BR- und WV-Mitglied soll außerordentlich gekündigt werden

  • Liebe Leut',

    gerade habe ich das aktuelle Problem, daß unser AG einen Kollegen (der BR- und WV-Mitglied ist) außerordentlich verhaltensbedingt kündigen möchte. Die Vorwürfe sind massivst und beziehen sich auf ein angebliches Verhalten des Kollegen gegenüber einer Patientin, das zwar vor 1/2 Jahr passiert, aber dem AG über eine Beschwerde erst jetzt zur Kenntnis gekommen sein soll. Wäre es so passiert, wäre eine Kündigung m.E. evtl. schon gerechtfertigt. Nun war es in diesem Fall so, daß über ein Studium der Patientinnen-Akte und - darauf aufbauend - eine Befragung von KollegInnen sich die Vorwürfe m.E. als absolut nicht stichhaltig erweisen; ich werde also dem BR empfehlen, nach § 103 abzulehnen, und ich gehe davon aus, daß das Arbeitsgericht die Zustimmung auch nicht ersetzen wird.

    Dieser Fall wirft bei mir aber einige generelle Fragen auf: Wie geht Ihr als BR mit Anhörungen (sei es nach § 102 oder § 103) zu verhaltensbedingten Kündigungen um, wie und was recherchiert ihr, habt ihr "Entscheidungsrichtlinien" o.ä.? Das Problem, was sich hier wohl durch eine (ausführliche und schriftliche) Dokumentation zu Gunsten des Kollegen auflöst, besteht ja wohl häufiger: eine Kündigung o.ä. bezieht sich auf ein Fehlverhalten, das angenommen wird. Wie streng prüft ihr aber den Nachweis des Fehlverhaltens? Es steht ja oft Aussage gegen Aussage...

    Grüße
    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,

    wir hatten erst einen einzigen solchen Fall, in dem es um eine fristlose Kündigung eines/r KollegIn ging. Dabei erfolgte eine Anhörung der betroffenen Person. Diese gab auch das Fehlverhalten zu (war auch ziemlich eindeutig). Auf Grund des Rates unseres Rechtsbeistands haben wir in diesem Fall die Frist verstreichen lassen.

    Für die Zukunft denke ich, dass wir je nach Einzelfall entscheiden werden, ob wir zustimmen, widersprechen oder die Frist verstreichen lassen. Eigene Richtlinien zum Vorgehen haben wir nicht.

    Viele Grüße
    heelium

  • Auch moin,

    weiß ich. In diesem Fall ist es ganz "bequem", daß der AG sich eine fehlende Zustimmung ersetzen lassen muß. Das Arbeitsgericht wird schon ganz genau prüfen. Aber auch bei "normalen" (also nicht BR-) KollegInnen, wo nach § 102 angehört wird, sollte man als BR seehr genau prüfen.

    Heelium schlägt vor: Nach Möglichkeit den/die BetroffeneN immer anhören. Das machen wir.

    Gibt's noch weitere Vorschläge und Tipps?

    Grüße
    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,
    Ihr als BR sied nicht Richter sondern Anwalt des Beschuldigten.
    Deshalb ist die Anhörung des MA für den BR unerlässlich.
    Sicherlich soll man auch die Fakten in Betracht ziehen, darf aber dabei seinen eigentlichen Auftrag nicht aus den Augen verlieren.

  • Hallo zusammen,

    bei uns war es eine Anhörung nach § 102 BetrVG - nur zur Klarstellung. Übrigens bin ich der Meinung, dass je nach Einzelfall der BR auch mal einer Kündigung zustimmen kann (insbesondere, wenn die/der Betroffene dies so signalisiert). Ich muss als BR auch nicht jede Tat durch Widerspruch versuchen zu decken (z.B. bei Diebstahl oder Tätlichkeiten, wenn es eindeutig ist).

    Viele Grüße
    heelium

  • Hallo Heelium und "Ihr da draußen",

    da stimme ich Dir im Prinzip zu - unser BR hat einer a.o. Kündigung nach § 102 BetrVG auch schon mal zugestimmt, weil da ein nicht unerheblicher Betrug am AG hinreichend bewiesen war. Ich habe aber den Eindruck, daß unser AG bei verhaltensbedingten Kündigungen eventuell manchmal "aus der Hüfte schießt", und daß dann die Gründe einer Überprüfung nicht standhalten. Und hier ist man dann in der Tat der Anwalt der KollegInnen. Und hier ist halt dann der BR gefragt, deswegen meine Frage, wie Ihr alle da draußen bei der Sammlung von (entlastendem) Beweismaterial so vorgeht.

    Eine Anhörung der Betroffenen halte ich auch für unerläßlich, keine Frage. Ohne kann's nicht geh'n.

    Grüße
    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hi,

    zur Info: seit heute betreibt unser AG das Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103. Ich habe den Eindruck, er ist etwas angefressen, weil wir als BR ein bißchen zuuuu penibel recherchiert und seiner Kündigungsabsicht ziemlich ausführlich und fundiert (unser Beschluß ist mehrere Seiten lang) nicht zugestimmt haben... Wir hatten hier aber ab der 1. Information zum Fall auch ca. 10 Tage Vorlauf, da kann man einfach mehr machen...

    Ich werde berichten, wie's weitergeht.

    Grüße
    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hi,

    noch mehr Info: der erste Anhörungstermin in der Sache am ArbG ist am 12. Januar. Die Sache wird sich sicher in die Länge ziehen...

