Hallo,
ich habe heute mal in alte BR Protokolle reingeschaut. Es gab über Jahre hinweg keine Einladung mit Tagesordnung und es wurden quasi nie Ersatzmitglieder nachgeladen, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert war. Man muss schon mit der Lupe suchen um da einen gültigen Beschluss zu finden. So gut wie jede BV dürfte bei uns unwirksam sein.
Begehen wir da eine grobe Pflichtverletzung, wenn wir diese Fehler nicht korrigieren?
Wenn ich da an die ganzen Datenschutzrechtlichen Dinge denke, wird mir ganz schwindelig.
Türkontrollen, Leistungsüberwachung, Zeiterfassung, Kameras usw. alles in BVs geregelt, die gar nicht wirksam sind. Haben wir da nicht ein riesengroßes Datenschutzproblem???