Maßregelung Erfolgsbeteiligung

  • Hallo,

    wir hatten eine Erfolgsbeteiligung bei der Mitarbeiter ausgeschlossen worden sind, die von ihrem Recht gebraucht gemacht haben, keine Arbeitszeiterhöhung zu unterschreiben. Wir haben eine schriftliche Bestätigung eines Anwalts, dass der Ausschluss eine verbotene Maßregelung darstellt und die betroffenen Mitarbeiter teilnahmeberechtigt sind. Jetzt kam der Arbeitgeber auf die Idee, dass diese Mitarbeiter ab jetzt nicht mehr ausgeschlossen werden, aber nur lediglich einen Teil der Summe erhalten können. Meiner Meinung nach liegt weiter eine verbotene Maßregelung vor, da die Mitarbeiter weiterhin benachteiligt werden. Den Mitarbeitern steht m.E. die volle Summe zu.

    Wie seht ihr das?

  • Zitat von markus-gt :

    Wie seht ihr das?

    Genauso. Dein AG scheint über die gleichen Intelligenzleistungen zu verfügen wie die Mehrheit Deines BR. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Der Arbeitgeber spricht von einem "juristischen Trick". Wenn man die Mitarbeiter nun mit einem Winzbetrag beteiligt, läge keine verbotene Maßregelung mehr vor, da sie ja dann nicht mehr ausgeschlossen werden.

    Dabei liegt ganz eindeutig weiter eine Benachteiligung vor. § 612 a BGB spricht klar von Benachteiligung. Die ist weiter vorhanden, denn die Mitarbeiter sollen weniger bekommen. Mit so einem Unsinn beschäftigen wir uns Wochenlang und die Mehrheit des BR will es einfach nicht verstehen. Da gibt es tatsächlich Mitglieder, die das so in Ordnung finden. Schließlich hätte ja jeder die 40 Stundenwoche unterschreiben können und käme dann auch in den Genuss der vollen Summe. So wird argumentiert. Wörtlich hieß es sogar "was interessieren mich die paar Hansel, die nicht die 40 Std. woche unterschrieben haben, wenn wir für 99% aller Mitarbeiter eine gute Lösung gefunden haben".

  • Da kann ich mich nur wiederholen:

    Zitat von Winfried :

    Dein AG scheint über die gleichen Intelligenzleistungen zu verfügen wie die Mehrheit Deines BR.

    Oder anders ausgedrückt: Die Intelligenzleistungen scheinen gerade noch dafür auszureichen, dass man sich in einer Telefonzelle nicht verirrt. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Auch auf die Gefahr hin jetzt gesteinigt zu werden.

    Was spricht dagegen die MA welche nicht 40h/W arbeiten nur prozentual am Erfolg zu beteiligen?
    Wie werden Teilzeitkräfte berücksichtigt?
    Ich meine irgendwo gehört zu haben, das auch MA welche längere Zeit erkrankt waren nur eine anteilige Vergütung erhalten.

    Aber ich habe von dieser Materie keine Ahnung, da sie bei uns keine Anwendung findet.

    heig

  • Hallo heig,

    Dein Einwand ist in der Tat leider wenig fundiert.

    Zum Einen reden wir hier nicht über anteilige Beteiligung sondern lt. UP über eine komplette Streichung für diejenigen AN, die legitim auf ihren alten vertraglichen/tariflichen Bedingungen bestanden haben.

    Zum Anderen sind die o.a. AN keine Teilzeit-AN, da sie einen gültigen Vollzeit-Arbeitsvertrag haben, der in der Wochenstundenzahl eben abweicht von anderen Vollzeit-AN, die einer Verlängerung der AZ zugestimmt haben.
    Das Maßregelungsverbot beinhaltet auch, daß der AN-Status (Vollzeit/Teilzeit) nicht so geändert wird, daß der betroffene AN dadurch Nachteile erleidet.

  • Hallo Heig,

    man könnte sich ja u.U. darüber unterhalten, jene, die nicht unterschrieben haben, nun quasi als Teilzeitkräfte zu behandeln und ihnen die Erfolgsbeteiligung in Relation zu ihrem "Beschäftigungsfaktor" zu vergüten, jemandem mit einer 38.5- statt einer 40-Stunden-Woche also ca. 96% des Betrages zu zahlen.

    Ich würde dabei aber nicht darauf wetten wollen, dass einE AN mit einer 38.5-Stunden-Woche, der/die den neuen Vertrag damals nicht unterschrieben hatte, einen geringeren als den vollen Anspruch auf eine Erfolgsbeteiligung hätte, da er/sie ja auch mit Fug und Recht behaupten könnte, weiter vollzeitbeschäftigt zu sein. Ich neige der Meinung zu, dass hier voller Anspruch bestünde.

    Markus-gt schrieb aber außerdem, der AG wolle die betroffenen AN mit einem "Winzbetrag" abspeisen, also nicht einmal den "Anteil" vergüten. Das ist das Problem, und das ist die unerlaubte Maßregelung.

    Und zu meinen, man habe irgendwo was gehört, ist - sorry - ein miserables Argument, noch dazu wenn man dann etwas schreibt, was gar nicht zum Thema gehört.

    Grüsse Winfried

    Edit: Whoepfner, hach. Zwei Männer, eine Stimme. :wink:

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,
    genau so sieht es aus. Ca die Hälfte sollen die betroffenen Mitarbeiter nachgezahlt bekommen. Damit sind sie nicht einverstanden, weshalb jetzt geklagt wird.


    Zitat

    man könnte sich ja u.U. darüber unterhalten, jene, die nicht unterschrieben haben, nun quasi als Teilzeitkräfte zu behandeln und ihnen die Erfolgsbeteiligung in Relation zu ihrem "Beschäftigungsfaktor" zu vergüten, jemandem mit einer 38.5- statt einer 40-Stunden-Woche also ca. 96% des Betrages zu zahlen.

    Damit wären die Mitarbeiter sogar einverstanden, wobei ich mir selbst da nicht sicher bin, ob ihnen nicht trotzdem der volle Betrag zustünde. Hier gibt es nämlich einen kleinen Denkfehler. Wenn es 100% gibt, also ein ganzer Monatslohn, dann wird der Eurobetrag automatisch weniger, wenn du nur Teilzeit arbeitest. Die 20 Std. Kraft hat also auch ein volles Monatsgehalt, allerdings aufgrund der geringeren Stunden ein niedrigeres Monatsgehalt. Die Teilzeitkraft hat also automatisch in Relation zu den Stunden weniger. Nicht so bei den Mitarbeitern mit 38 Stunden. Diese haben exakt den gleichen Monatslohn wie die Mitarbeiter mit 40 Stunden, da zieht diese Rechnung schon wieder nicht. Aber ist das ein Grund, denen trotzdem 4% abzuziehen? Ich meine nein. Sie haben einfach einen höheren Stundenlohn und deshalb auch eine höhere Erfolgsbeteiligung.

  • Zitat von markus-gt :

    Ich meine nein.

    Mit der Meinung bist Du nicht allein. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.