthin beträgt ca. 1 1/2 Stunden. Eigentlich müsste ich bis 18 Uhr arbeiten. Ich habe mal mit einem Kollegen gesprochen, der meinte, wenn ich auf einem Seminar bin, dann bin ich dort für den ganzen Tag angemeldet.

    Hatte schonmal so eine ähnliche Situation: Habe um 7:30 Uhr angefangen zu arbeiten und bin dann um 11 Uhr aus der Firma losgefahren, weil Seminar um 12:30 Uhr begonnen hat. Die Zeit, die ich morgens in der Firma war, wurde nicht angerechnet, weil für den ganzen Tag 8 Stunden berechnet wurden. War aber erst um 19 Uhr zuhause.

    Heißt also, ich kann den ganzen Tag zuhause bleiben ud fahre dann bei oben genanntem Seminar um 16 Uhr los und kriege 8 Stunden als Arbeitstag berechnet??

    Liebe Grüße
    lalevyluna

  • Hallo,

    das heißt m.E., dass Du an dem Tag ganz normal arbeitest und auch arbeiten mußt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Du zur BR-Schulung abfahren mußt, sagen wir mal bis 15.30 Uhr (Pufferzeit für die Anfahrt brauchst Du ja u.U.) oder spätestens 16.30 Uhr, Dich dann für BR-Tätigkeit abmeldest und zur Schulung fährst.

    Berechnet bekommst Du dann den üblichen Arbeitstag einer Vollzeitkraft.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo, Winfried

    möchte die frage nochmal aufwerfen und kein neuen fred erstellen:wink:

    wir haben die situation im februar auch und würden gerne wissen ob es ein urteil oder gesetz/kommentar dazu gibt?

    es kann nämlich sein, so wie ich unsere GF kenne das sie sagen werden wir müssen volle 8 stunden abarbeiten und dann erst zum seminar fahren, dafür brauchen wir dann argumente wegen fahrzeit u.s.w.

    besten dank:D


    MFG

  • § 37.6 BetrVG, Kommentierung Fitting 24te Auflage Randnotiz 182 bis 194a

    dort steht alles drin

    Gruß
    Rabauke

  • Also dazu hätt ich auch mal ne Frage , hoffe das wird gelesen, weil es passt hier rein, will nicht extra ein neues Thema aufmachen.
    Ich komme aus dem Einzelhandel, also 6 Tage Woche, wir müssen Montags um 12 Uhr los , damit wir um 18 Uhr zu Seminarbeginn da sind.
    Heisst vorher arbeiten geht nicht , das Seminar geht ja bis Freitag Mittag,heisst Freitag noch arbeiten geht auch nicht.
    Ein freier Tag pro Woche steht uns ja zu , ist es dann richtig das wir Samstags arbeiten müssen????????
    Würde mich über Antwort freuen , Danke Gruß Brezel

  • Hallo,

    wenn Ihr am Montag zur Arbeit eingeteilt wärt, könnt und müßt Ihr bis 12 Uhr arbeiten, um dann zur Schulung zu fahren. Und wenn die Schulung von Montag bis Freitag ginge, und Ihr seid am Samstag zur Arbeit eingeteilt, dann spricht dagegen m.E. auch nichts.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Kayote,

    die Frage wurde in dem Thread eigentlich schon beantwortet, oder verstehe ich hier etwas total falsch? M.E. ist die reguläre Arbeit zu leisten, so lange man nicht durch die Anreise zum bzw. durch die Teilnahme am Seminar daran gehindert ist, bzw. so lange die Arbeit durch die Anreise zum bzw. die Teilnahme am Seminar unzumutbar ist.

    Weder das eine (Verhinderung) noch das andere (Unzumutbarkeit) kann ich aus Deinem Beitrag herauslesen. D.h. dass Du Deine Arbeit regulär zu verrichten hättest und nachher zum Seminar gehst. Eine Freistellung wäre m.E. in der Tat als ArbZ-Betrug zu werten. Entweder arbeitest Du an diesem Tag normal oder Du teilst dem AG vorher mit, dass Du dort Freizeit nimmst (dem müßte der AG aber natürlich nicht zustimmen).

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.