Beschlüsse aus alter Amtsperiode unwirksam

  • Hallo,
    ich habe heute mal in alte BR Protokolle reingeschaut. Es gab über Jahre hinweg keine Einladung mit Tagesordnung und es wurden quasi nie Ersatzmitglieder nachgeladen, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert war. Man muss schon mit der Lupe suchen um da einen gültigen Beschluss zu finden. So gut wie jede BV dürfte bei uns unwirksam sein.

    Begehen wir da eine grobe Pflichtverletzung, wenn wir diese Fehler nicht korrigieren?
    Wenn ich da an die ganzen Datenschutzrechtlichen Dinge denke, wird mir ganz schwindelig.
    Türkontrollen, Leistungsüberwachung, Zeiterfassung, Kameras usw. alles in BVs geregelt, die gar nicht wirksam sind. Haben wir da nicht ein riesengroßes Datenschutzproblem???

  • Das Problem ist euere abschlüsse geniessen Vertrauenschutz d.h. euer Arbeitgeber muss davon ausgehen können das der BRV alles korrekt gemacht hat.
    Unwirsam erklären ist dadurch sehr ,sehr ,sehr schwierig.

  • Hallo Franzel,

    warum soll das schwierig sein? Schau mal in den Erfurter rein § 77 BetrVG Rn 26

    "Grundsätzlich finden bei Abschlussmängeln die Vorschriften des BGB pber Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte Anwendung. (...)liegt einer der Gründe vor, die nach dem BGB zur Unwirksamkeit von Verträgen (bspw. Verstoß gegen zwgd. Gesetz insb. ein Verstoß gegen § 77 III oder gute Sitten, §§ 134, 138 BGB) führen, ist die BV unwirksam.(...)Schwebend unwirksam ist die BV, wenn der BR nicht innerhalb seiner Zuständigkeit handelte oder der Abschlusserklärung des BR kein wirksamer Beschluss zugrunde liegt. (...) Nach verbreiteter Ansicht wirkt die Anfechtung nach §§ 119, 123 BGB entgegen § 142 BGB nicht zurück (...) Rückwirkung ist dagegen geboten bei Nichteinhaltung der Formschrift (...) Grundsätzlich haben Abschlussmängel daher anfängliche Unwirksamkeit zur Folge.
    "

  • Hallo,

    der AG kann vertrauensvoll davon ausgehen, dass eine BV, die von ihm mit dem BR verhandelt und dann von der/dem BRV unterschrieben wurde, rechtmäßig (durch ordnungsgemäße Beschlußfassung im BR etc.) zustande gekommen ist. Nichtsdestotrotz kann die BV, so sie doch nicht rechtmäßig zustandegekommen sein sollte, angefochten werden.

    Wenn nun ein BR Kenntnis davon hat, dass "alte" BVen nicht rechtmäßig zustandegekommen sind, muss er diese dann anfechten, und wäre es anderenfalls ein schwerer Pflichtverstoß? Gute Frage; mein Bauchgefühl sagt: Nein.

    Ich lebte als BRV mit vielen "alten" BVen, von denen ich sicher wußte, dass sie wohl nicht rechtmäßig zustandegekommen waren, weil der alte BRV nicht zu einer einzigen Sitzung jemals ordnungsgemäß (unter Angabe der TO) geladen hatte. Unschön. Aber hätte ich dann alle Fässer gleichzeitig aufmachen wollen? Auch nicht.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

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