Hallo,
wir hatten eine Erfolgsbeteiligung bei der Mitarbeiter ausgeschlossen worden sind, die von ihrem Recht gebraucht gemacht haben, keine Arbeitszeiterhöhung zu unterschreiben. Wir haben eine schriftliche Bestätigung eines Anwalts, dass der Ausschluss eine verbotene Maßregelung darstellt und die betroffenen Mitarbeiter teilnahmeberechtigt sind. Jetzt kam der Arbeitgeber auf die Idee, dass diese Mitarbeiter ab jetzt nicht mehr ausgeschlossen werden, aber nur lediglich einen Teil der Summe erhalten können. Meiner Meinung nach liegt weiter eine verbotene Maßregelung vor, da die Mitarbeiter weiterhin benachteiligt werden. Den Mitarbeitern steht m.E. die volle Summe zu.
Wie seht ihr das?