Liebe Leut',
gerade habe ich das aktuelle Problem, daß unser AG einen Kollegen (der BR- und WV-Mitglied ist) außerordentlich verhaltensbedingt kündigen möchte. Die Vorwürfe sind massivst und beziehen sich auf ein angebliches Verhalten des Kollegen gegenüber einer Patientin, das zwar vor 1/2 Jahr passiert, aber dem AG über eine Beschwerde erst jetzt zur Kenntnis gekommen sein soll. Wäre es so passiert, wäre eine Kündigung m.E. evtl. schon gerechtfertigt. Nun war es in diesem Fall so, daß über ein Studium der Patientinnen-Akte und - darauf aufbauend - eine Befragung von KollegInnen sich die Vorwürfe m.E. als absolut nicht stichhaltig erweisen; ich werde also dem BR empfehlen, nach § 103 abzulehnen, und ich gehe davon aus, daß das Arbeitsgericht die Zustimmung auch nicht ersetzen wird.
Dieser Fall wirft bei mir aber einige generelle Fragen auf: Wie geht Ihr als BR mit Anhörungen (sei es nach § 102 oder § 103) zu verhaltensbedingten Kündigungen um, wie und was recherchiert ihr, habt ihr "Entscheidungsrichtlinien" o.ä.? Das Problem, was sich hier wohl durch eine (ausführliche und schriftliche) Dokumentation zu Gunsten des Kollegen auflöst, besteht ja wohl häufiger: eine Kündigung o.ä. bezieht sich auf ein Fehlverhalten, das angenommen wird. Wie streng prüft ihr aber den Nachweis des Fehlverhaltens? Es steht ja oft Aussage gegen Aussage...
Grüße
Winfried