    Grüße
    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,

    zur weiteren Info: das Gericht wird am 24. Januar entscheiden, ob entweder a) die Klage auf Zustimmungsersetzung abgewiesen oder b) in Weiterführung des Verfahrens in die Beweisaufnahme eingetreten wird. Soweit ich die Fragen und Anmerkungen des Richters richtig verstanden und gedeutet habe, gehe ich von einer Klageabweisung aus - wir hätten aber auch vor einer Beweisaufnahme keine Angst.

    Grüßé
    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,
    in unserem BR hatten wir 1 Anhörung zu einer verhaltensbedingten Kündigung.
    Glasklare Sache: Aussendienstler war länger nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Einmal jährlich muss der Führerschein dem Vorgesetzten gezeigt werden. Bei dieser Kontrolle wurde dem Vorgesetzten ein "alter" Führerschein präsentiert. Aufgeflogen ist die Sache dann im Rahmen eines Verkehrsunfalls.

    Aber auch in diesem Fall sind wir dem "ungeschriebenen Gesetz" treu geblieben, einer Kündigung als BR nie zuzustimmen. Wir haben uns der Stimme enthalten. Auf eine Anhörung des Kollegen haben wir allerdings verzichtet, da ein glasklarer Verstoss gegen die arbeitsvertraglich geregelten Pflichten vorlag.

    In einem anderen Fall -sexuelle Belästigung von 2 Kolleginnen durch den direkten Vorgesetzten- haben wir beim AG massiv auf die Kündigung des betreffenden Kollegen hingearbeitet. Hier wurden alle Parteien im Vorfeld ausführlich angehört und vor allem um eine dezidierte schriftliche Stellungnahme zum Sachverhalt gebeten. Resultat war ein Aufhebungsvertrag mit dem Vorgesetzen, da der Vorwurf nicht eindeutig entkräftet werden konnte.

    Setzen wir uns als BR für einen KollegenIn ein, legen wir großen Wert auf schriftliche Stellungnahmen. Sicherlich nicht nur wir haben die Erfahrung gemacht, dass mündlich vieles behauptet wird und wenn es hart auf hart kommt, versagt die Erinnerung! Diese Vorgehensweise bezieht sich natürlich in erster Linie auf verhaltens- oder personenbedingte Kündigungen.

    Zitat

    eine Kündigung o.ä. bezieht sich auf ein Fehlverhalten, das angenommen wird.


    Allein auf Grund einer Annahme/Vermutung kann wohl keine Kündigung ausgesprochen werden. Die Schwierigkeit liegt für mich als BR eher darin, festzustellen, ob die Gründe für eine Kündigung sachlich ausreichend sind, da wir manches Mal ja nur die AG Seite der Medaille kennen.
    Die Beurteilung. ob eine solche Kündigung gerechtfertigt ist, gestaltet sich doch oftmals deshalb schwierig, da betroffene KollegenInnen in ersten Linie rein emotional reagieren und dann entsprechend agieren.
    Hier ist aus meiner Sicht die Sachkenntnis des BR gefordert. Nämlich den KollegenIn im Rahmen der Anhörung darin zu unterstützen, sachliche Gegenargumente zu finden und zu formulieren. Nur dann kann ich als BR einen begründeten Widerspruch zur Kündigung formulieren.

  • Hallo,

    da ich Euch ja auf dem Laufenden halten wollte: Das ArbG hat gestern die Klage auf Zustimmungsersetzung abgewiesen. Wir gehen allerdings davon aus, daß unser Arbeitgeber zum LAG gehen wird. Neverending story...

    Grüße Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hi Winfrid,
    solange es im Arbeitsgericht 2 freie Instanzen gibt, wird es auch immer erst in der 2. entschieden werden.

    Deshalb bin ich persönlich eigentlich ein Freund davon, dass die Beschwerde eben nicht grundsätzlich möglich ist, sondern, wie die Rechtsbeschwerde, im Einzelfall zugelassen werden kann.
    Ich finde es auch immer wieder tierisch nervig erst ein halbes Jahr auf ein Urteil zu warten und bereits vorher zu wissen, dass ich das eh in die Tonne treten kann, nur um dann nochmal ein 3/4 Jahr dranzuhängen um das beim LAG entschieden zu bekommen.
    Ja und wenn dann Erfurt auch noch geht ....

    Dann doch lieber gleich 2 Jahre auf den Prozesstermin warten, kompetente Richter vorzufinden und dann hat man aber auch das Ergebnis.

    Grüße
    Gertrüde

  • Hallo,

    ich wollte Euch ja auf dem Laufenden halten. Gerade erhalte ich die Begründung des ArbG, und ich bin sowas von begeistert, weil das ArbG bei der Zustimmungsabweisung wirklich ausnahmslos allen Argumentationslinien des BR gefolgt ist. Jetzt hat unser AG Zeit, in Revision zu gehen. Wenn er klug wäre, würde er es bleiben lassen...

    We'll see...

    Grüße WInfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,

    und zur Info: unser AG hat ums Arschlecken am Ende der Frist Beschwerde beim LAG eingereicht - er will den Kollegen ums Verrecken loswerden. Jetzt darf ich irgendwann in Zukunft als BR-Vorsitzender nach München fahren. Auch interessant...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,

    zur Info: Am vergangenen Donnerstag hat auch das LAG die Zustimmung zur Kündigung nicht ersetzt...

    Da der Fall wohl keine grundsätzliche Bedeutung hat, dürfte die Geschichte nun beendet sein, und zwar zu Gunsten des BR und des betroffenen BR-M.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.